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Wohngebäudeversicherung

Was in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist

Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor den Gefahren und Schäden die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, direkten Blitzeinschlag sowie durch Explosionen am Gebäude auftreten können. Hierbei ist nur das Gebäude selbst versichert. Die im Wohngebäude enthaltenen Gegenstände und Einrichtungen können mit einer Hausratversicherung geschützt werden. Die Begriffe Gebäudeversicherung und Wohngebäudeversicherung werden oftmals synonym verwendet. Zusätzlich zum Hauptgebäude können auch Nebengebäude wie ein Gartenhaus, eine Garage oder ein Wintergarten mitversichert werden. Zum Wohngebäude zählen auch fest mit dem Gebäude verbundene Gebäudebestandteile. Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung ist die Wohngebäudeversicherung in Deutschland keine Pflicht. Jedoch wird bei einer Finanzierung des Gebäudes eine solche Absicherung oft vom Kreditgeber verlangt um den Kredit im Schadenfall abzusichern. Die Gebäudeversicherung deckt bei einem Schaden die Kosten für Sanierung, Reparatur oder Wiederaufbau ab. Sie kann für alle Arten von Wohngebäuden abgeschlossen werden. Hierzu zählen Reihenhaus, freistehende Wohnhäuser, eine Doppelhaushälfte, genau so wie ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus.

Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist wie die Hausratversicherung eine verbundene Versicherung. Die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind in einem Vertrag verbunden. Bei einer verbundenen Versicherung, die man auch als kombinierte Versicherung bezeichnet, werden eigentlich unterschiedliche Versicherungen, hier also die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung und die Versicherung gegen Sturm und Hagel in einem Vertrag verbunden. Der Beitrag wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern als Gesamtbeitrag für das komplette Paket.
In die Gebäudeversicherung können weitere Gefahren, wie Elementarschaden, Glasbruchversicherung und Vandalismusschäden oder Schäden durch Graffiti mit abgedeckt werden.

oft gestellte Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Wie es der Name schon sagt, ist in der Gebäudeversicherung das Gebäude versichert. Unter Wohngebäude ist Hülle des Hauses einschließlich der Wände, sowie fest mit ihm verbundene Bestandteile, wie die Einbauküche, Einbaumöbel, Fenster und Türen, Bad und Toilette, die Terrasse und der Balkon, aber auch Markisen und Briefkästen als Gebäudezubehör zu verstehen. Solaranlagen, Wärmepumpenanlagen und Photovoltaikanlagen können in den Vertrag eingeschlossen werden. Weiterhin können Anbauten wie eine Garage, ein Wintergarten oder ein Carport mitversichert werden. Auch ein freistehendes Gartenhaus oder ein Geräteschuppen sind versicherbar.
Für Wohngebäudebesitzer ist eine eine Gebäudeversicherung immer ratsam, egal ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt.
Bei einer Finanzierung verlangt der Kreditgeber oft eine Wohngebäudeversicherung im Darlehensvertrag.
Für jeden Hausbesitzer lohnt sich eine Gebäudeversicherung. Ein Wohngebäude hat in der Regel einen sechs- bis siebenstelligen Wert. Ein Brand der ein Haus vernichtet kann den finanziellen Ruin bedeuten, wenn das Gebäude nicht versichert ist.
Die Versicherungssumme soll dem Neubauwert des Gebäudes entsprechen. Unter Neubauwert ist der Betrag zu verstehen, den man benötigt das gleiche Wohngebäude zu Baupreisen von heute wieder an der gleichen Stelle zu bauen. Es gibt drei verschiedene Methoden nach denen der korrekte Neubauwert von der Versicherung ermittelt wird. Die älteste Methode hierbei ist der sogenannte Wert 1914. Hierbei wird der Neubauwert auf einen fiktiven Wert von 1914 zurückgerechnet und dann mit dem aktuellen Baupreisindex multipliziert. Die zweite Methode ist die Ermittlung der Versicherungssumme aufgrund der Quadratmeter Wohnfläche. Eine dritte Methode ist die Wertermittlung mit Hilfe der Anzahl der der Kubikmeter umbauten Raumes.
Wichtig ist, dass Unterversicherungsverzicht vereinbart ist. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie einen Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Abzug wegen Unterversicherung reguliert bekommen.
Die Versicherungssumme einer Wohngebäudeversicherung soll immer dem Versicherungswert entsprechen. Unter Versicherungssumme ist Entschädigungsleistung zu verstehen, die bei einem Totalschaden zur Auszahlung kommt. Der Versicherungswert eines Gebäudes ist regelmässig der Neubauwert des Gebäudes.
Ist die Versicherungssumme geringer als der Versicherungswert, erfolgt die Leistung lediglich im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert. Wäre also die Versicherungssumme beispielsweise 100.000 Euro, der Neubauwert des Wohngebäudes jedoch 200.000 Euro, würde jeder Schaden nur zu 50 Prozent bezahlt.
Ist Unterversicherungsverzicht vereinbart, verzichtet der Versicherer im Schadenfall darauf eine Unterversicherung zu ermitteln und zahlt einen Schaden immer bis maximal zur Versicherungssumme. Eine Unterversicherungsverzichtsklausel sollte in jeder Wohngebäudeversicherung enthalten sein.
Mit unserem Wohngebäudeversicherung Vergleich können Sie kostenlos und schnell eine günstige Wohngebäudeversicherung finden. Hier können Sie auch gewünschte Einschlüsse anwählen und so Angebote ermitteln, die genau Ihren Wünschen und Ansprüchen entspricht. Mit dem Leistungsvergleich besteht die Möglichkeit mehrere Angebote gegenüber zu stellen und die Leistung der einzelnen Tarife zu vergleichen.

