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Privathaftpflicht

Was leistet die Privathaftpflichtversicherung, warum braucht man eine Privathaftpflicht?

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Nach dem Gesetz (§ 823 BGB) haftet der Verursacher eines Schadens dem Geschädigten für den verursachten Schaden. Die Höhe der Haftung ist hierbei nach oben nicht begrenzt. In der Privathaftpflicht sind Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden versichert.

Privathaftpflichtversicherung

Ein Moment der Unachtsamkeit genügt. Schon ist das Unglück passiert.
Bei einem Besuch bei Freunden schauen Sie sich Fotos auf deren Laptop an. Hierbei verschütten sie aus Versehen Ihr Getränk über dem neuen Laptop. Der Computer ist dadurch defekt und funktioniert nicht mehr. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Ihre Privathaftpflicht übernimmt den entstandenen Schaden.
Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und übersehen einen Fußgänger. Beim Zusammenstoss stürzt dieser, verletzt sich und muss mehrere Tage im Krankenhaus behandelt werden. Der Geschädigte macht bei Ihnen die Krankenhauskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld geltend. Ihre Privathaftpflicht übernimmt diese Kosten für Sie.
Ihre Katze schleicht durch ein offenes Fenster in die Wohnung des Nachbarn. Hier zerkratzt sie teuere Möbel und wirft eine teuere Vase um. Ihr Nachbar möchte den Schaden von Ihnen ersetzt haben. Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung.

oft gestellte Fragen zur Privathaftpflicht

Kurz gesagt, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung besitzen.
Ein Unglück oder Missgeschick passiert schnell und der Schaden hierduch kann beträchtliche Höhen erreichen.
Handelt es sich bei dem Schaden um einen Personenschaden, kann die Schadenhöhe durch Krankenhauskosten, Arztrechnungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und möglicherweise sogar durch eine zu zahlende Rente an den Geschädigten immense Höhen erreichen.
Dies kann leicht zum finanziellen Ruin führen. Die Privathaftpflicht ersetzt die berechtigten Schadensansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Die private Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Hierunter fallen die meisten Schäden, die Sie unbeabsichtigt einem Anderen zufügen.
Mitversichert sind auch Schäden durch Kleintiere. Zu den Kleintieren zählen zum Beispiel Vögel und Katzen.
Nicht versichert sind in der Privathaftpflicht jedoch Hunde und Pferde. Für diese muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Es sollte bei der Privathaftpflicht eine möglichst hohe Deckungssumme gewählt werden.
Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro für Personenschäden.
Personenschäden können oftmals sehr hohe Schadenforderungen nach sich ziehen.
Umso wichtiger ist es, dass die Deckungssumme ausreichend hoch bemessen ist.
Einige Tarife beinhalten unterschiedlich hohe Deckungssummen für Personen- und Sachschäden.
Dies sollte bei der Auswahl des Tarifs ebenfalls berücksichtigt werden.
Man unterscheidet in der Privathaftpflichtversicherung Tarife für Singles, Single mit Kindern, Paare mit und ohne Kinder und Familien.
In den Tarifen für Singles ist lediglich der Versicherungsnehmer abgesichert.
Single mit Kindern können sich in dem entsprechenden Tarif für Single mit Kindern einschliesslich der Kinder versichern.
Ein Tarif für Paare ohne Kinder deckt zusammen lebende Paare oder verheiratete Paare ab.
Im Tarif für Familien bzw. Paare mit Kindern sind die Kinder, sowie die verheirateten Partner oder Lebenspartner ebenfalls mitversichert.
Hierbei gilt jedoch, dass Kinder nur bis zum Ende der Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) mitversichert sind.
Ausserdem sind Kinder in der Regel maximal bis zum 27. Lebensjahr in der Privathaftpflicht mitversichert.
Mietsachschäden:
Der Einschluss von Mietsachschäden in die Privathaftpflicht schützt Sie bei Schäden die Sie an gemieteten Gebäuden oder Sachen verursachen, zum Beispiel als Mieter oder auf Reisen, wenn Sie in einem Hotel oder einer Ferienwohnung sind.

