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Rechtsschutzversicherung

Warum man eine Rechtsschutzversicherung haben sollte und was sie leistet

Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten fallen oft sehr hohe Anwalts- und Gerichtskosten an. Besitzt man keine Rechtsschutzversicherung muss man diese Kosten im Streitfall selbst tragen. Die Streit- und Klagelust in Deutschland nimmt seit Jahren ständig zu. Schnell ist man selbst dann ein Opfer einer Klage oder es flattert einem ein Anwaltsschreiben ins Haus, gegen das man sich zur Wehr setzen möchte.
Eine Rechtsschutzversicherung gibt einem sowohl die Möglichkeit selbst einen Anwalt zu beauftragen, wenn man sich im Unrecht fühlt, als auch die Sicherheit auf Vorwürfe die anwaltlich gegen einen erhoben werden oder eine Klage zu reagieren, ohne dass man sich vor Anwalts- und Gerichtskosten zu fürchten braucht.

Rechtsschutzversicherung

Wenn Menschen aufeinander treffen, kann es immer schnell zu Auseinandersetzungen oder Streitigkeiten kommen. Dies kann die verschiedensten Lebensbereiche betreffen. Egal, ob es sich hierbei um berufliche Belange handelt, Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn oder eine Verkehrsangelegenheit - oft enden solche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen vor Gericht. Dann fallen Anwaltskosten, Gerichtskosten und eventuell noch weitere Kosten an. Diese Kosten erreichen je nach Streitwert schnell große Höhen.
Besitzt man in diesem Fall eine Rechtsschutzversicherung schmälert sich dieses finanzielle Risiko enorm. Denn die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwalt und auch die Gerichtskosten. Als Privatperson fällt es oft nicht leicht die Kosten für den Rechtsstreit aufzubringen. Viele Privatpersonen verzichten auf eine Klage, weil sie die Kosten für den Rechtsstreit nicht aufbringen können. Hier ist die Rechtsschutzversicherung eine wichtige und gute Wahl.

oft gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung sollte jeder haben, der sich die oft hohen Kosten eines Rechtsstreits nicht leisten kann und sich gegen Ungerechtigkeiten anwaltlich oder gerichtlich wehren möchte oder sein Recht einklagen möchte.
Es gibt den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Verliert man einen Gerichtsprozess, kommen neben den eigenen Anwaltskosten auch noch die Anwaltskosten des gegnerischen Anwalts auf einen zu. Auch in diesem Fall reguliert die Rechtschutzversicherung diese Kosten.
Die private Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten für einen Anwalt. außerdem werden eventuelle Gerichtskosten übernommen, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Ebenso werden von der Privatrechtsschutz Kosten für Zeugen und Sachverständige gezahlt. Bei Strafsachen stellt die Rechtsschutzversicherung die Kaution. Verliert man einen Gerichtsprozess, werden auch die Gebühren der gegnerischen Seite übernommen, ebenso wie erstattungspflichtige Kosten der Gegenseite.
Es muss immer eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung eingeholt werden, damit die Kosten beglichen werden.
Unter Deckungssumme versteht man den Geldbetrag bis zu dem die Kosten eines Rechtsstreits von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Sie bestimmt also die Begrenzung der Kosten eines Rechtsstreits nach oben. Aus diesem Grund sollte darauf geachtet werden, dass die Deckungssumme ausreichend hoch gewählt wird. Als Minimum sollten hier 300.000 Euro angestezt werden. Einige Rechtsschutzversicherer bieten auch unbegrenzte Deckungssummen an.
Je nach Tarif gilt der Versicherungsschutz weltweit. Für Schäden außerhalb Europas sind im Normalfall niedrigere Deckungssummen vereinbart.
Man unterscheidet in der Rechtsschutzversicherung wie in der Privathaftpflichtversicherung Tarife für Singles und Familien.
Singletarife sichern lediglich den Versicherungsnehmer ab. In der Familienrechtsschutzversicherung sind Ehepartner, Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft und Kinder bis zum Ende der ersten Ausbildung beziehungsweise bis zum Ende des Studiums mitversichert. Die Kindermitversicherung endet in der Regel mit dem 25. Lebensjahr. Weiterhin müssen die Kinder unverheiratet sein, um in der Rechtsschutzversicherung für Familien eingeschlossen zu sein.
In der privaten Rechtsschutzversicherung können verschiedene Bausteine versichert werden. Diese Bausteine sind:

- Privatrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Eigentums- und Mietrechtsschutz
- vermietete Wohneinheiten

Arbeitssrechtsschutz und Berufsrechtsschutz, sowie Rechtsschutz für Eigentum und Miete können nur zusammen zusammen mit dem Modul Privatrechtsschutz in Kombination abgeschlossen werden.
Privatrechtsschutz, Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten und Verkehrsrechtsschutz können als eigenständige Verträge abgeschlossen werden.

