Vergleichsrechner Zahnzusatzversicherung
kostenlos Zahnversicherung vergleichen
einfach Online Zahnzusatzversicherung Angebote berechnen und anfordern
Informationen zur Zahnzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zahnversicherung vergleichen
Ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst sollte man sich die Leistungen die die gesetzliche Krankenversicherung im Bereich Zahnversicherung beinhaltet anschauen. Sind diese Leistungen ausreichend für Ihre Bedürfnisse, dann ist eine Zahnzusatzversicherung auch nicht sinnvoll für Sie.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Bereich der Zahnversicherung nur eine sehr geringe Versorgung.
Sofern Zahnersatz benötigt wird, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich im Rahmen der sogenannten Regelversorgung. UnterRegelversorgung werden hierbei Zahnersatzversorgungen verstanden, die medizinisch notwendig sind und nach einer Methode erfolgen, die nach § 135 Abs. 1 SGB V anerkannt sind.
Die Versorgung mit Zahnersatz stellt in der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich eine Grundversorgung dar.
In der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) sind prozentuale Entschädigungen bei Zahnersatz vorgeshen. Die Höhe der entsprechenden Erstattung richtet sich hierbei nach mehreren Faktoren.
Es gibt also bei der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich Festzuschüsse zum Zahnersatz.
Jedoch hat der Patient die Möglichkeit sich auch für einen anderen höherwertigen Zahnersatz zu entscheiden. Die Höhe des von der GKV gezahlten Festzuschusses bleibt hiervon unberührt.
Mehrkosten die durch die Entscheidung für einen hochwertigen Zahnersatz entstehen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Es soll mit den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz eine ausreichende Funktionstüchtigkeit des Kauorgans wieder hergestellt werden oder die Beeinträchtigung des Kauorgans zu verhindert werden.
Neuer Zahnersatz wird als nicht notwendig angesehen, wenn der noch vorhandende Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit des alten Zahnersatzes wieder hergestellt werden kann.
Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz bei der GKV?
Grundsätzlich wird von der gesetzlichen Krankenversicherung ein Zuschuss für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung in Höhe von 50 Prozent gezahlt. Wie bereits oben erwähnt zahlt die GKV allerdings nur für einfachen und nicht für höherwertigen Zahnersatz. Dieser Zuschuss kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf bis zu 65 Prozent steigen. Hierzu ist es notwendig, dass der Versicherte einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung zu seinem Zahnarzt geht und das Bonusheft geführt wird. Nach fünf Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge und dem Nachweis dieser durch das Bonusheft steigt der Zuschuss der GKV bei Zahnersatz auf 60 Prozent. Werden die Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen und das Bonusheft elf Jahre geführt, steigt der Zuschuss für Zahnersatz auf 65 Prozent. Zu beachten ist auch hier, dass immer nur der einfache Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung versichert ist. Die restlichen Kosten sowie die Kosten für aufwändigeren und höherwertigen Zahnersatz muss der Versicherte selbst tragen. Es bleiben also immer mindestens 35 Prozent Eigenanteil übrig für die der Versicherte selbst aufkommen muss.
Warum eine Zahnzusatzversicherung wichtig ist
Weshalb ein Vergleich Zahnversicherung sinnvoll ist
Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung beinhalten
Kann jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Beginn des Versicherungsschutzes - Wartezeit - Zahnstaffel
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung
Was ist die Gesundheitsprüfung?
Laufzeit und Kündigung der Zahnversicherung
Die beste Zahnzusatzversicherung
Gebührenordnung für Zahnärzte
Zahnzusatzversicherung - die wichstigsten Begriffe
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur sehr geringe Zuschüsse für Zahnersatz. Möchte man höherwertigen oder hochwertigen Zahnersatz kann dies schnell hohe Kosten veruraschen, die man dann selbst tragen muss. Je nach Behandlung kommen schnell mehrere Tausend Euro an Kosten auf den Patienten zu.
