Berechnen Sie Ihren Vergleich Zahnzusatzversicherung einfach und schnell mit unserem Rechner für die Zahnversicherung. Finden Sie in wenigen Minuten eine günstige Zahnzusatzversicherung.

Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner

Kostenlos Zahnzusatzversicherung vergleichen

günstige Angebote - Top Leistung

Zahnzusatzversicherung Vergleich schnell - einfach - gut

Ihr Vergleichsrechner Zahnzusatzversicherung
Bitte scrollen Sie im Ergebnisfenster um das vollständige Ergebnis zu sehen

Mit dem Zahnversicherungsvergleich eine günstige Zahnzusatzversicherung finden

Wenn Sie eine günstige und leistungsstarke Zahnzusatzversicherung suchen, sollten Sie ehe Sie eine Versicherung abschließen unbedingt einen Zahnzusatzversicherung Vergleich durchführen. Es gibt sehr viele unterschiedliche Angebote für die private Zahnzusatzversicherung. Diese unterscheiden sich nicht nur erheblich im Preis sondern auch sehr stark in den versicherten Leistungen.
Günstige Zahnzusatzversicherungsangebote beinhalten in der Regel auch nur geringe Abdeckungen im Bereich Zahnersatz. Gute Versicherungsleistungen erhalten Sie bei vielen Versicherungsanbietern die die Zahnzusatzversicherung im Angebot haben. Hierbei sollte jedoch das Preis- Leistungsverhältnis berücksichtigt werden. Es gibt recht preisgünstige Zahnzusatzversicherungen, die trotzdem sehr gute Leistungen beinhalten. Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich hilft Ihnen diese Angebote zu finden. Auf diese Weise können Sie eine gute und leistungsstarke Zahnversicherung finden.

Ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur noch im geringen Maße für Leistungen bei Zahnersatz. Es wird von der GKV lediglich ein so genannter Festzuschuss zu Zahnersatz geleistet. Dieses Festzuschusssystem wurde im Jahr 2005 eingeführt. Der Festzuschuss wird ermittelt nach dem Befund und einer diesem Befund angemessenen Behandlung.
Der Befund ist der Zustand der Zähne. Dieser wird durch den Zahnarzt festgestellt.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt eine angemessene, ausreichende, zweckmäßig und wirtschaftliche Regelversorgung. Was diese Regelversorgung als angemessene Behandlung umfasst, ist in der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses aufgeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Gremium aus Zahnärzten, Ärzten sowie Krankenhäusern und Krankenkassen. Es sind in der Festzuschuss-Richtlinie zirka 50 Zahnbefunde aufgelistet.
Die Krankenkasse zahlt von den Kosten der Regelversorgung im Normalfall 50% als Festzuschuss. Die Differenz zwischen dem Festzuschuss und den tatsächlichen Behandlungskosten ist der von Ihnen selbst zu zahlende Eigenanteil. Der Eigenanteil ist jedenfalls von Ihnen selbst zu zahlen.
Durch regelmäßige Zahnvorsorge kann der Festzuschuss gesteigert werden. Normalerweise wird diese durch das Bonusheft nachgewiesen. Nach fünf Jahren regelmäßiger jährlicher Zahnvorsorgeuntersuchungen erhöht sich der Festzuschuss um einen Bonus von 20%. Kann eine zehnjährige regelmäßige jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden, erhöht sich der Bonus sogar auf 30%.
Hierzu ein Beispiel:

Der Befund lautet:
Erhaltungswürdiger Zahn mit großen Substanzdefekten, aber erhaltener vestibulärer und/oder oraler Zahnsubstanz.
Dies bedeutet, dass der Zahn durch zahnärztliche Maßnahmen erhalten werden kann und repariert werden kann.
Die Regelversorgung sieht bei diesem Befund eine Versorgung mit einer Krone vor. Die Krone muss angemessen, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Eine Krone aus Nichtedelmetall und ohne Keramikverblendung erfüllt diese Voraussetzung.
Die Kosten hierfür betragen ungefähr 360 Euro (Stand 2019). Bei einem Festzuschuss von 50% sind ca. 180 Euro vom Patienten selbst zu zahlen.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag je nach gewähltem Tarif.

Anstatt für die Regelversorgung haben Sie auch die Möglichkeit sich für eine andere Zahnversorgung zu entscheiden.
Andere Zahnversorgungen als die Regelversorgung sind die "gleichartige Versorgung" und die "andersartige Versorgung" der Zähne.
Die gleichartige Versorgung wäre bei obigem Beispiel eine Krone mit Keramikverblendung. Die Mehrkosten die durch eine gleichartige Versorgung entstehen sind ebenfalls von Ihnen als Eigenanteil zu zahlen. Die Krankenkasse zahlt lediglich den Festzuschuss der bei der Regelversorgung anfallen würde.
Eine andersartige Versorgung stellt eine Zahnversorgung dar, die anders als die in der Festzuschuss-Richtlinie vorgegebene Regelversorgung ist. Schreibt die Festzuschuss-Richtlinie beispielsweise eine einfache Brücke als ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Regelversorgung vor und werden anstatt dieser Implantate eingesetzt, handelt es sich um eine andersartige Versorgung. Von der GKV wird auch in diesem Fall lediglich der für die Versorgung mit der einfachen Brücke festgelegte Festzuschuss gezahlt. Die Differenzkosten dieser recht teueren andersartigen Versorgung sind ebenfalls von Ihnen als Eigenanteil zu übernehmen.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach gewähltem Tarif auch Kosten für Implantate.
Da die Zahnarztkosten sehr schnell sehr hoch werden können und die gesetzliche Krankenversicherung nur recht geringe Leistungen übernimmt, ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll.

