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Hausratversicherung

Was leistet die Hausratversicherung, wer braucht man eine Hausratversicherung?

In der Hausratversicherung sind der bewegliche Besitz und das bewegliche Eigentum versichert. Versicherte Gefahren sind hierbei Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und hiermit verbundener Vandalismus sowie Sturm und Hagel. Wird Ihr Hausrat durch eine dieser Ursachen beschädigt oder kommt bei einem Einbruchdiebstahl abhanden, greift die Versicherung und zahlt Ihren Schaden. Eine Hausratversicherung empfiehlt sich für jeden der seinen Besitz bei Verlust nicht selbst wieder finanzieren kann.

Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine so genannte verbundene Versicherung. Das bedeutet verschiedene Gefahren werden nicht als einzelne Absicherung mit separaten Verträgen abgedeckt, sondern sind gebündelt in einem Vertrag beinhaltet. Es muss also keine einzelne Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- oder Sturmversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherungen sind hier in einem Vertrag verbunden. Ein Ausschluss einzelner versicherter Gefahren ist nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit weitere Gefahren in den Vertrag einzuschließen.

oft gestellte Fragen zur Hausratversicherung

Der Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände im Wohnraum und dazu gehöriger Gebäude. Zu den beweglichen Gegenständen zählen alle Einrichtungsgegenstände, Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter im Haushalt. Es ist also beispielsweise nicht nur der Kühlschrank selbst sondern auch sein Inhalt gegen die versicherten Gefahren abgesichert. Auch Kleidungsstücke gehören zum Hausrat.
Es gilt nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers als versichert, sondern ebenso der gesamte Hausrat der im Haushalt lebenden anderen Personen. Gewerblich genutzte Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände sind ebenfalls mitversichert, wenn sie sich in Räumen befinden die nicht ausschließlich gewerblich genutzt werden. Auch geliehene Gegenstände fallen unter den Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungsgegenstände. Hierzu gehören zum Beispiel Parkettboden und die Einbauküche. Diese werden der Gebäudeversicherung zugerechnet. Haben Sie als Mieter die Einbauküche jedoch selbst eingebaut und den Parkettboden selbst auf Ihre Kosten verlegen lassen, gehören diese ebenfalls zum Hausrat.
Eine Hausratversicherung lohnt sich für denjenigen, der im Falle eines Schadens seine Besitztümer abgesichert wissen will. Brennt die Wohnung aus, kann der Schaden beträchtlich hoch sein. Oftmals wird das gesamte Inventar hierbei unbrauchbar und muss ersetzt werden. Dies stellt ein erhebliches finanzielles Risko dar. Wer dieses Risiko nicht tragen möchte, ist mit einer Hausratversicherung gut bedient. Auch wenn Sie hochwertige Möbel besitzen lohnt sich eine Hausratversicherung.
Die Versicherungssumme soll dem Wert des Hausrates entsprechen. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme dürfen nicht nur die Einrichtungsgegenstände wie Möbel und Fernseher berücksichtigt werden. Es müssen auch alle in den Schränken befindlichen Kleidungsstücke, Wäsche usw. mit einbezogen werden. Auch Geschirr, Besteck und Küchengeräte gehören zum Hausrat und müssen bei der Wertermittlung mit einbezogen werden.
Liegt die Versicherungssumme unter dem Wert des Hausrats spricht man von Unterversicherung. Liegt eine Unterversicherung vor, wird der Schaden nur prozentual im Verhältnis Versicherungssumme zu Wert des Hausrates entschädigt. Eine Anrechnung einer Unterversicherung kann durch die Unterversicherungsverzichtsklausel vermieden werden. Ist eine solche vereinbart, zahlt der Versicherer immer bis zur zur vereinbarten Höhe der Versicherungssumme einen Schaden. Meist wird auf die Anrechnung des Unterversicherungsverzichts verzichtet, wenn man eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche vereinbart.
Grundsätzlich ist Ihr Hab und Gut in der Hausratversicherung erst einmal am Versicherungsort versichert. Der Versicherungsort ist regelmäßig Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Hierzu gehören auch der Hobbyraum, Garagen, ein abschließbarer Keller und der Dachboden. Außerdem ist Ihr Besitz in Gemeinschaftsräumen wie einer Waschküche und in Nebengebäuden die sich auf dem Grundstück befinden versichert. Auch in nahe gelegenen privat genutzten Garagen gilt Ihr Eigentum als versichert.