versicherte Gefahren in der Gebäudeversicherung

In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Feuer versichert. Unter einem Feuer versteht man in diesem Zusammenhang einen Brand, der seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat oder ohne eine bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Aus dieser Definition wird deutlich, dass es sich um eine offene Flamme mit Lichterscheinung handeln muss, damit es sich um ein Feuer handelt, das einen ersatzpflichtigen Schaden in der Gebäudeversicherung auslöst.
Blitzschlag ist in der Versicherung ebenfalls eine der versicherten Gefahren. Hierbei ist allerdings nur der direkte Einschlag des Blitzes in das versicherte Gebäude abgedeckt, nicht jedoch so genannte Überspannungsschäden, es sei denn sie sind eine Folge des direkten Blitzeinschlages.
Eine Ausnahme hiervon bilden Überspannungsschäden durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität. Unter diesem Begriff fallen Wolke zu Wolke Blitze, durch die es zu Schäden durch Induktion kommt. Diese sind in der Wohngebäudeversicherung ebenfalls versichert.
Zu den unter der Feuerversicherung versicherten Gefahren gehören auch Explosionen. Ein Brand der durch einen Brandstifter gelegt wurde ist in der Wohngebäudeversicherung ebenfalls abgedeckt.
Leitungswasserschäden sind in der Gebäudeversicherung in folgenden Fällen abgedeckt. Wasseraustritt aufgrund von Bruchschäden innerhalb von Gebäuden, Bruchschäden außerhalb von Gebäuden und Nässeschäden. Hierbei gilt als innerhalb des Gebäudes der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre die unterhalb der Bodenplatte verlegt sind sind nicht mitversichert. Durch zusätzliche Einschlüsse können diese allerdings ebenfalls versichert werden. Versicherungsschutz besteht für frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Warmwasserheizung oder Dampfheizung und Wärmepumpen-, Klima- und Solarheizungsanlagen. Weiterhin sind die Zuleitungsrohre und Ableitungsrohre der Wasserversorgung mit versichert. Achten Sie darauf, ob diese lediglich auf dem versicherten Grundstück oder auch außerhalb des versicherten Grundstücks versichert sind. Voraussetzung ist allerdings, dass die genannten Rohre keine Bestandteile von Boilern, Heizungskesseln oder ähnlichen Anlagen sind.
Nur für Frostschäden besteht Versicherungsschutz an Einrichtungen des Bads, Waschbecken, Armaturen, sowie Heizkörper, Heizungskessel und Boilern.
Gebäudebeschädigungen die durch Sturm und Hagel hervorgerufen werden, sind ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Unter einem Sturm versteht man in der Regel eine Windbewegung ab Windstärke acht. Einige Wohngebäudeversicherer leisten auch bereits, wenn die Windstärke 7 betrug.
Hagelschäden sind nicht weiter definiert. Es besteht also keine Mindestanforderung an zum Beispiel die Größe der Hagelkörner.
Ein Schaden der am Gebäude durch einen Blitzeinschlag verursacht wird, ist in der Wohngebäudeversicherung ebenfalls abgesichert. Hierbei gilt jedoch, dass der Blitz unmittelbar in das Haus eingeschlagen haben muss. Überspannungsschäden sind nur in diesem Fall mitversichert. Überspannungsschäden die nicht durch direkten Blitzeinschlag verurscaht wurden, sind nicht versichert. Es gibt jedoch auch Überspannungschäden die durch sonstige atmosphärisch bedingte Elekrizität auftreten können. Diese sind wiederum im Versicherungsschutz enthalten. Hierunter fallen bespielsweise Induktionsschäden die durch Wolke zu Wolke Blitze verursacht werden.
Unter einer Explosion versteht man eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Dampf oder Gasen basiert. Entsteht ein Schaden am Haus durch eine Explosion, ist für die Gebäudeversicherung ein regulierungspflichtiger Schaden.