Warum ein Vergleich Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich ist sehr sinnvoll. Es gibt in diesem Versicherungsbereich sehr viele Anbieter und unterschiedliche Tarife.
Die Tarife der Zahnversicherung unterscheiden sich sehr stark in Preis und der versicherten Leistung.
Dies sollte bei der Auswahl der Zahnzusatzversicherung unbedingt berücksichtigt werden. Es macht keinen Sinn eine Absicherung zu wählen die zwar billig oder günstig ist, aber im Fall der Fälle nicht oder nur eine geringe Erstattung zahlt. Kommt es in einem solchen Fall zur Leistungsfrage wird man mit einer billigen bzw. günstigen Zahnzusatzversicherung nicht froh sein.
So zahlen einige Zahnversicherungen Leistungen auch für Implantate, andere hingegen haben diese Versorgung nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen.Auch andere Behandlungen sollten berücksichtigt werden. Hier ist unter anderem die professionelle Zahnreigung zu nennen. In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich können Sie die gewünschten Leistungen auswählen und so den richtigen Tarif, der Ihrem Bedarf und Wünschen entspricht auswählen.

Leistungen der Zahnversicherung

Es gibt eine große Vielzahl von Zahnversicherungen auf dem Markt. Die Angebote unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern sind auch mit höchst unterschiedlichen Leistungen versehen.
In dem Vergleich für die Zahnzusatzversicherung können Sie auswählen, welche Leistungen für Sie wichtig sind und welche weniger wichtig. Auf diese Weise finden Sie den richtigen Tarif der Ihren Wünschen entspricht.

Aus folgenden Leistungsmerkmalen kann in dem Zahnzusatzversicherungsvergleich gewählt werden, ob sie für Sie wichtig sind und in Ihrem Vergleichsergebnis enthalten sein sollen.

So kann gewählt werden, wie hoch der Prozentsatz der Erstattung inklusive der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse sein soll.
Ein zusätzliches Auswahlkriterium ist die Höhe der Leistung bei Zahnersatz.
Die Höhe der Leistung bei Zahnersatz ist wichtig, weil Zahnersatz meit mit hohen Kosten einhergeht. Sie sollten darauf achten, dass die Leistung für Zahnersatz bei Ihrer Zahnzusatzversicherung entsprechend hoch ist. Wir empfehlen hier eine Absicherung von mindestens 70 Prozent des Rechnungsbetrages, sofern die Tarifleistung zusätzlich zu einer eventuellen Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Eine Erstattung von mindestens 80 Prozent wird empfohlen, wenn die Tarifleistung einschließlich einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt.

Ebenso können Sie wählen, ob Ihre Zahnversicherung auch für Zahnbehandlungen zahlen soll.

Weiterhin können Sie wählen, ob Ihre Zahnzusatzversicherung auch für kieferorthopädische Maßnahmen zahlen soll. Unter Kieferorthopädie fallen die Erkennung, die Verhütung und die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen sowie die hiermit zusammenhängenden funktionellen Störungen.
Dieser Punkt ist besonders wichtig bei einer Zahnversicherung für Kinder und Jugendliche. Wählen Sie aus wie hoch die Erstattung im Bereich Kieferorthopädie Ihrer Zahnzusatzversicherung sein soll.

Leistungen für Inlays können ebenfalls mitversichert werden. Auch dieser Punkt kann ausgewählt werden, wenn Sie Leistungen für Inlays wünschen. Wir empfehlen Leistungen für Inlays in jedem Fall mitzuversichern, da auch Inlays hohe Kosten verursachen.
Inlays sind im Zahnlabor passgenau gefertigte Füllungen, die genau auf den Zahndefekt eingesetzt werden. Eigentlich handelt es sich bei Inlays um eine Zahnbehandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt aus diesem Grund auch keinen Festzuschuss für eine Inlaybehandlung. Die private Krankenversicherung stuft Inlays jedoch oft als Zahnersatz ein. Begründet wird dies mit einem dem Zahnersatz vergleichbaren Arbeits- und Kostenaufwand. Hier ist darauf zu achten, wie die entsprechende Einordnung einer Inlaybehandlung tariflich eingeordnet wird.
Wenn Sie dieses Leistungsmerkmal wählen, erscheinen im Zahnzusatzversicherung Vergleich nur Tarife, die auch diesen Punkt erfüllen.

Ob auch Leistungen für professionelle Zahnreinigungen in Ihrer Zahnzusatzversicherung enthalten sein sollen, können Sie ebenfalls auswählen. Professionelle Zahnreinigung ist ein Teil der Prophylaxe und muss von erwachsenen gesetzlich Krankenversicherten meist selbst gezahlt werden. Wählen Sie diesen Punkt aus, erscheinen im Ergebnis des Vergleichs für die Zahnzusatzversicherung nur Tarife die auch Leistungen für professionelle Zahnreinigung erbringen.

Leistung für Implantate in der Zahnzusatzversicherung.
Unter einem Implantat versteht man eine künstliche Zahnwurzel, die in den Knochen des Unterkiefers oder Oberkiefers eingebracht wird. Auf diesem Implantat wird dann der Zahnersatz befestigt.
Eine umfassende Leistung für Implantate in der ahnzusatzversicherung wäre, wenn keine Summenbegrenzung kleiner als 1000 Euro pro Implantat, keine Begrenzung der Anzahl der Implantate auf weniger als sechs pro Kiefer und keine weiteren nur für Implantate geltenden Einschränkungen im Tarif der Zahnzusatzversicherung enthalten sind, sowie eine tarifliche Erstattung von Implantatskosten von mindestens 30 Prozent.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Grundlage für die Berechnung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen in der privaten Krankenversicherung. Im Normalfall darf ein Arzt oder Zahnarzt bis zum 2,3-fachen Wert des Basissatzes der GOÄ bzw. GOZ abrechnen. Dieser 2,3-fache Satz wird als Regelhöchstsatz bezeichnet.
Begründet der Zahnarzt dies jedoch medizinisch, kann er auch bis zu dem 3,5-fachen Wert des Basissatzes der Gebührenordnung abrechnen. In diesem Fall spricht man von dem Höchstsatz der Gebührenordnung.
Medizinisch-technische Leistungen werden mit dem 1,8-fachen Regelhöchstsatz oder aber auch bis zum 2,5-fachen Höchstsatz des GOZ-Basiswertes abgerechnet.
Einige Spezialisten rechnen jedoch auch über dem Höchstsatz der Gebürhrenordnung ab. Hierzu ist allerdings immer eine gültige Honorarvereinbarung mit dem Patienten notwendig.
Unter diesem Punkt wählen Sie aus, ob Ihnen eine Regelung bezüglich der Höhe der Erstattung innerhalb der Gebührenordnung für Zahnärzte in Ihrer Zahnzusatzversicherung unwichtig ist, ob Sie eine Erstattung bis zum Regelhöchstsatz, eine Erstattung bis zum Höchstsatz oder eine Erstattung auch über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus in Ihrer Zahnversicherung enthalten haben möchten.