Die Preise bei Hausratversicherungen variieren sehr stark bei den Angeboten unterschiedlicher Versicherer. Deshalb sollte vor Abschluss einer Versicherung unser Hausratversicherung Vergleich durchgeführt werden. Mit diesem kann nicht nur eine günstige Hausratversicherung gefunden werden, sondern auch die einzelnen Tarife nach Leistungskriterien gegenüber gestellt werden. Dieser Preis- Leistungsvergleich bietet Ihnen die Möglichkeit eine gute Hausratversicherung zum günstigen Preis zu finden. Die Beitragsunterschiede der einzelnen Angebote unterscheiden sich teilweise um bis zu 80 Prozent. Mit dem Vergleich können Sie also auch noch Geld sparen. Oftmals lohnt es sich auch seine bestehende Versicherung zu überprüfen. Gerade wenn diese schon älter ist, ist eine Überprüfung sinnvoll. Ein neuer Vertrag ist oftmals günstiger als der alte und beiinhaltet oft auch Leistungsverbesserungen gegenüber der bestehenden Absicherung.

versicherte Gefahren in der Hausratversicherung

Unter einem Feuer verstehen die meisten Versicherer einen Brand bei dem das Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag, dem Schaden zugrunde liegt. Es muss sich also um Feuer mit offener Flamme handeln. Außerdem muss das Feuer sich von alleine ausbreiten können. In der Hausratversicherung sind Schäden durch Feuer mit versichert. Nicht versichert sind in der Regel Schäden durch Glimmen oder Sengschäden. Bei diesen liegt die Voraussetzung für einen Brand nicht vor, da es sich nicht um eine offene Flamme handelt. Glimm- und Sengschäden können jedoch als Zusatzdeckung in den Tarif eingeschlossen werden.
In der Versicherung sind auch Schäden die durch austretendes Leitungswasser entstehen abgedeckt. Hierunter fallen auch Rohrbruch, Frost, altersbedingter Verschleiß und unsachgemäße Installation.
Die Hausratversicherung ersetzt nach einem Einbruch gestohlene Gegenstände. Ebenso werden Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch ersetzt.
Voraussetzung dafür dass ein Schaden durch Einbruch beglichen wird ist, dass die Täter sich gewaltsam Zutritt zu den versicherten Räumlichkeiten verschafft haben. Es sollten auch alle Fenster und Türen bei Abwesenheit geschlossen sein und die Zugangstür zu der Wohnung oder dem Haus verschlossen sein. Ist die Zugangstür lediglich zugegezogen, kann die Versicherung mit Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit die Leistung verweigern.
Ein Einbruchdiebstahl muss der Polizei und der Versicherung umgehend gemeldet werden. Weiterhin muss der Hausratversicherung eine so genannte Stehlgutliste vorgelegt werden. Dies ist eine Auflistung der gestohlenen Sachen. Zum besseren Nachweis der abhanden gekommenden Dinge sollte man Anschaffungsrechnungen seines Hausrats aufbewahren oder Fotos hiervon machen. Werden Kreditkarten oder Scheckkarten gestohlen, sollten diese umgehend gesperrt werden um den Schaden möglichst gering zu halten.
Neben dem Ersatz der gestohlenen Dinge ersetzt die Versicherung auch Reparaturkosten für beschädigte Einrichtung, Fenster und Türen als Folge eines Einbruchs.
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Ersetzt wird der Neuwert des Schadens. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein Schaden mit dem ursprünglichen Anschaffungspreis des Gegenstandes bezahlt wird. Es wird immer die Höhe des Gegenstandes gezahlt, den man zu heutigen Preisen für einen Gegenstand gleicher Art und Güte zahlen müsste.
Hierzu ein Beispiel:
Sie haben sich vor vor fünf Jahren einen einen teueren Laptop für 3000 Euro gekauft. Der Laptop wird bei einem Einbruch gestohlen. Durch die technische Entwicklung würde ein gleichwertiger Laptop heute jedoch nur noch 500 Euro kosten. Sie bekommen also nicht die 3000 Euro ersetzt, sondern lediglich 500 Euro, weil ein gleichwertiger Laptop heute nur noch 500 Euro kosten würde.