Die gesetzliche Kranknversicherung zahlt lediglich Zuschüsse zum Zahnersatz. Diese Zuschüsse werden auch nur im Rahmen der so genannten Regelversorgung gezahlt. Unter Regelversorgung wird die kostengünstigste Variante zur medizinisch notwendigen Versorgung verstanden. Diese kostengünstigste Versorgung wird von der Krankenkasse mit 50 Prozent bezuschusst. Bei Nachweis einer regelmäßigen Zahnvorsorge wird dieser Festzuschuss auf 60 bzw. 65 Prozent erhöht. Der Festzuschuss wird bei einem Nachweis von fünf Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge um 10 Prozent auf 60 Prozent erhöht, bei einem Nachweis regelmäßiger Zahnvorsorge von zehn Jahren wird er auf 65 Prozent erhöht.
Beispiele für Eigenleistung die der Patient zahlt, wenn nur die gesetzliche Krankenversicherung besteht:
Implantat | Keramikkrone | |
---|---|---|
Kosten | 2000 Euro | 1000 Euro |
Leistung gesetzliche Krankenkasse | 367 Euro | 153 Euro |
selbst zu zahlen | 1633 Euro | 847 Euro |
Hieraus wird ersichtlich, dass nur ein sehr geringer Teil bei Zahnersatzmaßnahmen von der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt wird. Wären in einem Gebiss 2 Implantate und drei Keramikkronen benötigt, kommt der gesetzlich Versicherte auf eine selbst zu zahlende Eigenleistung von rund 6000 Euro!
Wie sähe diese Rechnung aber mit einer privaten Zahnzusatzversicherung mit einer 90%igen Leistung aus?
Implantat | Keramikkrone | |
---|---|---|
Kosten | 2000 Euro | 1000 Euro |
Leistung gesetzliche Krankenkasse | 367 Euro | 153 Euro |
selbst zu zahlen | 1633 Euro | 847 Euro |
selbst zu zahlen mit Zahnzusatzversicherung | 200 Euro | 100 Euro |
Bei obigen Beispielen wurde ein Festzuschuss von 50% zugrunde gelegt.
Hätte der Patient eine Zahnzusatzversicherung mit einer 90%igen Leistung, müsste er anstatt der rund 6000 Euro Eigenbeteiligung ohne Zahnzusatzversicherung nur 600 Euro selbst zu zahlen, wenn er 2 Implantate und drei Keramikkronen als Zahnersatz bekommt.
Dass eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, wenn man sich die obigen Beispiele ansieht steht wohl außer Frage.
Was bringt ein Zahnzusatzversicherung Vergleich? Mit einem Vergleich für die Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungen auswählen, die für Sie wichtig sind. Die Tarife, die Ihre Leistungsvorgaben erfüllen werden im Vergleichsergebnis ausgeworfen. So finden Sie eine leistungsstarke und günstige Zahnzusatzversicherung.
In der privaten Zahnzusatzversicherung unterscheiden sich je nach Angebot die versicherten Leistungen. Grundsätzlich können in der privaten Zahnversicherung die Bereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnvorsorge versichert werden. Unter Zahnersatz fallen Kronen, Implantate und Brücken. Zahnbehandlungen sind Füllungen und Wurzelbehandlungen. Zahnvorsorge ist beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung. Kieferorthopädie umfasst unter Anderem die Korrektur von Zahnfehlstellungen durch Zahnspangen.
Die Zahnzusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur geringe Zuschüsse für viele Behandlungen zahlt und somit ein großer Eigenanteil der Kosten beim Patienten verbleibt, ist eine Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll.
Welche Bereiche in der Zahnversicherung enthalten sein sollen, sollten Sie sich vor Abschluss einer Zahnversicherung überlegen. In einem Zahnzusatzversicherung Vergleich können Sie die Bereiche auswählen, die für Sie persönlich wichtig sind. Ihre Prioritäten werden dann im Vergleich berücksichtigt und es werden Ihnen die Tarife angezeigt, die Ihren Vorgaben und Wünschen entsprechen.