Wer kann eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Die private Zusatzversicherung zu der auch die private Zahnzusatzversicherung gehört, kann nur von Personen abgeschlossen werden die in der gestzlichen Krankenversicherung versichert sind. Diesem Personenkreis steht die private Zahnzusatzversicherung offen. Es können sowohl der gesetzliche Versicherte selbst, als auch in der Familienversicherung mitversicherte Personen sowie deren Kinder eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Was kostet die Zahnzusatzversicherung

Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung können sehr stark variieren. Es gibt auf dem Markt sehr billige Zahnversicherungen, günstige Zahnzusatzversicherungen und Zahnzusatzversicherungen, die einen höheren Beitrag haben.
Die Unterschiede liegen vor allem im unterschiedlichen Leistungsumfang der unterschiedlichen Angebote. Geringe Leistungen gehen oftmals mit einem geringen Beitrag einher. Gute und leistungsstarke Angebote haben zwangsläufig auch einen höheren Beitrag.
Möchte man ein Angebot für die Zahnzusatzversicherung, das eine hohe Abdeckung in allen versicherten Bereichen bietet, ist die Prämie zwangsläufig höher als bei einem Angbot, das lediglich eine zusätzliche Grundabsicherung beinhaltet.
Unser Vergleich für die Zahnzusatzversicherung berücksichtigt die von Ihnen gewünschten Leistungen und zeigt Ihnen günstige Zahnzusatzversicherungen auf.

Die Gesundheitsprüfung in der Zahnzusatzversicherung

Wie bei den privaten Krankenversicherungen wird auch bei der Zahnzusatzversicherung eine Gesundheitsprüfung benötigt. Es gibt einige Zahnzusatzversicherungen die auf eine Gesundheitsprüfung verzichten. Diese sind jedoch in den Leistungen meist extrem eingeschränkt. Die Antragsfragen die bei der Zahnzusatzversicherung in der Regel gestellt werden, sind die nach angeratener Zahnbehandlung, fehlenden und nicht ersetzten Zähnen und bereits begonnenen Zahnbehandlungen. Werden diese Fragen verneint, steht dem Abschluss einer Zahnversicherung nichts entgegen. Werden die Fragen bejaht, kann es zu Zuschlägen auf den Beitrag oder zu Ausschlüssen kommen. Je nach Versicherer kann der Antrag auch abgelehnt werden, sollten die Gesundheitsfragen eine Annahme des Antrags nicht möglich machen.

Laufzeit der Zahnzusatzversicherung

Bei der Zahnzusatzversicherung gibt es keine festgelegte Laufzeit des Vertrages. Da die Absicherung langfristig ausgelegt ist, wird bei ihr auch keine feste Laufzeit vereinbart. Bei Abschluss des Zahnzusatzversicherungsvertrages wird jedoch eine Mindestlaufzeit vereinbart. Diese beträgt in der Regel zwei oder drei Jahre.

Wartezeit

Die meisten Zahnzusatzversicherungen beinhalten eine Wartezeit. Diese Wartezeit beträgt meist 8 Monate nach Versicherungsbeginn. Eine Wartezeit macht auch durchaus Sinn, denn sonst könnte jeder der bereits eine Zahnersatzmaßnahme begonnen hat oder dem eine solche angeraten wurde die Versicherung sofort in Anspruch nehmen. Das würde zu sehr hohen Kosten bei der Versicherung führen und die Beiträge würden zwangsläufig stark ansteigen. Gerade bei sehr leistungsstarken Tarifen muss aus den vorgenannten Gründen eine Wartezeit vereinbart werden. Nach Ablauf der Wartezeit besteht voller Versicherungsschutz. Die ERGO Versicherung bietet eine Zahnzusatzversicherung an, bei der keine Wartezeiten bestehen und die auch schon leistet, wenn eine Behandlung bereits begonnen wurde. Allerdings sind die tariflichen Leistungen bei dieser Versicherung als eher gering zu bezeichnen.

Versicherungsbedingungen der Zahnversicherung

Die Versicherungsbedingungen der Zahnzusatzversicherung regeln das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, sowie die versicherten Leistungen und Ausschlüsse. Sie stellen die Basis für das Versicherungsverhältnis dar.

Welche Zahnzusatzversicherung die richtige ist

Die Frage nach der passenden oder richtigen Zahnzusatzversicherung lässt sich nicht generell beantworten. Jeder hat andere Anforderungen an seinen Versicherungsschutz. Dem einen ist ein hochwertiger und umfassender Versicherungsschutz wichtig, dem anderen genügt eine einfache Absicherung. Deshalb ist ein Zahnzusatzversicherung Vergleich sinnvoll und wichtig. Hier können die gewünschten Kriterien ausgewählt werden und im Vergleichsergebnis werden die passenden Tarife angezeigt. Auf diese Weise können Sie den auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten für Sie richtigen Zahnzusatzversicherungstarif einfach und schnell finden.

