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Wer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht braucht und was die Versicherung leistet
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die auch als Haushaftpflicht oder Grundbesitzerhaftpflicht genannt wird, ist nur für Personen notwendig, die Immobilien vermieten oder ein unbebautes Grundstück ihr eigen nennen. Für Schäden die Haus oder Grundstück betreffen, ist man als Besitzer voll verantwortlich und haftbar. Hauseigentümer und Grundbesitzer haften für solche Schäden in voller und unbegrenzter Höhe. Selbstgenutzte Immobilien sind über die Privathaftpflicht abgedeckt.
Eine Schadenersatzpflicht für Hausbesitzer und Grundstücksbesitzer kann sich unter Anderem aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten ergeben. Auch Instandhaltungspflichten können verletzt werden und somit eine Schadensersatzpflicht auslösen, wenn hierdurch jemand zu Schaden kommt. Die wohl häufigsten Schäden dieser Art sind, wenn der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wird und hierbei eine Person zu Fall kommt. Auch wenn sich ein Dachziegel löst und herunter fällt und dadurch jemand verletzt wird, kann eine Schadensersatzpflicht nach sich ziehen. Es ist leicht vorstellbar, dass wenn ein Passant durch solch ein Ereignis verletzt wird, sehr hohe Forderungen auf den Hausbesitzer oder Grundstücksbesitzer zu kommen können. Man denke hier an die Regressforderungen wegen Krankenhauskosten, weiteren Behandlungskosten und den Ersatz von Verdienstausfall, sowie Schmerzensgeld. Im schlimmsten Fall kann es sogar dazu kommen, dass dem Geschädigten eine lebenslange Rente gezahlt werden muss.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt bei solcher Art Schäden die Kosten und schützt vor dem finanziellen Risiko, das Hausbesitzer und Grundstücksbesitzer tragen.
Immobilienbesitzer, wie Hausbesitzer und Grundstücksbesitzer können sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gegen mögliche finanzielle Einbußen durch Schadensersatzforderungen durch Schäden die aus der Verletzung der Verkehrsversicherungspflicht entstehen, absichern. Eine Haushaftpflicht oder Grundbesitzerhaftpflicht ist allerdings als separater Vertrag nur dann nötig, wenn es sich nicht um eine selbstgenutzte Immobilie handelt. Bei einem selbstgenutzten Haus sind solche Schäden bereits in der Privathaftpflicht mit abgedeckt. Es ist auch nicht unbedingt notwendig für ein unbebautes Grundstück eine separate Grundstückshaftpflicht abzuschließen. Man kann dieses Risiko als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung einschließen. Wählen Sie hierzu in unserem Vergleich Privathaftpflicht unter optionale Fragen einfach den Punkt unbebautes Grundstück mitversichern.
Die Grundstückshaftpflicht und die Haushaftpflichtversicherung, die richtigerweise Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung heißt, übernimmt bei berechtigten Ansprüchen die Zahlung des entstandenen Schadens, bei unberechtigten Ansprüchen wehrt sie diese Ansprüche auch ab. Diese Abwehr unberechtigter Ansprüche umfasst die Ablehnung der Schadenszahlung sowie die Kosten eines Gerichtsverfahrens, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte. Hierzu gehören auch Gutachterkosten und Sachverständigenkosten vor Gericht. Diese Abwehr unberechtigter Forderungen nennt man passiven Rechtsschutz in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Einliegerwohnungen im selbstgenutzten Haus, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und vermietete Eigentumswohnungen können ebenfalls als zusätzliche Deckung in die private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Wenn sie ein günstiges Angebot für die Haushaftpflicht oder Grundstückshaftpflicht suchen, hilft Ihnen unser Rechner mit einem Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich ein passendes Angebot zu finden. Sie können den Vertrag dann auch gleich einfach abschließen.
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