Gefälligkeitsschäden:
Gefälligkeitsschäden sind Schäden die Sie bei unbezahlter Hilfeleistung verursachen.
Ein Beispiel hierfür wäre, dass Sie einem Bekannten beim Umzug helfen und eine teuere Vase fallen lassen.
Diese geht dadurch zu Bruch.
Gesetzlich sind Sie bei solchen unbezahlten Hilfeleistungen nicht zum Schadenersatz verpflichtet.
Haben Sie Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert wird der Schaden von der Versicherung gezahlt.

Schlüsselschäden:
Sind Schlüsselschäden in der Privathaftpflicht mitversichert, werden hieraus Leistungen beim Verlust fremder privater Schlüssel (zum Beispiel Mietwohnung) zum Austausch der Schliessanlage erbracht. Einige Tarife beinhalten auch Schäden durch Verlust fremder beruflicher Schlüssel. Dieser Einschluss macht für Arbeitnehmer Sinn.

Ausfalldeckung:
Ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung enthalten, erstattet diese auch Schäden, die Ihnen durch Dritte zugefügt werden, wenn diese selbst keine Privathaftpflichtversicherung besitzen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verursacher.
Bei den meisten Tarifen ist für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe festgelegt.

Ehrenamt:
Schäden die bei der Ausübung eines Ehrenamtes von Ihnen verursacht werden, können durch diesen Einschluss mitversichert werden.

Deliktunfähige Kinder:
Eltern haften nicht für Schäden die von Kindern unter 7 Jahren verursacht werden, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.
Mit diesem Einschluss in der Privathaftpflicht können diese Schäden ebenfalls mitversichert werden.

sinnvolle Zusatzeinschlüsse

Mietsachschäden sind Schäden an Böden, Bad- und Sanitäreinrichtungen, Türen, Wänden, Toilette, Fenstern, Fensterrahmen, sowie an fest eingebautem Mobilar, wenn dieses zur Mietwohnung gehört.
Zu fest eingebautem Mobiliar zählt man beispielsweise die Einbauküche oder die fest eingebaute Schrankwand, wenn diese mit dem Gebäude verbunden ist.
Je nach gewähltem Tarif sind auch Mietsachschäden in vorübergehend gemieteten Räumlichkeiten, wie einem Hotelzimmer, einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung versichert.Der Beginn dieser 6-Monatsfrist ist der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe des Mieters an den Vermieter.
Nicht zu den Mietsachschäden gehören Schäden durch üblichen Verschleiß oder Abnutzung.

Beispiele für Mietsachschaden:
Beim Transport von sperrigen Möbelstücken stoßen Sie an eine Wand. Diese wird beschädigt und muss repariert werden.
Oder Ihnen fällt beim Rasieren der elekrische Rasierapparat ins Waschbecken. Das Waschbecken bekommt einen Sprung und muss ersetzt werden.
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind schuldunfähig. Diese Schuldunfähigkeit nennt man auch Deliktunfähigkeit. Das bedeutet, dass Kinder unter sieben Jahren für fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht haftbar gemacht werden können. Bei Verkehrsdelikten ist das Alter für Minderjährige für die Deliktunfähigkeit auf unter 10 Jahre festgelegt.
Deliktunfähige Kinder selbst können also nicht für von ihnen verursachte Schäden zum Schadenersatz verpflichtet werden. Es ist jedoch möglich die Eltern dieser Kinder zum Ersatz des Schadens heranzuziehen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Bei Einschluss des Zusatzbausteins "Schäden durch deliktunfähige Kinder" in die Privathaftpflichtversicherung zahlt diese auch für Schäden die durch deliktunfähige Minderjährige verursacht wurden, auch wenn die Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Beispiele für Schäden durch deliktunfähige Kinder:
Ein Fünfjähriger schiesst beim Fussballspielen den Ball in die Fensterscheibe des Nachbarn. Diese zersplittert und muss ersetzt werden.
Oder: Ein Sechsjähriger zündelt in einer Scheune mit Streichhölzern. Die Scheune fängt Feuer und brennt ab.
Schlüsselverlust und damit verbundene Schadenersatzforderungen sind nicht automatisch Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung.
Durch den Einschluss von Schlüsselverlustschäden in der Privathaftpflicht kann ein Schaden durch Verlust von fremden Schlüsseln versichert werden.
Hierbei gilt es zwischen fremden privaten Schlüsseln und fremden beruflichen Schlüsseln zu unterscheiden. Ein fremder privater Schlüssel ist beispielsweise ein Schlüssel zu einer Mietwohnung oder der Haustürschlüssel zu einem Mehrfamilienhaus in dem man eine Wohnung gemietet hat.
Unter beruflichen fremden Schlüsseln versteht man Schlüssel zum Beispiel zum Bürogebäude des Arbeitgebers.