In der Hausratversicherung sind auch Schäden durch Raub versichert. Ein Raub liegt vor, wenn der Täter sich Ihren Besitz durch Gewaltandrohung oder Gewaltanwendung aneignet. Kommen Ihnen Sachen durch einfachen Diebstahl abhanden besteht keine Leistungspflicht. Dies wäre beispielsweise bei Trickdiebstahl der Fall oder wenn Sie bei einem Restaurantbesuch den Autoschlüssel auf dem Tisch liegen lassen, auf die Toilette gehen und bei Ihrer Rückkehr feststellen, dass der Schlüssel gestohlen wurde.
Für Wertsachen und Bargeld sowie Schmuck gelten regelmässig Entschädigungsgrenzen. Diese sind bei Wertsachen und Schmuck meist auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt, bei Bargeld auf 1000 Euro. Die Entschädigungsgrenzen können jedoch erhöht werden.
In der Hausratversicherung sind auch Schäden durch Sturm und Hagel abgedeckt. Da der Hausrat sich in der Regel in geschlossenen Räumen befindet, ist ein Sturmschaden oder Hagelschaden in diesem Bereich eher ein seltener vorkommendes Ereignis. Es sind eher Fälle denkbar bei denen durch Sturm ein Fenster zu Bruch geht und hierdurch Regen oder Hagel in die Wohnung eindringen und das Inventar beschädigen. Auch bei Hagel- oder Sturmschaden hat der Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht. So sollte er das Inventar in einen nicht vom Schaden betroffenen Raum schaffen um den Schaden nicht noch größer werden zu lassen. Ein Schaden sollte auch durch Fotos nachweisbar sein. Hierdurch können spätere Diskussionen mit dem Versicherer vermieden werden. Beschädigter Hausrat darf auch nicht direkt entsorgt werden. Dem Versicherer ist eine Schadensbegutachtung zu ermöglichen. Deshalb sollten die beschädigten Gegenstände zunächst einmal aufbewahrt werden und beim Versicherer nachgefragt werden, ob und wann man diese beseitigen darf.
Weiterhin muss auch ein Hagel- oder Sturmschaden unverzüglich gemeldet werden. Die Erstmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Eine schriftliche Schadenmeldung kann nachgereicht werden.
Damit ein Sturmschaden reguliert wird, muss es sich um einen Sturm handeln. Von einem Sturm spricht man ab einer Windstärke von 8 Beaufort. Manche Versicherer regulieren einen Sturmschaden aber auch schon ab Windstärke 7. In der Regel wissen die Anbieter von Hausratversicherungen, ob und wo ein Sturm stattgefunden hat. Einen Nachweis über die Windstärke kann man aber auch über die Wetterämter erhalten. Außerdem erkennen die meisten Versicherer einen Sturmschaden auch dann an, wenn in der Nachbarschaft ähnliche Schäden entstanden sind.
Ein Raub ist durch die Außenversicherung in der Hausratversicherung mitversichert. Einfacher Diebstahl wird von der Hausratversicherung allerdings nicht ersetzt. Der Unterschied zweischen einfachem Diebstahl und Raub besteht darin, dass es sich bei einem einfachen Diebstahl um eine Inbesitznahme der Gegenstände durch den Dieb ohne Gewaltanwendung handelt. Entwendet Ihnen ein Taschendieb das Handy, so handelt es sich um einfachen Diebstahl. Der Schaden wird in diesem Fall nicht ersetzt. Droht der Täter Ihnen hingegen Gewalt an oder wendet er Gewalt gegen Sie an um in den Besitz Ihres Handys zu kommen, handelt es sich um Raub. In diesem Fall ersetzt Ihnen die Hausratversicherung das Handy. Wird Ihnen Bargeld geraubt, liegt die Entschädigungsgrenze je nach Tarif zwischen 1000 und 3000 Euro.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass es sich bei Handtaschendiebstahl nicht um einen Raub handelt, wenn Ihnen die Handtasche lediglich entrissen wird. Bedroht der Täter Sie dagegen und zwingt Sie zur Herausgabe der Handtasche liegt wiederum ein Raub vor.