Module der Rechtsschutzversicherung

Der Privatrechtsschutz ist ein auch einzeln abschließbares Modul der Rechtsschutzversicherung. Hier besteht umfangreicher Versicherungsschutz im privaten Bereich.

Im Einzelnen sind im Privatrechtsschutz folgende Bereiche versichert:

- Vertrags- und Sachenrecht
- Sozial-, Verwaltungs- und Steuerrecht
- Strafrecht (passiv)
- Ordungswidrigkeiten Rechtsschutz
- Opferrechtsschutz
- Schadenersatzrechtsschutz
- Beratung im Familienrecht und Erbrecht (wenn versichert)

Es gibt auch Angebote bei denen der Internetrechtsschutz mitversichert ist.

Unter Vertrags- und Sachenrecht fallen bereits sehr viele Bereiche des täglichen Lebens. Dienstleistungsverträge, Versicherungsverträge, Werkverträge sind hierin genau so enthalten wie beispielsweise Kaufverträge.
Im Sozial- Verwaltungs- und Steuerrechtssrechtschutz sind Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden, Sozialversicherungsträgern und Steuerbehörden wie dem Finanzamt abgedeckt.
Beim Strafrechtsschutz ist nur der so genannte passive Strafrechtsschutz versichert. Hierunter versteht man, dass vorsätzlich begangene Straftaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Begehen Sie hingegen fahrlässig eine Straftat sind die Kosten für Anwalt und Gericht von der Versicherung abgedeckt.
Ordungswidrigkeitenrechtsschutz heisst, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt und eventuelle Gerichtskosten übernimmt, wenn es sich um eine Bußgeldsache handelt. Kleinere Bußgeldbescheide wie für Parkvergehen sind jedoch meist hiervon ausgenommen.
Im Opferrechtsschutz sind Sie als Opfer einer Straftat versichert, wenn Sie hierbei juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
Der Schadensersatzrechtsschutz greift, wenn Sie Schadensersatzansprüche juristisch geltend machen müssen. Hierzu zählt zum Beispiel auch die Geltendmachung von Schmerzensgeld.
Die Beratung im Familienrecht und Erbrecht ist ist nicht in jedem Rechtsschutzversicherung Angebot enthalten. Benötigt man diese, sollte man im Rechtsschutzversicherung Vergleich darauf achten, dass diese Leistung im Angebot enthalten ist. Meist wird wird hier auch nur eine Erstberatung gezahlt, eine gerichtliche Auseinandersetzung in diesem Bereich ist regelmäßig ebenfalls nicht abgedeckt. Hierunter fallen unter anderem unter Anderem Scheidungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten.
Der Internetrechtsschutz oder Online-Rechtsschutz deckt Kosten im Zusammenhang mit Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, bei Datendiebstahl oder Identitätsdiebstahl und Ähnlichem ab. Auch der Internetrechtsschutz ist nicht in jedem Angebot enthalten. Hier sollte man einen Blick in den Leistungsvergleich Rechtsschutzversicherung werfen.
Arbeits- und Berufsrechtsschutz sollten in jeder privaten Rechtsschutzversicherung enthalten sein. Das Modul Arbeitsrechtsschutz und Berufsrechtsschutz schützt vor Kosten bei juristischen Zwistigkeiten mit dem Arbeitgeber. In diesen Bereich fallen beispielsweise Streitigkeiten um Lohnzahlungen, ungerechtfertigte Kündigungen oder auch die Einforderung eines Arbeitszeugnisses. Dieser Zusatzbaustein ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige interessant und sinnvoll.
Mit diesem Modul der Rechtsschutzversicherung sind die Kosten unterschiedlichster Bereich des Arbeitslebens abgedeckt, wenn es denn hier zu Auseinandersetzungen kommt.
Ob es sich um berufliches Vertragsrecht, Disziplinarmaßnahmen oder Abmahnungen handelt, diese Bereiche deckt der Baustein Arbeitsrechtschutz und Berufsrechtsschutz ab.
Der Verkehrsrechtschutz zahlt die Kosten für Streitfälle und Auseinandersetzungen im Verkehrsbereich. Versichert sind hierbei die juristisch begründeten Kosten rund um die Teilnahme am Straßenverkehr und das eigene Fahrzeug betreffend. Dies kann Streitigkeiten nach einem Unfall betreffen aber auch Dinge wie ungerechtertigte Bußgelder und alle mit in der Verkehrsteilnahme begründeten Sachverhalte.