Begriffe in der Zahnzusatzversicherung

    • Abrasion
    Unter einer Abrasion versteht man den Verschleiß oder den Abrieb der harten Zahnsubstanz. Zähne sind dieser Abrasion zeitlebens ausgesetzt. Schon das Kauen führt zu Abrasionen, aber auch Zähneknirschen ist eine der Hauptursachen für die Abrasion. Weitere Ursachen für die Abrasion können Zahnpastas mit einem hohen Schleifmittelanteil, zu harte Zahnbürsten und falsche Techniken beim Zähneputzen sein.
    Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt auch die Kosten für Zahnersatz der durch Abrasion notwendig wird. Außerdem werden die Kosten für Prophylaxemaßnahmen wie beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung übernommen.
    Mit unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden Sie schnell ein Angebot für eine gute und leistungsstarke Zahnzusatzversicherung.
    • Alterungsrückstellung
    Wie bei allen Krankenversicherungen steigen auch bei der Zahnzusatzversicherung die Behandlungskosten mit zunehmendem Alter. Das verursacht einen höheren Beitragsbedarf mit steigendem Alter.
    Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung zahlt der Versicherte höhere Beiträge als zur Deckung der Versicherungsfälle notwendig wären, solange er jung ist. Der Beitragsteil der nicht zur Deckung der Versicherungsfälle benötigt wird, wird vom Versicherungsnehmer verzinslich angelegt und zur Minderung notwendiger Beitragsanpassungen verwendet, wenn der Versicherte ein höheres Lebensalter erreicht hat.
    Durch den zusätzlichen Beitragsteil der Alterungsrückstellung sind die Tarife die eine Alterungsrückstellung beinhalten anfänglich teuerer als Tarife in denen keine Alterungsrückstellung einkalkuliert ist.
    Die Alterungsrückstellung hat zum Effekt, dass sollten Beitragsanpassungen nötig werden, diese geringer ausfallen als bei Tarifen der Zahnzusatzversicherung ohne Alterungsrückstellung.

    Tarife ohne Alterungsrückstellung
    Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen ohne Alterungsrückstellung. Diese sind anfangs günstiger als Zahnversicherungen mit Alterungsrückstellung. Durch steigende Behandlungskosten mit zunehmendem Alter müssen die Beiträge bei diesen Tarifen zwangsläufig angehoben werden, je älter der Versicherte wird. Aufgrund dieser Tatsache sind diese Zahnzusatzversicherungen im Alter teuerer als solche mit Alterungsrückstellung.