Auch ein Blitzeinschlag ist in der Hausratversicherung abgedeckt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass lediglich der direkte Blitzeinschlag versichert ist. Dieser Fall ist aber eher die Ausnahme. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Blitz direkt in Ihren Fernseher oder Computer einschlägt. Wesentlich wahrscheinlicher ist, dass Ihr Fernseher oder Computer durch einen Blitzeinschlag in der Nachbarschaft oder der Oberleitung beschädigt oder zerstört wird. Hierbei handelt es sich aber nicht um einen Blitzschaden, weil der Blitz eben nicht direkt in das hierdurch beschädigte Gerät eingeschlagen ist. Einen solchen Schaden nennt man Überspannungsschaden. Gute Angebote für die Hausratversicherung haben diese Überspannungsschäden mitversichert. Standardtarife decken lediglich den direkten Blitzeinschlag ab. Man sollte allso unbedingt darauf achten, das der Tarif Überspannungsschäden mit abdeckt. Überspannungsschäden kommen wesentlich häufiger vor als Blitzschäden. Unser Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen ein Angebot zu finden, in dem auch Überspannungsschäden abgedeckt sind.
In der Hausratversicherung sind auch Schäden durch Explosion versichert. Bedingungsgemäß handelt es sich um eine Explosion, wenn eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf der Ausdehnungsbestrebung von Gasen oder Dämpfen beruht einen Schaden verusacht. Dies kann zum Beispiel eine Sprühdose sein, die explodiert oder ein Behältnis das durch Gas oder Dämpfe unter Druck gerät und zerbirst. Ein solcher Explosionsschaden und die hieraus resultierenden Folgeschäden sind in der Hausratversicherung immer mitversichert.
Nicht immer mitversichert sind dagegen Implosionsschäden. Ein Implosionsschaden ist eigentlich eine "umgekehrte Explosion". Um eine Implosion handelt es sich, wenn ein Röhrenfernseher oder ein alter Computerbildschirm aufgrund des in ihnen vorhandenen Vakuums und des höheren Außendrucks der Umgebung zerstört werden.
Implosionsschäden sind nicht in jedem Tarif automatisch enthalten. Sie können aber zusätzlich eingeschlossen werden. In unserem Hausratversicherung Vergleich finden Sie Angebote, die auch bei einem Implosionsschaden zahlen.

sinnvolle Zusatzeinschlüsse

Im Basisschutz der Hausratversicherung sind grob fahrlässig herbei geführte Schäden regelmäßig nicht versichert. Nach Paragraf 81 (2) VVG (Versicherungsvertragsgesetz) darf der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit je nach Schwere des Verschuldens entsprechend kürzen. Dies kann schlimmstensfalls dazu führen, dass gar keine Leistung für den entstandenen Schaden fällig wird.
Hierzu die folgenden Erläuterungen. Man unterscheidet in der Rechtsprechung nach Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Fahrlässigkeit:
Unter Fahrlässigkeit wird verstanden, wenn jemandem ein Risiko der Herbeiführung eines Schadens nicht besonders bewusst ist. Einfache Fahrlässigkeit ist in der Hausratversicherung immer mit versichert.
Grobe Fahrlässigkeit:
Grobe Fahrlässigkeit beginnt dort, wo das Maß an Sorgfalt, das eine verantwortungsbewusste und verständige Person normalerweise an den Tag legen würde, wenn sie sich in der gleichen Situation befinden würde, außer Acht gelassen wird. Lässt man eine Kerze unbeaufsichtigt brennen und es entsteht hierdurch ein Brand, handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit.
Vorsatz:
Von Vorsatz spricht man, wenn ein Verhalten mit Absicht und Bewusstsein des Fehlverhaltens ausgübt wird. Dies wäre bei Brandstiftung der Fall.
Die Abgrenzung von einfacher zu grober Fahrlässigkeit ist nicht einfach. Oftmals wird erst vor Gericht entschieden, ob es sich um einen Fall einfacher oder grober Fahrlässigkeit handelt.