Dies kann zum Beispiel die Abklärung der Schuldfrage bei Verkehrsunfääan betreffen, aber auch die Verteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung, Füherscheinentzug oder einen Bußgeldbescheid.
Im Verkehrsrechtsschutz wird unterschieden, ob lediglich der Versicherungsnehmer mit einem bestimmten Fahrzeug versichert sein soll oder alle Familienmitglieder mit allen auf sie zugelassenen Fahrzeugen. Als Fahrer von Mietfahrzeugen ist man ebenfalls über die Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert.
Im Eigentums- und Mietrechtsschutz sind die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Eigentums- und Mietverhältnissen abgedeckt. Während man den Rechtsschutz für Eigentums- und Mietverhältnisse lediglich zusammen mit dem Privatrechtsschutz abschliessen kann, besteht die Möglicheit für vermietete Wohneinheiten einen selbstständigen Vertrag abzuschließen. Der Rechtsschutz für Eigentum und Miete ist auch als Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bekannt. Die Eigentums- und Mietrechtsschutzversicherung zahlt die Kosten bei einem Streit mit dem Vermieter oder auch mit den Nachbarn des Eigenheims.
Gut beraten sind Sie als Mieter oder Pächter eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks, wenn dieses Modul in Ihrer Rechtsschutzversicherung enthalten ist. Schnell können Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder Verpächter entstehen, die oftmal vor Gericht landen.
Aber auch als Vermieter sollte man die Vermieterrechtsschutzversicherung in seinen Vertrag einschliessen. So ist man auf der sicheren Seite, wenn Mieter gegen Sie klagen oder Sie gegen Mieter klagen müssen. Solche Fälle wären unter anderem, wenn Sie Miete einklagen müssen, wenn Ihre Mieter Ihr Eigentum beschädigen oder wenn Mieter gegen Eigenbedarfskündigungen oder Mieterhöhungen juristisch gegen Sie vorgehen.
Einige Angebote für die Rechtsschutzversicherung enthalten auch den Spezial-Straf-Rechtsschutz. Während die normale Deckung des Rechtsschutzvertrages lediglich fahrlässig begangene Vergehen deckt, wird in diesem Fall auch für vorsätzlich begangene Vergehen geleistet, wenn es sich hierbei nicht um ein Verbrechen handelt. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz schützt Sie also, wenn Ihnen der Vorwurf gemacht wird Vorschriften des Strafrechtes verletzt zu haben, die sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begangen werden können. Handelt es sich bei dem Vorwurf um eine Verletzung des Strafrechts die nur vorsätzlich begangen werden kann, besteht Versicherungsschutz, wenn es sich nicht um ein Verbrechen handelt.
Solange eine Verurteilung wegen Vorsatz nicht erfolgt ist besteht Versicherungsschutz.
Die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten diesen Schutz im beruflichen Bereich an. Es gibt jedoch auch Tarife die die Deckung auf den privaten Bereich oder ehrenamtliche Tätigkeiten ausdehnen.
Welche Angebote den Spezial Straf Rechtsschutz enthalten, können Sie in der Leistungsbeschreibung im Vergleich Rechtsschutzversicherung ersehen.
Bei Streitigkeiten kommt die Mediation immer öfter zum Einsatz. Hierbei wird versucht eine außergerichtliche Einigung zwischen den Konfliktparteien zu erzielen. Dies ist wesentlich günstiger als ein lang andauernder Gerichtsprozess. Die Mediation weist eine sehr hohe Erfolgsbilanz auf. Daher ist es im Sinne der Rechtsschutzversicherung diesen Baustein in die Leistungen mit aufzunehmen.
Die Rechtsschutzversicherung leistet in der Regel nur, wenn der Schaden nach Vertragsabschluss und nach Ablauf der Wartezeit eintritt.
Enthält der Rechtsschutzvertrag die Klausel Folgeereignistheorie, werden auch Schadenersatzforderungen als versichert angesehen deren Ursprung vor dem Abschluss des Vertrages lagen. Voraussetzung hierfür ist, dass beim Abschluss der Versicherung nicht absehbar war, dass sich ein Schadenfall hieraus abzeichnet.

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