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Die Tierhalterhaftpflicht

Wer eine Tierversicherung braucht und was die Tierhalterhaftpflicht leistet

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Haftung des Tierhalters. Hiernach haftet der Tierhalter in unbegrenzter Höhe für durch sein Tier verursachte Schäden. Ein Verschuldensprinzip gibt es hierbei nicht. Wenn ein Tier einem Dritten einen Schaden zufügt, haftet der Tierbesitzer hierfür. Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die durch Ihr Tier verursacht werden, sind durch die Versicherung abgedeckt. Die diversen Angebote enthalten jedoch auch oft sehr unterschiedliche Leistungen. Deshalb sollten Sie vor Abschluss eines solchen Vertrages einen Tierhalterhaftpflicht Vergleich durchführen. Das geht schnell, ist kostenlos und für Sie mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie ein günstiges Angebot innerhalb weniger Minuten finden können und es auch gleich problemlos abschließen können.
Man benötigt jedoch nicht für jede Art von Tier eine Tierhalterhaftlichtversicherung, Kleintiere, wie Hamster, Katzen, oder Wellensittiche sind über die Privathaftpflicht mitversichert. Hunde, Pferde und Großtiere müssen jedoch in einem separaten Vertrag versichert werden.

Tierhalterhaftpflichtversicherung - was abgedeckt ist und Schadenbeispiele

Sie gehen mit Ihrem Hund Gassi. Der Hund reißt sich los und läuft vor einen Fahrradfahrer. Der Fahrradfahrer weicht aus und fährt gegen eine Mauer. Hierbei wird das Fahrrad beschädigt und der Fahrer verletzt. Er kommt mehrere Tage in ein Krankenhaus und muss danach ambulant weiter behandelt werden. Der Fahrradfahrer macht bei Ihnen die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrrads, die Krankenhauskosten, die Kosten der ambulanten Weiterbehandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt die Regulierung des Schadens.
Ihr Pferd tritt aus und verletzt hierbei jemanden der hinter ihm stand. Sie haften als Besitzer des Pferdes für die hieraus entstehenden Kosten. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Pferd aus der Koppel ausbricht und hierdurch ein Schaden entsteht. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Kosten und den Ersatz solcher Schäden.
In einigen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung, auch Hundehaftpflicht oder Hundeversicherung genannt sogar eine Pflichtversicherung. Allerdings gibt es für die verschiedenen Bundesländer hier auch unterschiedliche Regelungen. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schreiben Hundebesitzern generell eine Hundehaftpflicht vor. Hierbei spielen Art, Rasse und Größe des Hundes keine Rolle. In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht eine Hundeversicherung zu haben lediglich dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mehr als 40 Zentimetern hat. In weiteren Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für Hunde, wenn sie zu den so genannten Listenhunden oder Kampfhunden gehören.
Aber auch wenn keine Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflicht besteht, sollte man auf diese Versicherung nicht verzichten. Auch ein noch so gut erzogener Hund kann schnell einen Schaden verursachen. Mit unserem Hundehaftpflicht Vergleich finden Sie schnell und einfach eine leistungsstarke und günstige Hundehaftpflichtversicherung.
Während die Hundeversicherung für Hundehalter in einigen Bundesländern eine Pflichtversicherung ist, besteht für Pferdehalter keine Pflicht zum Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung. Da aber ein durch ein Pferd verursachter Schaden oftmals große Kosten nach sich zieht, ist eine Pferdehaftpflicht auch zu den wichtigen und sinnvollen Versicherungen für Pferdehalter zu zählen. Leistungsstarke und günstige Angebote für die Pferdeversicherung können Sie ebenfalls mit unserem Pferdehaftpflicht Vergleich ermitteln.

oft gestellte Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung (FAQ)