    Eine günstige Zahnversicherung mit starken Leistungen können Sie mit unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden. Hier können Sie auch auswählen, ob Sie Tarife mit oder ohne Alterungsrückstellung wünschen.
    • Befundbezogener Festzuschuss
    Bei teueren Zahnbehandlungen, insbesondere wenn Zahnersatz angeraten ist, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen befundbezogenen Festzuschuss zu den Behandlungskosten. Hierbei spielen die tatsächlich entstehenden Behandlungskosten keinerlei Rolle. Der befundbezogene Festzuschuss wird berechnet nach den Kosten einer sogenannten Regelversorgung. Die Regelversorgung stellt eine sehr einfache Behandlung dar, da sie nach dem Gesetz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss. Auf die Kosten der Regelversorgung wird ein Festzuschuss von 50% von der GKV gezahlt. Durch das Führen eines Bonusheftes kann der Zuschuss sich erhöhen.
    Die Differenz zwischen den Behandlungskosten und dem Festschuss muss vom Versicherten als Eigenanteil gezahlt werden.
    Entscheidet sich der Patient für eine bessere Zahnversorgung als die die der Regelversorgung entspricht, wird auch in diesem Fall von der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich der Festzuschuss gezahlt. Der die Regelversorgung übersteigende Kostenanteil kann hierbei erheblich höher sein als der der Regelversorgung. Auch hier wird von der GKV lediglich der Festzuschuss gezahlt und die übersteigenden Kosten trägt der Patient.
    Der Festzuschuss berechnet sich nicht nach den tatsächlichen Behandlungskosten sondern nach den durchschnittlichen Behandlungkosten für die entsprechende Behandlung.
    Günstige Angebote für Zahnversicherungen finden mit dem Zahnzusatzversicherungsvergleich. Durch eine Zahnzusatzversicherung können die hohen Kosten des Eigenanteils für Zahnersatz und bestimmte Zahnbehandlungen erheblich gesenkt werden. Der Vergleich ermöglicht Ihnen eine Übersicht der verschiedenen Angebote und einen günstigen Zahnzusatzversicherungstarif zu finden.
    • Cerec
    Cerec ist die Abkürzung für Ceramic Reconstraction. Mit dem Cerec Verfahren können Onlays, Inlays, Kronen und Teilkronen aus Vollkeramik hergestellt werden. Die Cerec Methode ist in Zahnarztpraxen inzwischen weit verbreitet. Beim Cerec Verfahren wird der betroffene Zahn zunächst abgeschliffen, dann werden unter Zuhilfenahme bestimmter Kameras entsprechende Fotos gemacht und aus einem dem Zahn farblich angepassten Keramikblock gleich der Zahnersatz geschliffen und auf den Zahn geklebt. Das Cerec Verfahren ist deutlich schneller als die Anfertigung klassischen Zahnersatzes im Zahnlabor, weil die Wartezeit auf den Zahnersatz entfällt und kein Provisorium benötigt wird.
    Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten beim Zahnarzt, besonders wenn Sie hochwertigen Zahnersatz wünschen. Die Zahnzusatzversicherung vergleichen können Sie schnell und einfach mit unserem Zahnversicherung Vergleich.
    • Eigenanteil
    Als Eigenanteil wird die Differenz zwischen dem von der Krankenkasse gezahlten Zuschuss und den gesamten Kosten der Zahnarztbehandlung verstanden. Dieser Eigenanteil ist vom Patienten selbst zu zahlen und kann oft hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen, wenn keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde.
    Hierzu ein Beispiel:
    Ein nicht mehr instandhaltungsfähiger Zahn wird gezogen. Die enstehende Lücke wird durch ein Implantat geschlossen.
    Kosten der Behandlung ca. 2000,-- Euro
    Zuschuss der Krankenkasse ca. 400,-- Euro (bei vollem Bonus durch Vorlage des Bonusheftes und Nachweis regelmäßiger Zahnvorsorge über 10 Jahre oder mehr)
    Eigenanteil hierfür ca. 1600,-- Euro
    Dieser Eigenanteil in Höhe von 1600,-- Euro ist von Ihnen selbst zu bezahlen, wenn Sie keine Zahnzusatzversicherung haben.
    Von einer guten Zahnzusatzversicherung wird ein Großteil der Kosten übernommen und der selbst zu zahlende Anteil an den Behandlungskosten extrem verringert. Vergleichen Sie die Angebote und ermitteln Sie leistungsstarke und günstige Zahnzusatzversicherungen.
    • Funktionsanalyse
    Die so genannte Funktionsanalyse ist der Oberbegriff für eine Gruppe von Untersuchungen. Es werden die Kieferbewegungen in unterschiedlichen Situationen wie Sprechen, Kauen und in Ruhe untersucht. Diese Funktionsanalyse ist wichtig, damit der Zahnersatz perfekt angepasst werden kann und in verschiedenen Situationen mit den noch vorhandenen Zähnen gut korrespondiert. Ist diese Anpassung nicht optimal, können weitere Schäden am Gebiss auftreten, aber auch andere Nebenwirkungen wie Nackenverspannungen, Kopfschmerzen oder Migräne können durch nicht perfekt angepassten Zahnersatz auftreten.
    Vergleichen Sie schnell und einfach die Zahnzusatzversicherung mit unserem Online-Rechner. So finden Sie eine günstige Zahnzusatzversicherung die Ihren Wünschen voll und ganz entspricht.
    • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    In Deutschland gilt für die Berechnung der Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnersatz die Gebührenordnung für Zahnärzte. An diese Gebührenordnung sind die Zahnärzte gebunden. Die GOZ ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt. Hierzu zählen unter anderem allgemeine zahnärztliche Leistungen, prophylaktische Leistungen, konservierende Leistungen, chirurgische Leistungen, implantologische Leistungen und weitere Punkte. Unter diesen Punkten sind die einzelnen Behandlungsmethoden aufgeführt. Jede Behandlung ist mit einem Betrag in Euro versehen. Dieser Betrag ist die Basis für die Gebührenberechnung des Zahnarztes. Der Zahnarzt kann diesen Betrag bei durchschnittlichem Aufwand für die Behandlung mit dem Faktor 2,3 multiplizieren. Dieser 2,3-fache Satz heisst Regelhöchstsatz. Mit Begründung kann dieser Steigerungsfaktor auch überschritten werden. Der Höchstsatz beträgt das 3,5-fache des Basissatzes der GOZ. Möchte der Zahnarzt höher als den 3,5-fachen GOZ-Satz abrechnen, muss mit dem Patienten eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.
    Es gibt Zahnzusatzversicherungen die lediglich den doppelten Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zahlen, andere zahlen lediglich bis zum Regelhöchstsatz der GOZ, wiederum andere Zahnversicherungen zahlen bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte und einige auch über den Höchtsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte hinaus. Ein Zahnzusatzversicherung Vergleich hilft Ihnen schnell die richtige und günstige Zahnversicherung zu finden.
    • Gesundheitsfragen - Gesundheitsprüfung
    Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung werden normalerweise im Antrag Gesundheitsfragen gestellt. Diese beziehen sich auf fehlende und nicht ersetzte Zähne, Zahnbehandlungen der letzten Jahre, sowie angeratene oder geplante Zahnbehandlungen. Anhand dieser Antragsfragen beurteilt der Versicherer die Versicherbarkeit und die Annahme des Antrags. Es gibt auch Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsprüfung, wie beispielsweise die der ERGO Versicherung. Diese sind allerdings meist in der Leistung ziemlich beschränkt. Vergleichen Sie die Zahnzusatzversicherung mit unserem Online-Rechner und finden Sie leistungsstarke und günstige Angebote.
    • Heil- und Kostenplan
    Ehe eine größere und umfangreiche Zahnbehandlungsmaßnahme begonnen wird, wird vom Zahnarzt ein Heil- und Kostenplan erstellt. In dem Heil-und Kostenplan werden die geplanten Maßnahmen sowie die Diagnosen genannt. Man kann ihn mit einem Kostenvoranschlag vergleichen. Hierdurch weiß der Patient um die Kosten die auf ihn zukommen und auch welchen Eigenanteil er voraussichtlich zu tragen hat. Der Heil- und Kostenplan sollte auch der Zahnzusatzversicherung eingereicht werden. Einige Versicherre verlangen auch, dass der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn eingereicht wird. So weiß der Patient auch, welche Kosten hierfür von der Versicherung übernommen werden und kann seinen Eigenanteil besser kalkulieren.
    • Implantat
    Unter einem Implantat versteht man eine künstliche Zahnwurzel die im Kieferknochen verschraubt wird. Auf diesem Implantat wird der Zahnersatz befestigt. Ein Implantat wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt. Nur die Kosten für die Suprakonstruktion werden von der GKV mit dem befundbezogenen Festzuschuss bezuschusst. Unter Suprakonstruktion versteht man den auf dem Implantat befestigten Zahnersatz. Implantate gehören zu den sehr teueren Zahnersatzmaßnahmen. Der Eigenanteil bei dieser Behandlung ist daher besonders hoch. Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen zahlen auch Leistungen für Implantate. In unserem Vergleichsrechner für die Zahnzusatzversicherung können Sie angeben, ob Sie Leistungen für Implantate mitversichern möchten.
    • Inlay
    Unter einem Inlay versteht man eine hochwertige Zahnfüllung, meist aus Gold oder Keramik. Ehe das Inlay eingesetzt wird, wird der Zahn behandelt und Kariesschäden werden beseitigt. Das einzusetzende Inlay wird im Zahnlabor angefertigt. Der Zahnarzt setzt dann das Inlay in den zu behandelnden Zahn ein. Inlays haben eine bessere Passgenauigkeit als herkömmliche Zahnfüllungen. Die Kosten für Inlays sind allerdings auch wesentlich höher.
    Gute Zahnversicherungen leisten auch für Kosten von Inlays. In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich können sie wählen, ob Sie Angebote für Zahnzusatzversicherungen wünschen, die auch Kosten für Inlays übernehmen.