Einen Schlüssel zur Haustür eines Mehrfamilienhauses oder eines Bürogebäudes zu verlieren kann sehr kostspielig sein. Muss die Schließanlage des Gebäudes deswegen ausgetauscht werden, kann dies leicht mehrere Tausend Euro kosten.

Hat man in der Privathaftpflichtversicherung das Risiko Schlüsselverlust mitversichert, ersetzt die Versicherung die hierdurch enstehenden Kosten beim Verlust fremder Schlüssel und gegebenenfalls sogar die notwendige vorübergehende Bewachung des Gebäudes.

Man sollte bei der Auswahl des Tarifs darauf achten, ob lediglich der Verlust fremder privater Schlüssel oder auch der Verlust fremder beruflicher Schlüssel mitversichert ist. Auch sollte auf die Höhe der Deckungssumme bei Schlüsselverlust geachtet werden. Diese ist meist niedriger als die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Gefälligkeitsschäden sind Schäden die bei unentgeltlichen Hilfeleistungen entstehen. Man bezeichnet diese Hilfeleistungen auch oft als Freundschaftsdienst oder einfach Gefallen.
Die Rechtsprechung besagt, dass bei solchen Gefälligkeiten derjenige dem geholfen wird stillschweigend auf Schadenersatz durch den Helfenden verzichtet. Es besteht also bei einem Schaden keine Schadenersatzpflicht.
Dies kann aber gerade wenn es sich um Freunde oder gute Bekannte handelt denen man hilft, schnell zu Streitigkeiten führen.
Helfen Sie einem Freund beim Umzug und lassen hierbei eien teuren Computerbildschirm fallen, der hierdurch kaputt geht müssen Sie diesen Schaden grundsätzlich nicht ersetzen.
Haben Sie Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflicht eingeschlossen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden.
Daher ist es sinnvoll Gefälligkeitsschäden in die Versicherung mit einzuschließen.
In unserem Privathaftpflicht Vergleich finden Sie Tarife die diese Gefälligkeitsschäden mit einschließen.
Die Forderungsausfalldeckung oder Ausfalldeckung schützt Sie, wenn Sie selbst von einem Dritten geschädigt werden und dieser den Schaden nicht zahlen kann und keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt.
In diesem Fall bleiben Sie in der Regel auf Ihrem Schaden sitzen.
Hier kommt die Forderungsausfalldeckung zum Tragen. Hat der Schädiger keine eigene Privathaftpflicht und ist nicht in Lage den Schaden selbst zu begleichen, zahlt Ihre private Haftpflicht für den Ihnen entstandenen Schaden.
Da die Ausfalldeckung bewusst auf größere Schäden abstellt, ist hier meist eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Diese beläuft sich normalerweise auf einen Betrag zwischen 2000 und 5000 Euro.
Geht man davon aus, dass rund 25% der in Deutschland lebenden Menschen keine private Haftpflicht haben, macht die Ausfalldeckung Sinn.