sinnvolle Zusatzeinschlüsse

Im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung ist ein Schaden der grob fahrlässig herbeigeführt nicht mitversichert. Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz) gestattet es dem Versicherungsunternehmen die Schadenzahlung bei grober Fahrlässigkeit entsprechend der Schwere der Fahrlässigkeit zu kürzen. Dies ist im Paragrafen 81 (2) des VVG so geregelt. Im allerungünstigsten Fall kann dies dazu führen, dass der Versicherer die Leistung komplett verweigert.
Es werden Unterschiede zwischen einfacher Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gemacht. Die einfache Fahrlässigkeit ist in der Wohngebäudeversicherung mitversichert. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der fahrlässig Handelnde sich der Herbeiführung des Schadens nicht besonders bewusst ist. Die Grenze zur groben Fahrlässigkeit fängt an, wenn eine verantwortungsbewusste und verständige Person ein gewisses Maß an Sorgfalt in der gleichen Situationan den Tag gelegt hätte, wie der grob fahrlässig Handelnde es außer Acht gelassen hat. Zündet man eine Kerze an, lässt diese dann unbeaufsichtigt brennen und es entsteht hierdurch ein Brand, stellt dies eine grobe Fahrlässigkeit dar. Vorsatz leigt vor, wenn man eine Handlung bewusst und absichtlich ausführt und hierdurch ein Schaden entsteht. Brandstiftung ist ein Beispiel für Vorsatz.
Man kann in der Wohngebäudeversicherung eine Klausel vereinbaren, wonach die Versicherung im Schadenfall auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Vorsätzlich herbei geführte Schäden sind immer generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Leistungsbeschreibung im Wohngebäudeversicherung Vergleich zeigt Ihnen auf, welche Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten.
Beim Abschluss einer Gebäudeversicherung sollte man darauf achten, dass die Klausel "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit" unbedingt enthalten ist.
Die Versicherung von Elementarschäden in der Gebäudeversicherung ist ein weiterer Zusatz, der in den Versicherungsvertrag eingeschlossen werden kann. Die versicherten Elementarschadenereignisse sind hierbei Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Lawinen.
Die Elementarschadenversicherung nimmt in Deutschland einen immer höheren Stellenwert ein. Durch die Zunahme von Unwettern verbunden mit Starkregen und hieraus entstehenden Hochwassern und Überschwemmungen ist die Elementarschadenversicherung in den letzten Jahren weiter ins Bewusstsein der Menschen gerückt. Denkt man allein an die Schäden die das Elbhochwasser im Jahr 2002 verursacht hat, wird deutlich welche Bedeutung der Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung zukommt. Die Schadenhöhe des Elbhochwassers von 2002 belief sich auf insgesamt zirka 11,8 Milliarden Euro. Hiervon waren allerdings lediglich rund 1,8 Milliarden Euro durch Versicherungen abgesichert.
Die Elementarschadenversicherung heißt zukünftig Naturgefahrenversicherung.
Die Versicherung zahlt im Schadenfall sowohl die Kosten der Wiederherstellung als auch die Kosten die zur Feststellung des Schadens anfallen. Ist das Haus unbewohnbar und nicht mehr zu sanieren, werden gegebenenfalls auch die Kosten für einen Neubau oder eine Neuanschaffung durch die Elementarschadenversicherung in der Wohngebäudeversicherung übernommen. Die Elementarschadenversicherung zahlt nicht für Schadenfälle die durch Vorsatz, Sturmflut und Grundwasser, das ins Haus eindringt hervorgerufen werden. Vermengt sich jedoch Grundwasser mit Oberflächenwasser und Ihr Haus kommt hierbei zu Schaden, ist dies im Zweifelsfall ein ersatzpflichtiger Schaden.
