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Was in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist
Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Gebäudeeigentümer vor den Gefahren und Schäden die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, direkten Blitzeinschlag sowie durch Explosionen am Gebäude auftreten können. Hierbei ist nur das Gebäude selbst versichert. Die im Wohngebäude enthaltenen Gegenstände und Einrichtungen können mit einer Hausratversicherung geschützt werden. Die Begriffe Gebäudeversicherung und Wohngebäudeversicherung werden oftmals synonym verwendet. Zusätzlich zum Hauptgebäude können auch Nebengebäude wie ein Gartenhaus, eine Garage oder ein Wintergarten mitversichert werden. Zum Wohngebäude zählen auch fest mit dem Gebäude verbundene Gebäudebestandteile. Entgegen der weitläufig verbreiteten Meinung ist die Wohngebäudeversicherung in Deutschland keine Pflicht. Jedoch wird bei einer Finanzierung des Gebäudes eine solche Absicherung oft vom Kreditgeber verlangt um den Kredit im Schadenfall abzusichern. Die Gebäudeversicherung deckt bei einem Schaden die Kosten für Sanierung, Reparatur oder Wiederaufbau ab. Sie kann für alle Arten von Wohngebäuden abgeschlossen werden. Hierzu zählen Reihenhaus, freistehende Wohnhäuser, eine Doppelhaushälfte, genau so wie ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus.
Die Wohngebäudeversicherung ist wie die Hausratversicherung eine verbundene Versicherung. Die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sind in einem Vertrag verbunden. Bei einer verbundenen Versicherung, die man auch als kombinierte Versicherung bezeichnet, werden eigentlich unterschiedliche Versicherungen, hier also die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung und die Versicherung gegen Sturm und Hagel in einem Vertrag verbunden. Der Beitrag wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern als Gesamtbeitrag für das komplette Paket.
In die Gebäudeversicherung können weitere Gefahren, wie Elementarschaden, Glasbruchversicherung und Vandalismusschäden oder Schäden durch Graffiti mit abgedeckt werden.
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