Mit Einschluß der Zusatzklausel "Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit" ist auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Im Leistungsvergleich unseres Vergleichsrechners können Sie angeben, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert werden soll. Der Einschluß von Schäden durch grobe Fahrlässigkeit ist aufgrund der Schwierigkeit der Abgrenzung von einfacher und grober Fahrlässigkeit wichtig und sinnvoll.
Jedes Jahr werden in Deutschland über 300.000 Fahrräder gestohlen. Gegen Fahrraddiebstahl können Sie sich in der Hausratversicherung absichern. Grundsätzlich ist Ihr Fahrrad bereits in in der Hausratversicherung mitversichert. Dies gilt jedoch nur dann, wenn es im abgeschlossenen Wohnraum, abgeschlossenen Keller oder der abgeschlossenen Garage steht. Befindet sich das Rad jedoch draussen, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Es gibt zwei Möglichkeiten seine Fahrräder zu versichern. Zum Einen kann man eine separate Fahrradversicherung abschliessen, zum Anderen besteht die Möglichkeit seine Hausratversicherung um die Fahrradversicherung zu erweitern. Einige Angebote der Hausratversicherung beinhalten bereits eine Fahrradversicherung. Diese ist allerdings meist auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt. Gerade wenn es sich um ein wertvolles Zweirad handelt, kann diese Begrenzung nicht ausreichend sein.
Zu beachten ist auch, dass wenn Sie Ihr Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichern, dass die so genannte Nachtzeitklausel ausgeschlossen ist. Diese besagt, dass der Versicherungsschutz nur gilt, wenn das Fahrrad nicht zwischen zwischen 22 Uhr und sechs Uhr morgens gestohlen wird. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass keine besonderen Voraussetzungen Diebstahl gefordert sind. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn die Versicherung für die Schadenszahlung fordert, dass Ihr Fahrrad an einem fest verankertem Gegenstand wie einem am Boden festgeschraubten Fahrradständer angekettet ist.
Blitzeinschlag ist in der Hausratversicherung immer mitversichert. Hierzu muss man allerdings wissen, das als Blitz ausschließlich der direkte Einschlag des Blitzes zählt. Häufiger als Blitzschlagschäden treten Überspannungsschäden auf. Von einem Überspannungsschaden spricht man, wenn ein Blitz Ursache dafür ist, dass das Stromnetz eine höhere Spannung aufweist und hierdurch Elektrogeräte beschädigt oder zerstört werden. Deutschlandweit werden pro Jahr ungefähr 400000 Überspannungsschäden den Versicherern gemeldet. Es passiert häufig, dass durch Überspannung nicht nur ein elektrisches Gerät beschädigt oder zerstört wird, sondern gleich mehrere. Hierdurch kann ein Schaden beträchtliche Höhen erreichen.
In den Standardbedingungen der Hausratversicherung sind Überspannungsschäden meistens nicht versichert. Man kann diese jedoch als Zusatzabdeckung mit vereinbaren. Der Einschluss von Überspannungsschäden lohnt sich deshalb besonders, weil in vielen Haushalten immer mehr elektrische Geräte vorhanden sind.
Aufgrund dieses hohen Risikos sollte man die Hausratversicherung Angebote vergleichen. Hierbei sollte auch die Leistung der angebotenen Tarife im Vergleich dargestellt werden. Mit unsem Online-Rechner können Sie sowohl den Preis als auch die Leistung der einzelnen Angebote für die Hausratversicherung vergleichen. Der Einschluß von Überspannungsschäden durch Blitz sollte in keiner guten Hausratversicherung fehlen.
Bei einem Überspannungsschaden prüft der Versicherer, ob die elektrischen Geräte durch eine Überspannung durch Blitz beschädigt wurden. Hierzu wird auch geprüft, ob zu dem angegebenen Zeitpunkt Blitzeinschläge in der Nähe waren und ob es zu dem Schadenzeitpunkt in der betreffenden Region Gewitter gab.
Auch ein Überspannungsschaden sollte dem Hausratversicherer umgehend gemeldet werden. Bis zur Reparaturfreigabe durch den Versicherer oder dem Ersatz des Schadens sollten die beschädigten Geräte aufbewahrt werden. So ist gewährleistet, dass der Schaden durch den Versicherer begutachtet werden kann und die Schadenhöhe korrekt bestimmt werden kann.
