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Bauhaftpflicht, Bauwesenversicherung und Bauleistungsversicherung
Bauversicherung Vergleich

Vergleichen Sie die Bauversicherungen. Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung

Zur Berechnung eines günstigen Angebotes für Ihre Bauversicherung benötigen wir einige Auskünfte. Ohne diese ist es nicht möglich ein günstiges Angebot zu berechnen. Welche Angaben dies im Einzelnen sind, erklären wir nachstehend.

Postleitzahl

Unterschiedliche Gebiete und Regionen weisen höhere oder niedrigere Schadenhäufigkeiten auf. Die Versicherungsgesellschaften berücksichtigen dies in der Kalkulation der Tarife und teilen Deutschland in unterschiedliche Gefahrenzonen auf. Daher wird für die Bauversicherungen die Postleitzahl zur richtigen Einstufung der Tarifzone unbedingt benötigt.

Quadratmeter Wohnfläche

Unter Wohnfläche ist hier die gesamte Wohnfläche in Quadratmetern zu verstehen. Zu der Wohnfläche gehört die gesamte zu Wohnzwecken genutzte Fläche des Gebäudes. Hierzu zählen auch ausgebaute Kellerflächen, ausgebaute Dachgeschosse und Wintergärten. Diese Angaben werden ebenfalls zur richtigen Berechnung des Tarifs benötigt.

Neubau - Altbau - Sanierung

Geben Sie hier an, ob es sich bei Ihrem Bauprojekt um einen Neubau oder um eine Sanierung eines Altbaus handelt. Bei Neubauprojekten ist grundsätzlich das gesamte Bauvorhaben abgesichert, bei einer Sanierung oder eines Umbaus eines Altbaus ist nur der Anteil des Neubaus versichert. Bestehende Gebäudeteile sind von der Versicherung ausgeschlossen. Eventuell sind diese jedoch über einen gesonderten Einschluss mitversichert.

Neubausumme

Die Summe die hier angegeben werden muss, um eine richtige Tarifkalkulation zu erzielen ist die Summe der kompletten Baukosten. Hierbei müssen die Kosten für Energieanschlüsse und den Außenbereich mit eingerechnet werden. Nicht eingerechnet werden jedoch die Grundstückskosten.

von Neubausumme Eigenleistungen ohne Arbeitsmaschinen

Hier werden die veranschlagten Kosten für Eigenleistungen angegeben, die in der gesamten Neubausumme enthalten sind. Eigenleistungen sind in der Bauversicherung Arbeiten die durch Sie als Bauherren oder durch Freunde oder Bekannte ausgeführt werden. Es handelt sich hierbei also um Personen die keiner Firma angehören die im Schadenfall versichert wären. Geben Sie hier nur die Eigenleistungen an, die ohne Arbeitsmaschinen ausgeführt werden und von Ihnen, Freunden oder Bekannten ausgeführt werden.

von Neubausumme Eigenleistungen mit Arbeitsmaschinen

Dieser Punkt entspricht dem Punkt "von Neubausumme Eigenleistung ohne Arbeitsmaschinen" mit dem Unterschied, dass hier berücksichtigt wird, ob die Helfer, also Sie, Freunde oder Bekannte bei den Eigenleistungen Arbeitsmaschinen benutzen. Arbeitsmaschinen sind nicht Sägen, Schrauber oder Bohrmaschinen, sondern Kräne, Bagger und ähnliche Baumaschinen. Um den richtigen Beitrag für Ihre Bauversicherung zu ermitteln, geben Sie hier die veranschlagten Kosten für diesen Bereich an, der bei bei Beauftragung einer Fremdfirma angefallen wäre.

Bauzeit in Monaten

Hier wird die geplante Bauzeit angegeben. Nach der geplanten Bauzeit erlöschen die Bauversicherungen, sobald das Gebäude bezugsfertig ist. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) erlöschen nach Fertigstellung des Bauprojekts. Ab diesem Zeitpunkt ist die Wohngebäudeversicherung für die Absicherung Ihres Baus zuständig.

Bauartklasse

Bitte geben Sie hier die Bauartklasse an. Die meisten Häuser in Deutschland fallen unter die Bauartklasse 1. Unter Bauartklasse 1 fallen Häuser mit Stein- oder Betonwänden und einer harten Dachung. Eine harte Dachung ist ein Dach aus Ziegeln oder Schiefer.

Denkmalschutz

Bitte geben Sie hier an, ob es sich bei Ihrem Bauvorhaben um ein Bauvorhaben an einem denkmalgeschützten Gebäude handelt. Bauprojekte an denkmalgeschützten Gebäuden müssen besonders versichert werden. Meist ist für die Bauversicherung hier auch ein Wertgutachten erforderlich.