In unserem Wohngebäudeversicherung Vergleich können Sie auswählen, ob Sie die Elementarschadenversicherung in Ihrer Gebäudeversicherung enthalten haben möchten. Auch für die Hausratversicherung besteht die Möglichkeit Elementarschäden mitzuversichern.
Graffiti kann Kunst sein, meist handelt es sich jedoch eher um Schmierereien die nicht zur Freude des Hausbesitzers gereichen, findet er sie auf der Fassade seines Hauses. Mit einer zusätzlichen Klausel können Schäden durch Graffiti in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden. Das Graffiti muss, damit die Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt mutwillig oder böswillig an einer Wand oder den Wänden des Gebäudes durch Dritte angebracht worden sein. Graffitischäden werden nur dann ersetzt, wenn das Graffiti an der Außenfassade des Gebäudes aufgesprüht oder aufgemalt wurde. Zu der Außenfassade zählen das Mauerwerk, Verkleidungen und Verputz, der Anstrich sowie Fenster- und Türrahmen. Zwei weitere Voraussetzungen für die Übernahme des Schadens durch die Gebäudeversicherung sind, dass das Graffiti maximal bis zu 3,50 Meter über dem Boden aufgesprüht wurde und dass es sich um mutwillige oder böswillige Beschädigungen handelt.
Außerdem muss das Graffiti mit im Handel frei verkäuflicher Farbe aufgebracht worden sein.
Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind Graffitis die der Hausbesitzer selbst oder von ihm beauftragte Dritte anbringen. Bereits vor Vertragsbeginn am Gebäude befindliche Graffitis sind ebenfalls nicht in der Versicherung abgedeckt. Die Versicherung deckt lediglich die Reiningungskosten ab, Erneuerungen bereits vorhandener Schriften oder Malereien, sowie die Erneuerung des Anstriches sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.
Die Entfernung von Graffiti an einer Fassade kann durchaus sehr hohe Kosten verursachen. Je nach verwendeter Farbe und der Beschaffenheit der Fassade können die Kosten für die Entfernung bis zu tausend Euro pro Quadratmeter betragen.
Ableitungsrohre sind Rohre, die Abwasser aus dem Gebäude in die Kanalistion abführen. In der Regel sind solche Ableitungsrohre in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen und gegen Frostschaden und Bruchschaden versichert. Damit die Wohngebäudeversicherung für solche Schadensfälle aufkommt, müssen die Ableitungsrohre allerdings ausschließlich der Entsorgung der privaten Abwässer des versicherten Wohnhauses dienen und dürfen nicht auch noch gewerblich genutzt werden. Versicherungsschutz besteht jedoch nur für Ableitungsrohre die sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Außerhalb des versicherten Grundstücks und außerhalb der versicherten Immobilie befindliche Ableitungsrohre sind hingegen nicht versichert, auch wenn sie der Entsorgung der häuslichen Abwässer des Hauses dienen. Weiterhin nicht versichert sind regelmäßig Zuleitungsrohre und Heizungsrohre, die außerhalb des versicherten Gebäudes verlegt sind, sich also nicht innerhalb des versicherten Hauses befinden. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Zuleitungsrohre und Heizungsrohre auf dem versicherten Grundstück befinden. Rohre die sich unterhalb der Bodenplatte der versicherten Immobilie befinden, sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Mit einer entsprechenden Zusatzklausel besteht aber die Möglichkeit auch solche Rohre in den Schutz der Gebäudeversicherung mit einzuschließen. Dies kann insbesondere dann interessant sein, wenn Rohre unter einem Nachbargrundstück verlaufen. Meist ist die Höhe der Entschädigungszahlung für Rohrbruchschäden und Frostschäden an Rohren auf eine bestimmte Höchstentschädigung begrenzt.
