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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Wer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht und was die Versicherung leistet

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die auch als Haushaftpflicht oder Grundbesitzerhaftpflicht genannt wird, ist nur für Personen notwendig, die Immobilien vermieten oder ein unbebautes Grundstück ihr eigen nennen. Für Schäden die Haus oder Grundstück betreffen, ist man als Besitzer voll verantwortlich und haftbar. Hauseigentümer und Grundbesitzer haften für solche Schäden in voller und unbegrenzter Höhe. Selbstgenutzte Immobilien sind über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Eine Schadenersatzpflicht für Hausbesitzer und Grundstücksbesitzer kann sich unter Anderem aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ergeben. Auch Instandhaltungspflichten können verletzt werden und somit eine Schadensersatzpflicht auslösen, wenn hierdurch jemand zu Schaden kommt. Die wohl häufigsten Schäden dieser Art sind, wenn der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wird und hierbei eine Person zu Fall kommt. Auch wenn sich ein Dachziegel löst und herunter fällt und dadurch jemand verletzt wird, kann eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. Es ist leicht vorstellbar, dass wenn ein Passant durch solch ein Ereignis verletzt wird, sehr hohe Forderungen auf den Hausbesitzer oder Grundstücksbesitzer zu kommen können. Man denke hier an die Regressforderungen wegen Krankenhauskosten, weiteren Behandlungskosten und den Ersatz von Verdienstausfall, sowie Schmerzensgeld. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu kommen, dass dem Geschädigten eine lebenslange Rente gezahlt werden muss.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt bei solcher Art Schäden die Kosten und schützt vor dem finanziellen Risiko, das Hausbesitzer und Grundstücksbesitzer tragen.

Haushaftpflichtversicherung - Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Immobilienbesitzer, wie Hausbesitzer und Grundstücksbesitzer können sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gegen mögliche finanzielle Einbußen durch Schadensersatzforderungen durch Schäden die aus der Verletzung der Verkehrsversicherungspflicht entstehen, absichern. Eine Haushaftpflicht oder Grundbesitzerhaftpflicht ist allerdings als separater Vertrag nur dann nötig, wenn es sich nicht um eine selbstgenutzte Immobilie handelt. Bei einem selbstgenutzten Haus sind solche Schäden bereits in der Privathaftpflicht mit abgedeckt. Es ist auch nicht unbedingt notwendig für ein unbebautes Grundstück eine separate Grundstückshaftpflicht abzuschließen. Man kann dieses Risiko als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung einschließen. Wählen Sie hierzu in unserem Vergleich Privathaftpflicht unter optionale Fragen einfach den Punkt unbebautes Grundstück mitversichern.
Die Grundstückshaftpflicht und die Haushaftpflichtversicherung, die richtigerweise Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung heißt, übernimmt bei berechtigten Ansprüchen die Zahlung des entstandenen Schadens, bei unberechtigten Ansprüchen wehrt sie diese Ansprüche auch ab. Diese Abwehr unberechtigter Ansprüche umfasst die Ablehnung der Schadenszahlung sowie die Kosten eines Gerichtsverfahrens, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Hierzu gehören auch Gutachterkosten und Sachverständigenkosten vor Gericht. Diese Abwehr unberechtigter Forderungen nennt man passiven Rechtsschutz in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Einliegerwohnungen im selbstgenutzten Haus, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vermietete Eigentumswohnungen können ebenfalls als zusätzliche Deckung in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Wenn sie ein günstiges Angebot für die Haushaftpflicht oder Grundstückshaftpflicht suchen, hilft Ihnen unser Rechner mit einem Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich ein passendes Angebot zu finden. Sie können den Vertrag dann auch gleich einfach abschließen.

Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für jeden sinnvoll, der ein unbebautes oder unbebaute Grundstücke besitzt, sowie Immobilienbesitzer die ein nicht selbst genutztes Haus besitzen. Kommt es zu einem Schaden, weil die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde, greift die Deckung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und schützt vor den finanziellen Folgen die aus diesem Schaden resultieren.
Ob man eine Haushaftpflichtversicherung oder Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigt, ist also in erster Linie von der Nutzungsart der Immobilie abhängig. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus in dem sich mehrere Parteien neben dem Hauseigentümer gemeinschaftliche Einrichtungen wie Treppenhäuser, Gehwege und Gelände rund um die Immobilie nutzen und sich die Verkehrssicherungspflicht hierfür teilen, ist eine Haushaftpflichtversicherung jedenfalls sinnvoll. Auch bei einem vermieteten Haus in dem der Mieter für die Verkehrssicherungspflicht zuständig ist, macht diese Absicherung Sinn. Auch unbebaute Grundstücke stellen eine potentielle Gefahrenquelle dar. Als Besitzer unbebauter Grundstücke sollte man auf diese Versicherung nicht verzichten.
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden versichert. Zu den Personenschäden zählen Schäden, bei denen eine Person durch ein Fehlverhalten oder eine Fahrlässigkeit schuldhaft verletzt wird. Ein Personenschaden kann sehr hohe Schadenkosten verursachen. Ein Sachschaden ist ein Schaden bei dem Dinge oder Gegenstände beschädigt oder zerstört werden. Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder ein Personenschaden noch ein Sachschaden ist. Hier wäre zum Beispiel die Geltendmachung von Verdienstausfall zu nennen.
Die Deckungssumme ist die Summe die die maximale Höhe der Schadenszahlung nach oben begrenzt. Da gerade bei Personenschäden sehr hohe Forderungen entstehen können, ist es ratsam eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren. Für die Haushaftpflicht und Grundbesitzerhaftpflicht empfehlen wir eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro.
Schadenbeispiele für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:

Als Schadenbeispiele für die Absicherung können die Streupflicht und Räumpflicht und Schäden durch einen Sturm genannt werden.
Eine Verpflichtung des Hauseigentümer oder des Grundstücksbesitzers ist die Streupflicht. Wird ein Gehweg im Winter nicht gestreut und kommt ein Passant hierdurch zu Fall und verletzt sich, kann er die Kosten für seinen Schaden beim Eigentümer des Grundstücks oder beim Hausbesitzer geltend machen. Gleiches gilt, wenn ein ein Fußgänger auf feuchtem Laub ausrutscht und sich verletzt.

Schadenbeispiel Sturmschaden:
Fällt bei einem Sturm ein Ziegel vom Dach und beschädigt ein parkendes Auto oder verletzt eine zufällig vorbei gehende Person, ist dies ebenfalls ein Fall für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Mit Hilfe unseres Online-Rechners können Sie schnell und einfach mit ein paar Klicks einen Haus- und Grundbesitzerversicherung Vergleich durchführen. Die Leistungen der einzelnen Angebote können Sie dann im Leistungsvergleich gegenüberstellen. Haben Sie dann den für Sie passenden Tarif gefunden, wählen Sie diesen aus und schließen ihn einfach online ab. Die Versicherungspolice wird Ihnen dann innerhalb der nächsten Tage zugestellt.

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