Einflussbereich von Gewässern oder in Bereichen
in denen das Grundwasser durch Gewässer beeinflusst wird

Diese Frage bezieht sich auf die Möglichkeit zusätzlich Schäden durch Gewässer und/oder durch Grundwasser, welches durch Gewässer beeinflusst werden kann infolge von ungewöhnlichem oder außergewöhnlichem Hochwasser mit zu versichern. Die Frage bezieht sich in erster Linie auf die Bauleistungsversicherung.

Einschluss Photovoltaik- oder Solarthermieanlage

Geben Sie hier an, ob in Ihrer Bauversicherung Photovoltaikanlagen oder Solarthermieanlagen mit versichert werden sollen. Der Wert der Anlage muss in der Bausumme berücksichtigt werden. Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen sind Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom oder Wärmeenergie.

Erdwärmeanlagen

Wenn in Ihrer Baumaßnahme Erdwärmeanlagen enthalten sind, geben Sie hier bitte an, ob diese mitversichert werden sollen. Erdwärmeanlagen sind Anlagen zur Gewinnung geothermischer Energie aus der Erde über Erdwärmesonde oder Erdwärmekollektoren. Der Wert der Anlage muss in der Bausumme berücksichtigt werden.

Besondere Baumaßnahmen

Unter den Begriff besondere Baumaßnahmen fallen beispielsweise Pfahlgründungen, Brunnengründungen, Senkkastengründungen, aber auch Baugrundverbesserungen, Baugrubenumschließungen, sowie Wasserhaltungen und geschweißte oder geklebte wasserdruckhaltende Dichtungen. Einige Angebote für die Bauversicherung enthalten diesen Einschluss bereits bis zu einer bestimmten Höhe. Diese ist meist auf 50000 Euro begrenzt.

Hilfsbauten

Abhängig vom gewählten Angebot und Tarif sind Hilfsbauten und Hilfsbaustoffe bis zu einer Höhe von 25000 Euro in der Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) eingeschlossen.

Baugrund, Bodenmassen, Schadensuchkosten, zusätzliche Aufräumungskosten im Totalschadenfall

Einige Angebote für die Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung) enthalten bereits den Einschluss von Baugrund, Bodenmassen, Schadensuchkosten und zusätzlicher Aufräumungskosten im Totalschadenfall. Je nach gewähltem Tarif sind diese Kosten bis 25.000 EUR bereits enthalten.

Warum man Bauversicherungen haben sollte und die Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung wichtige Absicherungen sind

Bauherrenhaftpflicht:
Die Bauherrenhaftpflicht schützt den Bauherren vor den finanziellen Folgen eines durch den Bau verursachten Schadens. Nach dem Gesetz ist der Bauherr für sämtliche Schäden die durch den Bau verursacht werden haftbar. Die Haftung ist der Höhe nach nicht beschränkt. Eine Baustelle muss richtig abgesichert sein. Einfache Schilder wie "Eltern haften für Ihre Kinder" oder "Vorsicht Dacharbeiten" genügen hier nicht. Kommt jemand aufgrund der Bauarbeiten zu Schaden muss dieser Schaden ersetzt werden. Auch wenn die Verantwortung auf einen Bauleiter übertragen wird, ist der Bauherr immer noch schadenersatzpflichtig. Eine Bauherrenhaftpflicht übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen ab. Die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen nennt man auch passiven Rechtsschutz in der Bauherrenhaftpflicht. Die Versicherung lehnt in diesem Fall die Forderungen ab und dies auch bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ein Bauherrenhaftpflicht Vergleich hilft Ihnen ein günstiges Angebot zu finden. Nutzen Sie unseren Bauversicherung Verglich um Ihre passende Absicherung zu finden.

Bauleistungsversicherung:
Die Bauleistungsversicherung wurde früher Bauwesenversicherung genannt. Diese Absicherung wird oft als die Vollkaskoversicherung für den Bau bezeichnet. Die Bauleistungsversicherung deckt Schäden ab, die für den Bauherren unvorhersehbar sind und die während der der Bauzeit auftreten. Versichert sind meist Vandalismusschäden, Diebstahl von bereits eingebauten Gebäudebestandteilen und Schäden durch höhere Gewalt wie durch Sturm oder Hochwasser. Aber auch wenn ein Schaden am Bau durch Konstruktions- und Materialfehler oder durch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes auftritt greift die Bauleistungsversicherung.
In der Bauleistungsversicherung nicht versichert sind Schäden durch Feuer. Hierfür muss eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden. Einen Bauleistungsversicherung Vergleich können Sie mit unserem Vergleichsrechner für die Bauversicherungen berechnen und so ein günstiges Angebot für die Bauleistungsversicherung erhalten. Die Laufzeit der Bauleistungsversicherung ist meist auf 12 oder 24 Monate beschränkt. Sie gilt für die gesamte Bauzeit bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Sollte die Bauzeit länger als die ursprünglich vereinbarte Laufzeit des Vertrages dauern, ist eine Verlängerung möglich.

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