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder Tierhalter für sein Tier verantwortlich und muss einem Geschädigten einen durch sein Tier verursachten Schaden ersetzen. Die Haftung hierfür ist in der Höhe nicht begrenzt. Stellt man sich beispielsweise vor, ein Hund läuft vor einen Fahrradfahrer, dieser stürzt und verletzt sich hierbei so, dass er querschnittsgelähmt ist. Ein solcher Schaden kann extrem teuer werden. Die Hundehaftpflicht würde die hieraus entstehenden Kosten übernehmen und den Hundehalter zumindest finanziell vor einem möglichen Ruin bewahren.
Versichert sind in der Tierhalterhaftpflichtversicherung Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Ein Personenschaden ist ein Schaden, bei dem eine Person durch Ihr Tier verletzt oder getötet wird. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Tritt eines Pferdes, den Biss eines Hundes oder einen Sturz bei dem sich ein Mensch verletzt und der durch Ihr Tier verursacht wurde handeln.
Ein Sachschaden liegt dann vor, wenn Ihr Tier Gegenstände beschädigt die einem Anderen gehören. Knabbert Ihr Hund die Couch Ihres Bekannten an, während Sie dort zu Besuch sind, handelt es sich um einen Sachschaden. Ebenfalls um einen Sachschaden würde es sich handeln, wenn Ihr Pferd aus der Koppel ausbricht und den Rasen eines Nachbargrundstücks zertrampelt, so dass dieser neu angelegt werden muss.
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn es sich weder um einen Personenschaden noch um einen Sachschaden handelt. Hier wäre zum Beispiel die Geltendmachung von Verdienstausfall zu nennen.
Die vorgenannten Schadensarten werden von der Tierhalterhaftpflichtversicherung, also der Hundehaftpflicht oder oder Pferdehaftpflicht übernommen. Die Tierhalterhaftpflicht prüft die Haftungsfrage und zahlt bei berechtigten Ansprüchen dem Geschädigten den Schaden. Aber die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. Sollte es hierbei zu einem Prozess kommen, übernimmt die Tierhalterhaftpflicht auch die anfallenden Prozesskosten.
Da ein Schaden der durch ein Tier verursacht wird von seinem Besitzer dem Geschädigten in unbegrenzter Höhe zu ersetzen ist, sollte die Deckungssumme entsprechend hoch gewählt werden. Gerade ein Personenschaden kann extrem hohe Forderungen entstehen lassen. Deshalb sollte die Deckungsumme der Hundehaftpflicht oder Pferdehaftpflicht mindestens 3 Millionen Euro betragen. In unserem Vergleich für die Hundehaftpflicht und Perdehaftpflichtversicherung können Sie die Deckungssumme entsprechend Ihren Bedürfnissen auswählen.
Grundsätzlich ist in der Tierhalterhaftpflichtversicherung der Tierhalter versichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit weitere Personen in den Versicherungsschutz mit einzuschließen. Dies können Personen sein, die den Hund oder das Pferd beaufsichtigen. Angehörige gelten auch oft als mitversichert. Auch bei Reitbeteiligungen können Personen in der Pferdehaftpflicht mit versichert werden, die das Pferd regelmäßig in ihrer Obhut haben. Bei Reitbeteiligungen wird oftmals eine Namensnennung im Antrag verlangt. Auch hier lohnt ein Vergleich der Leistungen der einzelnen Angebote. Bei manchen Tierversicherungen sind diese Einschlüsse bereits enthalten, bei anderen müssen sie extra beantragt werden.
Hier muss man unterscheiden, ob es Deckungserweiterungen sind, die für beide Arten der Tierhalterhaftpflicht eingeschlossen werden können oder ob es sich um spezielle Einschlüsse nur für die Hundehaftpflicht beziehungsweise die Pferdehaftpflicht handelt.

Sowohl für die Pferdehaftpflichtversicherung als auch für die Hundehaftpflichtversicherung können folgende zusätzlichen Einschlüsse vereinbart werden:
- Deckschäden
- Mietsachschäden
- Teilnahme an Wettkämpfen
- Forderungsausfalldeckung

Ausschließlich für die Hundehaftpflicht können die Zusätze:
- Fremdhüterisiko
- kein Leinenzwang
- Welpenschutz
- Auslandsaufenthalt (vorübergehend)

Die Pferdehaftpflicht kann mit folgenden Einschlüssen ausgestattet werden:
- Reitbeteiligungen
- Fremdreiterrisiko und Gastreiterisiko
- Kutschfahrten und Schlittenfahrten
- Flurschäden

Auch diese Zusatzeinschlüsse betreffend sollte man einen Tierhalterhaftpflicht Vergleich durchführen und sich die Leistungen der einzelnen Angebote ansehen. Denn oftmals sind die zusätzlichen Deckungen bereits in dem Angebot enthalten.
Beitrag und Leistung in der Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht weisen von Angebot zu Angebot oft große Unterschiede auf. Ein Tierhalterhaftpflicht Vergleich ermittelt für Sie leistungsstarke und günstige Angebote. Mit dem Vergleichsrechner werden bis zu 300 Tarife miteinander verglichen. Hierbei spielt es nicht nur eine Rolle, ob es sich um ein günstiges Angebot handelt, sondern auch ob der gewählte Tarif eine gute Leistung beinhaltet. Es kommt also auf ein gutes Preis- Leistungsverhältnis an. Mit dem Versicherungsvergleich für die Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung können Sie innerhalb weniger Minuten Ihren passenden Tarif finden und auch gleich online abschließen.

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