Sie können im Vergleich Wohngebäudeversicherung angeben, ob diese zusätzliche von Ihnen gewünscht wird. Der Vergleichsrechner für die Gebäudeversicherung berücksichtigt dies dann in den Ergebnissen. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass die Klausel "Mitversicherung der Zu- und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks" im Angebot für die Wohngebäudeversicherung enthalten ist.
Dekontaminationskosten sind Kosten die aufgrund behördlicher Anordnungen nach einem Schadenfall in der Gebäudeversicherung, wie zum Beispiel einem Feuer, entstehen. Nach einem Wohnhausbrand kommt es oft dazu, dass Erdreich durch Löschwasser oder andere durch den Brand ins Erdreich gelangte Giftstoffe verseucht ist. Diese Verseuchung nennt man Kontamination. Ordnet eine Behörde in einem solchen Fall die Dekontamination des verunreinigten Erdreichs an, kommen erhebliche Kosten auf den Hausbesitzer zu. Das Erdreich muss ausgehoben werden und auf einer Deponie gelagert werden. Liegt eine behördliche Anordnung hierfür vor, sind diese Kosten unumgänglich und nicht vermeidbar. In der Wohngebäudeversicherung sollten Dekontaminationskosten unbedingt mitversichert sein. Wichtig ist hierbei auf eine ausreichende Höhe der Deckung hierfür zu achten. Wie hoch die Dekontaminationskosten in der Gebäudeversicherung abgedeckt sind, können Sie in der Leistungsbeschreibung der Angebote in dem Versicherungsvergleich ersehen.
Entsteht bei einen Einbruch eine Beschädigung am Haus, so denken die meisten Gebäudebesitzer, dass dieser Schaden automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist. Dies kann ein teuerer Irrglauben sein, denn nicht immer sind Gebäudebeschädigungen durch Einbruch, sei es ein versuchter Einbruch oder ein vollendeter Einbruch durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Einige Versicherer haben solche Schäden sogar ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Kosten für Reparaturen an Türen, Fenstern oder dem Gebäude die auf einen Einbruch zurückzuführen sind, werden aus diesem Grund oftmals nicht ersetzt.
In den Angeboten und Leistungsbeschreibungen der Gebäudeversicherer finden Sie, ob solche Schäden bereits in dem Tarif eingeschlossen sind oder ob sie extra zusätzlich versichert werden müssen, damit im Schadenfall hierfür Ersatz geleistet wird. Ein Angebotsvergleich der Wohngebäudeversicherung lohnt sich daher immer. Sie sollten darauf achten, dass in dem Angebot die sogenannten Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte enthalten sind. Ebenfalls wichtig zu wissen ist, dass die Gebäudeversicherung bei einem Einbruch lediglich den Schaden am Gebäude absichert. Werden Gegenstände aus dem Haus gestohlen, ist hierfür die Hausratversicherung zuständig. Ein Einbruch muss zudem umgehend der Polizei und der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden.
Glasbruch ist in der Wohngebäudeversicherung dann mitversichert, wenn er durch eine versicherte Gefahr der Gebäudeversicherung hervorgerufen wird. Dies ist in der Regel nur bei Feuer, Leitungswasser, sowie Sturm- und Hagelschäden der Fall. Versichert ist hier lediglich die Gebäudeverglasung, also Verglasungen von Fenstern, Türen und fest mit dem Gebäude verbundenen Glasflächen. Liegt eine andere Schadenursache vor, sind Glasbruchschäden in der Gebäudeversicherung nicht ersatzpflichtig.
Glasscheiben von Fenstern werden immer hochwertiger und kosten immer mehr. In Folge dessen wird der Ersatz dieser Scheiben auch immer kostspieliger. Auch wenn das Haus große Glasflächen besitzt, ist der Abschluss einer separaten Glasversicherung für das Gebäude überdenkenswert. Die Glasversicherung kann als Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden oder als separater Vertrag abgeschlossen werden.

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