    • Kieferorthopädie
    Unter Kieferorthopädie (KfO) versteht man ein spezielles Gebiet der Zahnmedizin. Die Erkennung, Behandlung und Verhütung von Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen gehören zu dem Bereich der Kieferorthopädie.
    Kieferorthopädische Behandlungen wurden bis zum 01. Januar 2002 von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt, wenn der Patient bei Behandlungsbeginn noch keine 18 Jahre alt war. Seit diesem Datum müssen Behandlungen von Fehlstellungen mit geringem Schweregrad vom Patienten selbst bezahlt werden.
    Die unterschiedlichen Schweregrade der Zahnfehlstellungen werden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen unterteilt. Die Zuordnung in eine dieser Gruppen erfolgt durch den Kieferorthopäden.
    Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Kosten für Kinder und Jugendliche bei kieferorthopädischen Maßnahmen, wenn diese in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 eingstuft sind. Ist die kieferorthopädische Indikationsgruppe geringer als 3, müssen die Kosten vom Patienten selbst gezahlt werden.
    Im Versicherungsvergleich für die Zahnzusatzversicherung können Sie sich Angebote anzeigen lassen, die auch Leistungen für Kieferorthopädie enthalten.
    • Laborkosten
    Zahnersatzbehandlungen bringen nicht nur Behandlungskosten, sondern auch Labor- und Materialkosten mit sich. Diese Labor- und Materialkosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL II) berechnet, wenn sie in unter die Regelversorgung fällt. Das Bundeseinheiliche Leistungsverzeichnis stellt eine Höchstpreisliste dar. Die Preise hierin werden verbindlich von den gesetzlichen Krankenkassen und dem Verband deutscher Zahntechnikerinnungen verbindlich vereinbart.
    Wird eine andere Versorgung als die der Regelleistung gewählt, werden die Kosten für Material und Labor nach den ortsüblichen Marktpreisen von den privaten Krankenversicherern zugrunde gelegt. Alternativ kann der private Krankenversicherer in den Tarifbedingungen ein eigenes Preis- und Leistungsverzeichnis für die Erstattung zugrunde legen.
    • Lückenschluss
    Bei den meisten Menschen wachsen die Zähne und Kiefer natürlicherweise ohne dass Probleme kieferorthopädischer Art auftreten. Es kann jedoch vorkommen, dass der Kiefer durch wachsende Zähne zu eng wird. hierdurch drücken diese Zähne auf die übrigen Zähne, wobei Fehlstellungen, Schmerzen oder auch weitere Probleme entstehen können. Um diesen Problemen aus aus dem Weg zu gehen und Platz für die nachwachsenden Zähne zu schaffen, kann es sein dass der Zahnarzt empfiehlt einen Zahn zu ziehen um Platz für die nachwachsenden Zähne zu schaffen. Die nachwachsenden Zähne drücken dann die verbleibenden Zähne zusammen und die durch die Extraktion entstandene Lücke schließt sich. Bei den Gesundheitsfragen einer Zahnzusatzversicherung wird der Lückenschluss nicht als fehlender und nicht ersetzter Zahn gewertet.
    • medizinisch notwendig
    Sowohl die gesetzliche Krankenkasse als auch die private Zahnzusatzversicherung zahlt Zahnersatz lediglich bei medizinischer Notwendigkeit. Medizinisch notwendiger Zahnersatz ist Zahnersatz, wenn er geeignet ist große Zahnlücken zu schließen oder großflächig zerstörte Zähne wieder herzustellen. Weiterhin ist er auch dann medizinisch notwendig, wenn hierdurch Verschlimmerungen von Zahnproblemen oder Kieferproblemen oder Beeinträchtigungen des Kaumechanismus vermieden werden können.
    Rein ästhetische Zahnersatzmaßnahmen gelten hingegen nicht als medizinisch notwendig.
    Mit dem Vergleich Zahnzusatzversicherung ermitteln Sie die Angebote, die die für Sie wichtigen Leistungen enthält innerhalb weniger Minuten.
    • professionelle Zahnreinigung
    Die professionelle Zahnreinigung gehört zu den Zahnprophylaxemaßnahmen. Sie dient zur Vorbeugung von Parodontitis und Karies. Hierbei werden hartnäckige Zahnbeläge von den Zähnen und den Zähnzwischenräumen entfernt. Die professionelle Zahnreinigung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt und muss vom Patienten selbst bezahlt werden. Einige private Zahnzusatzversicherungen zahlen die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Mit dem Online-Rechner finden Sie Angebote für die private Zahnzusatzversicherung, die auch für professionelle Zahnreinigung leisten.
    • Risikozuschlag
    Die meisten Zahnzusatzversicherungen führen bei Anstragstellung eine Gesundheitsprüfung durch. Hierzu werden im Antrag Gesundheitsfragen bezüglich des Zustands des Gebisses gestellt. Diese betreffen fehlende und nicht ersetzte Zähne, angeratene, begonnene oder geplante Zahnbehandlungen und eventuell weitere Fragen. Werden diese Fragen positiv beantwortet, prüft der Zahnzusatzversicherer die Versicherbarkeit. Hierbei kann es zu einer Ablehnung, einem Risikoausschluss oder einem Risikozuschlag kommen. Ablehnung bedeutet, dass der Versicherer den Antrag nicht annimmt und der Vertrag nicht zustande kommt. Risikoausschluss heisst, dass bestimmte Leistungen, die eigentlich mitversichert wären vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Bei einem Risikozuschlag wird ein höherer Beitrag erhoben, aber dafür sind sämtliche Leistungen mitversichert. Der Risikozuschlag ist also die beste dieser Möglichkeiten für den Antragsteller.
    • Tarifbedingungen
    Neben den Bestimmungen des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind die Tarifbedingungen der wesentliche Bestandteil des Vertrags für die Zahnzusatzversicherung. In den Tarifbedingungen wird geregelt für welche Behandlungen wie hoch geleistet wird. Sie stellen also die Basis für den Umfang des Versicherungsschutzes dar.
    Eine gute, leistungsstarke und günstige Zahnzusatzversicherung finden Sie mit unserem Online-Vergleich für die Zahnversicherung.
    • Unisex-Tarif
    Die Kalkulation der privaten Krankenversicherung zu der auch Zahnzusatzversicherung gehört, erfolgte bis Ende 2012 nach so genannten Bisex-Tarifen. Diese Kalkulation war risikogerecht und beruhte auf versicherungsmathematischen und statistisch korrekten Daten. Die Beiträge für Frauen und Männer wiesen unterschiedliche Höhen auf, was dem Schadenaufwand auch tatsächlich entsprach. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass diese richtige und risikogerechte Kalkulation der Beiträge nicht mehr zulässig sei. Daraufhin wurden die so genannten Unisex-Tarife eingeführt, die keine Betragsunterschiede zwischen den Geschlechtern mehr zulassen, aber versicherungsmathematisch, statistisch und risikobezogen falsch sind. Mit den Unisex-Tarifen soll die Gleichstellung zwischen Mann und Frau im Versicherungsbereich erreicht werden.
    • Versicherungsnehmer und versicherte Person
    Als Versicherungsnehmer in der Zahnzusatzversicherung bezeichnet man den Vertragsinhaber. Der Versicherungsnehmer stellt den Antrag für die Zahnversicherung und hat die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Zu den Pflichten gehört unter anderem die Beitragszahlung. Zu den Rechten gehört unter anderem der Empfang der Versicherungsleistung.
    Die versicherte Person in der Zahnzusatzversicherung ist diejenige Person, die versichert ist. Meist sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. Versichert ein Elternteil seine Kinder in der Zahnzusatzversicherung, ist das Elternteil Versicherungsnehmer und die Kinder sind die versicherten Personen.
    • Wartezeit
    Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen sind Wartezeiten vereinbart. Die Wartezeit ist eine festgelegte Zeit nach Beginn des Vertrages in der keine Leistungen gezahlt werden. Die Wartezeit ist eine sinnvolle Maßnahme. Mit ihr wird verhindert, dass eine Versicherung erst dann abgeschlossen wird, wenn eine Bahandlung bereits begonnen wurde oder notwendig ist. So wird die Gemeinschaft der Versicherten vor Missbrauch geschützt. Gäbe es die Wartezeit nicht, würden erhebliche Kosten auf die Versicherung und damit die Versichertengemeinschaft zukommen, die unweigerlich Beitragssteigerungen mit sich bringen würden.
    Üblicherweise beträgt die Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung bei Zahnbehandlungen drei Monate und bei Zahnersatzmaßnahmen acht Monate nach Versicherungsbeginn.
    Es besteht bei einigen Versichungesgesellschaften die Möglichkeit, dass die Wartezeit erlassen wird. Hierzu wird vom Zahnarzt ein Zahnstatus angefertigt, der den aktuellen Zustand des Gebisses aufzeigt.
    Vergleichen Sie die Zahnzusatzversicherung um einen leistungsstarken, günstigen Tarif zu finden.
    • Zahnbehandlung und Zahnersatz
    Unter Zahnbehandlung versteht man die Behandlung erhaltungswürdiger Zähne durch den Zahnarzt. Hierzu zählen insbesondere Kariesbehandlungen, Füllungen und Parodontosebehandlungen. Einige Zahnzusatzversicherungen zahlen auch für Zahnbehandlungen. In unserem Vergleich können Sie wählen, ob Sie Leistungen für Zahnbehandlungen in Ihrer Zahnversicherung mitversichern wollen.
    Zahnersatz bezeichnet den Ersatz natürlicher Zähne durch künstliche Zähne. Hierzu zählen unter anderem Implantate und Kronen.
    Zahnzusatzversicherungen leisten für Zahnersatz. Allerdings ist die Höhe der Leistung von Angebot zu Angebot verschieden. Leistungsstarke und günstige Tarife finden Sie in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich.