In der Hausratversicherung sind Schäden durch Feuer, die so genannten Brandschäden versichert. Sengschäden sind jedoch in der Regel vom Versicherungsschutz ausgenommen. Wann handelt es sich aber um einen Brandschaden und wann handelt es sich um einen Sengeschaden? Bei einem Brand muss sich das Feuer aus eigener Kraft ausbreiten können. Zusätzlich muss es ohne bestimmungsmässigen Herd entstanden sein oder diesen bestimmungsmässigen Herd verlassen haben. Im Gegensatz hierzu ist ein Sengschaden ein Schaden der durch übermässige Hitze entstanden ist. Es fehlt bei einem Sengschaden die Feuerdefinition. Sengschäden sind meist kleinflächig und können sich nicht aus eigener Kraft ausbreiten. Auch entsteht bei Sengschäden keine offene Flamme. Ein Sengschaden als Folge eines versicherten Ereignisses ist jedoch mit versichert. Dies wäre bei einem Brand der Fall bei dem durch Funkenflug andere Gegenstände beschädigt werden.
Ein klassischer Sengschaden ist, wenn jemandem die glühende Zigarette aus der Hand fällt und diese auf der Couch landet und hier eine Verfärbung oder ein Loch hinterlässt.
Auch Sengschäden können in die Hausratversicherung als zusätzliche Deckung mit eingeschlossen werden. Unser Hausratversicherung Vergleich beinhaltet Angebote bei denen auch ein Sengschaden abgedeckt ist.
Stellen Sie sich vor Ihr Heim wird nach einem Brand oder einem Leitungswasserschaden unbewohnbar. Sie müssen sich bis zur Beseitigung des Schadens eine neue Bleibe suchen. Die Kosten hierfür tragen Sie aus eigener Tasche. Je nach dem wie lange die Beseitung des Schadens dauert, können hier erhebliche Kosten auf Sie zukommen.
Viele Angebote der Hausratversicherung beinhalten bereits eine Absicherung der Hotelkosten im Schadensfall. Meist sind diese auf 100 Tage beschränkt und von der Höhe der täglichen Kosten auf einen bestimmten Promillesatz der Versicherungssumme begrenzt. Sind etwa 100.000 Euro Versicherungssumme vereinbart und beträgt der Tagessatz für die Übernahme von Hotelkosten im Schaden ein Promille, werden pro Tag 100 Euro für Hotelkosten von der Hausratversicherung übernommen. Dies allerdings maximal für den Zeitraum der in den Bedingungen vereinbart ist.
Eine Erhöhung des Versicherungsumfangs auf Hotelkosten im Schadensfall ist sinnvoll, da gerade bei großen Schäden die Schadensbeseitigung oft sehr lange dauert. Es wird empfohlen die Absicherung für Hotelkosten im Schadenfall auf ein Jahr auszuweiten.
Nach einem Schaden sollte allerdings nicht vorschnell in ein Hotel gezogen werden. Voraussetzung zur Übernahme der Hotelkosten in der Hausratversicherung ist, dass es nicht mehr möglich ist am Versicherungsort zu wohnen. Wurde bei einem Schaden nur ein Raum unbewohnbar, ist es zumutbar und möglich die anderen Räume noch zu nutzen. Der Versicherungsort ist in diesem Fall nicht unbewohnbar und Hotelkosten würden nicht erstattet. Möchte man diese Leistung in in Anspruch nehmen, sollte man sich vorher jedenfalls mit seinem Versicherer in Verbindung setzen und die Kostenübernahme bestätigen lassen.
In der Hausratversicherung sind Schäden durch Leitungswasser immer mitversichert. Schäden die durch anderweitig austretendes Wasser verursacht werden sind jedoch in der Regel hiervon ausgeschlossen. Hierzu zählen Schäden die durch ein auslaufendes Wasserbett oder ein undichtes Aquarium verursacht werden. Mit dieser Zusatzklausel können auch solche Schäden in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.
Glasbruchschäden sind in der Hausratversicherung nicht automatisch abgedeckt. Man kann diese aber separat über diesen Einschluss versichern. Wird der Zusatzbaustein Glasbruchschäden vereinbart, gelten Glasbruchschäden an Fenstern und Mobiliar als versichert.

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