Wie ersetzt die Forderungsausfallversicherung einen Schaden?
Um die Zahlungsunfähigkeit eines Schädigers festzustellen, muss zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.
Sind Pfändungsmaßnahmen fruchtlos, besteht Zahlungsunfähigkeit. Die Schadensersatzpflicht des Schädigers muss ebenfalls gerichtlich bestätigt sein.
Liegen diese Voraussetzungen vor übernimmt Ihre Privathaftpflicht den Ihnen entstandenen Schaden nach Abzug des vereinbarten Selbstbehaltes.
Besteht anderweitiger Schutz durch eine andere Versicherung ist die Forderungsausfallversicherung leistungsfrei, da die Kosten dann von der anderen Versicherung übernommen werden.

Beispiel für einen Forderungsausfall:
Sie werden als Fussgänger von einem Radfahrer angefahren. Sie stürzen durch den Zusammenstoß und verletzen sich schwer. Der Fahrradfahrer trägt nachweislich die Schuld an dem Unfall. Sie müssen ins Krankenhaus und verbringen dort einige Tage. Arztkosten, Krankenhauskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall machen Sie bei dem Radfahrer geltend.
Dieser kann die Kosten nicht aus eigenen finanziellen Mittel aufbringen und besitzt auch keine private Haftpflichtversicherung.
In diesem Fall greift die Ausfalldeckung Ihrer eigenen Privathaftpflicht.
Unter einem Ehrenamt versteht man eine am Gemeinwohl orientierte Tätigkeit, die freiwillig, unbezahlt und selbst- oder mitbestimmt ist. Diese Aktivität wird in einer entsprechenden Organisation ausgeührt. Dies kann der örtliche Fussballverein, der Musikverein, die freiwillige Feuerwehr oder zum Beispiel das rote Kreuz sein.
Wie der Schutz in der Haftpflicht bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit aussieht, lässt sich nicht verallgemeinernd sagen. Vielmehr ist dies von Organisation zu Organisation verschieden.
Ob der ehrenamtliche Mitarbeiter in seiner ehrenamtlichen Arbeit haftpflichtversichert ist, sollte mit der Institution für die er tätig ist abgeklärt werden.
Die meisten Organisationen haben für ihre Mitglieder eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Besteht eine solche jedoch nicht, kann ein Geschädigter dem ein bei der Ausübung des Ehrenamtes Tätiger schuldhaft ein Schaden zufügt wurde von dem Schädiger Schadensersatz verlangen.
Fügt ein ehrenamtlicher Mitarbeiter jemand Anderem einen Schaden zu, so hat dieser das Recht seine Ansprüche entweder gegen den ehrenamtlich Tätigen oder die Organisation oder gegen beide zu stellen.

In der Privathaftpflichtversicherung kann die Ausübung eines Ehrenamts mitversichert werden.

Hierzu ein Beispiel:
Jemand ist ehrenamtlich in einem Alten- und Pflegeheim tätig indem er sonntags den Patienten Gesellschaft leistet und mit ihnen Gesellschaftspiele spielt.
Durch Unachtsamkeit beschädigt er einen Einrichtungsgegenstand des Heims.
Das Heim fordert daraufhin den Ersatz des entstandenen Schadens vom Schädiger.
Wer in seiner Freizeit eine Drohne oder einen Multicopter fliegt, sollte sich gegen Haftungsrisiken die hierbei entstehen ebenfalls absichern.

Für bestimmte Drohnen und Multicopter besteht in Deutschland darüber hinaus sogar eine Pflicht eine Haftpflichtversicherung hierfür abzuschliessen.
In den Standardbedingungen der Privathaftpflichtversicherung ist die private Nutzung von Drohnen und Multicoptern meist nicht mitversichert.
Es besteht jedoch die Möglichkeit dieses Risiko ebenfalls in die private Haftpflichtversicherung einzuschießen.
Hierbei sollte unbedingt beachtet werden, welche Art von Drohnen versichert sind. Denn auch hier gibt es von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Konditionen.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit eine separate Drohnenversicherung abzuschließen.

In unserem Privathaftpflicht Vergleich können Sie in den Details auswählen, ob Sie privat genutzte Drohnen mitversichern möchten.

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