Warum sich ein Vergleich Zahnversicherung lohnt und die Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist

Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatzmaßnahmen fallen oft hohe Kosten an. Viele dieser Kosten sind durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Viele allerdings auch nicht. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt lediglich die Kosten für eine Grundversorgung. Möchte man eine hochwertige Behandlung oder hochwertigen Zahnersatz erhalten, bleiben oft erhabliche Kostenanteile an dem Patienten hängen, die er selbst als Eigenanteil zu tragen hat.
Gerade bei Zahnersatzmaßnahmen Kann der Eigenteil tausende Euro betragen. Die gesetzliche Krankeversicherung zahlt bei Zahnersatz nur einen Festzuschuss. Dieser Festzuschuss beträgt 50% der Regelversorgung. Die Regelversorgung ist eine zweckmäßige, wirtschaftliche und ausreichende Versorgung des Gebisses. Aus dieser Formulierung ergibt sich schon, dass es sich nicht um eine hochwertige Versorgung, sondern nur um eine einfache Versorgung des Gebisses mit Zahnersatz handeln kann. Bei regelmäßiger Zahnvorsorge bekommt man allerdings einen Bonus auf den Festzuschuss. Dieser beträgt bei mindestens einmaliger Zahnvorsorge jährlich 20 Prozent, wenn die Zahnvorsorge fünf bis 9 Jahre regelmäßig durchgeführt wurde und 30 Prozent wenn die Zahnvorsorge 10 oder mehr Jahre regelmäßig durchgeführt wurde. Der Nachweis der regelmäßigen Vorsorge wird in der Regel durch das Bonusheft erbracht. In das Bonusheft trägt der Zahnarzt die erfolgten Zahnvorsorgeuntersuchungen ein.
Was eine Zahnersatzmaßnahme oder eine Zahnbehandlung mit hochwertigen Materialien kosten kann, sei hier einmal aufgeführt:

professionelle Zahnreinigung 50 - 200 Euro
Wurzelbehandlung 50 - 300 Euro
Keramikinlay 400 - 500 Euro
Zahnimplantat 1500 - 2200 Euro
Vollkeramikkrone 700 - 1200 Euro
Vollkeramikbrücke 1000 - 1500 Euro
Goldinlay 500 - 700 Euro
Einfache Füllung 50 - 150 Euro

An dieser Aufstellung wird deutlich wie teuer Zahnbehandlungen und erst recht Zahnersatz werden kann. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der dem Patienten verbleibenden Kosten. Einige Zahnzusatzversicherungen zahlen lediglich den doppelten Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Andere private Zahnversicherungen zahlen auch hochwertigen Zahnersatz aus Keramik. Es gibt auch Angebote in denen Zahnbehandlungen mitversichert sind. Auch professionelle Zahnreinigung kann mitversichert werden. Sie sollten also darauf achten, dass Ihr Angebot für die Zahnzusatzversicherung gute Leistungen enthält. Mit dem Online-Rechner können Sie einfach und schnell einen Zahnzusatzversicherung Vergleich erstellen.

Welche Leistungen in der Zahnzusatzversicherung abgesichert werden können

In der Zahnzusatzversicherung können unterschiedliche Leistungen versichert werden. Grundsätzlich sind bei der privaten Zahnzusatzversicherung immer Leistungen für Zahnersatz versichert. Außer diesen Leistungen können zusätzlich noch weitere Einschlüsse in die Versicherung aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz kann auf die Bereiche Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, professionelle Zahnreinigung und Implantate ausgeweitet werden.
Wichtig bei der Auswahl des richtigen Angebotes ist, dass Sie auswählen welche Bereiche für Sie wichtig sind. Mit unserem Online-Rechner können Sie die Ihnen wichtgen Leistungen einfach auswählen. Außerdem können Sie angeben, ob Sie hohe Leistungen beim Zahnersatz wünschen und wie hoch die Erstattung innerhalb der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sein soll. Im Ergebnis des Zahnzusatzversicherung Vergleichs sehen Sie dann die Tarife die Ihren Vorgaben entsprechen und können im Preis- und Leistungsvergleich das für Sie passende Angebot auswählen.

Wer sich in der privaten Zahnzusatzversicherung versichern kann

In der privaten Zahnzusatzversicherung können sich Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen versichern. Privat versicherte Personen können keine Zahnzusatzversicherung abschließen. Neben dem Versicherungsnehmer können auch andere Personen in dem gleichen Vertrag mitversichert werden. Dies macht beispielsweise dann Sinn wenn man die ganze Familie versichern möchte.

Worauf Sie bei Zahnzusatzversicherung Angeboten achten sollten

Natürlich spielen die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung eine Rolle bei der Auswahl des passenden Angebotes. Der Preis darf allerdings hier nur zweitrangig sein. Viel wichtiger als der Faktor was eine Zahnzusatzversicherung kostet, sind die Leistungen die in dem Angebot enthalten sind. Achten Sie bei der Auswahl des Angebotes für Ihre Zahnzusatzversicherung darauf, dass es entsprechend hohe Leistungen enthält. Wir empfehlen mindestens eine Leistung von 80 Prozent der verbleibenden Kosten des Eigenanteils. Möchten Sie eine besonders leistungsstarke Zahnzusatzversicherung haben, wählen Sie mindestens die Punkte "hohe Leistung bei Zahnersatz", "Leistung für Implantate" und "Erstattung für Inlays" aus. Der Auswahlpunkt "Erstattung bis Höchstsatz der Gebührenordnung" sichert Ihnen einen Tarif zu, der auch bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte leistet.

Wechsel der Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Ob ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist hängt von mehreren Faktoren ab. In erster Linie sollten Sie sich überlegen, warum Sie überhaupt die Zahnversicherung wechseln möchten. Hierfür gibt es eigentlich nur einen Grund, nämlich dass der neue Tarif bessere Leistungen enthält als der alte Tarif. Hat eine Zahnbehandlung bereits begonnen oder ist eine Zahnmaßnahme angeraten ist von einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung dringendst abzuraten. Die neue Versicherung wird diese Behandlungen ausschließen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Das gleiche gilt, wenn bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne vorhanden sind. Hier ist dann mit einer Ablehnung des Antrags, einem Risikozuschlag oder einem Ausschluss zu rechnen. Vor dem Wechsel einer Zahnzusatzversicherung sollten Sie sich von Ihrem Zahnarzt einen Zahnstatus einholen und den bei der neuen Zahnversicherung einreichen, damit sie prüfen kann ob die Versicherung so abgeschlossen werden kann wie es das Angebot ausweist.
Durch einen Vergleich Zahnzusatzversicherung finden Sie schnell leistungsstarke und gute Angebote für die private Zahnversicherung.

Erfahrung

Bereits seit 1992 sind wir für Sie als Versicherungsmakler tätig

Kostenlos

Da wir als Versicherungsmakler von den Versicherungen Courtagen für Abschlüsse bekommen, sind die Vergleiche und Abschlüsse für die Kunden kostenlos.

unverbindlich

Die Nutzung der Online-Rechner und Vergleiche verpflichtet Sie zu Nichts. Für Sie sind die Vergleiche und Online-Rechner kostenlos und unverbindlich nutzbar.