Die Zahnzusatzversicherung erstattet in der Regel einen Prozentsatz der Zahnarztrechnung, also der tatsächlich entstandenen Zahnarztkosten. Es gibt allerdings auch hierbei von Angebot zu Angebot unterschiedliche Erstattungspraktiken. Meist wird der Festzuschuss der von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird in die Erstattung mit einbezogen.
Es gibt allerdings auch Angebote die die Erstattung am Rechnungsbetrag der Zahnarztpraxis festmachen. Der Versicherte bekommt somit den Festzuschuss zusätzlich und hat dadurch eine geringere Eigenleistung.
Wiederum andere Angebote beinhalten lediglich eine Verdopplung des Festzuschusses der gestzlichen Krankenversicherung. Diese Tarife sind recht günstig, da eine sehr hohe Eigenbeteiligung beim Patienten verbleibt, wenn eine höherwertige Versorgung vom Patienten gewählt wird.
Je höher die versicherte Leistung in der Zahnversicherung ist, desto höher ist auch auch der Versicherungsbeitrag.
Sie sollten bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung darauf achten, dass eine möglichst hohe Erstattung gezahlt wird und auch teuere Behandlungen wie Keramikkronen und Implantante versichert sind.
Einige Tarife erstatten auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Erstattung für professionelle Zahnreinigung in der Zahnzusatzversicherung ist meist auf eine bestimmte Summe begrenzt, die von Angebot zu Angebot variiert. Auch dies können Sie im Vergleich für die Zahnzusatzversicherung ersehen.
Mit einer Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich also nicht nur vor dem Risiko einen hohen Eigenanteil selbst zahlen zu müssen, sondern haben gleichzeitig die Option einen besseren und hochwertigen Zahnersatz sowie bessere Behandlungsalternativen zu erhalten, als die gesetzliche Krankenkasse sie Ihnen zahlt.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für die Zahnzusatzversicherung und finden Sie so das Angebot Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen genügt und einen günstigen Beitrag bietet.
Damit die Kosten der Zahnzusatzversicherung nicht aus dem Ruder laufen und die Tarife nicht zu Lasten aller Versicherter ständig unverhältnismäßig erhöht werden müssen, gibt es Beschränkungen in der Versicherungsleistung.
Hier ist zuerst einmal die Zahnstaffel zu nennen. Eine Zahnstaffel bedeutet, dass in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss Höchstleistungen für die Erstattung vorgesehen sind. Die meisten Zahnstaffeln der Zahnzusatzversicherung laufen über einen Zeitraum von vier Jahren. Das bedeutet, dass versicherte Zahnbehandlungen in den ersten Jahren nur bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen der Zahnstaffel bezahlt werden. Die Zahnstaffel wird normalerweise für einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren vereinbart. Danach entfallen die Beschränkungen und es wird in der Regel in unbegrenzter Höhe vom Versicherer erstattet.
Es gibt auch Zahnversicherungen bei denen die Anzahl der maximal erstattungsfähigen Leistungen begrenzt ist. Hier wäre zum Beispiel zu nennen, wenn die Anzahl der maximalen Implantate im Vertrag begrenzt ist.
In der Zahnzusatzversicherung nicht versichert sind kosmetische Behandlungen. Außerdem sind nicht versichert bereits begonnene Behandlungen sowie bereits angeratene Behandlungen. Eine Ausnahme hiervon bietet die ERGO direkt Zahnversicherung. Allerdings sind bei dieser die versicherten Leistungen auch nicht sehr hoch.
Da die verschiedenen Angebote für Zahnzusatzversicherungen sehr unterschiedliche Leistungen beinhalten, sollten Sie darauf achten dass der von Ihnen gewählte Tarif die Abdeckung bietet, die Ihren Ansprüchen und Wünschen genügt.
Insbesondere sind auf gute Leistungen und einen günstigen Beitrag zu achten. Der Tarif sollte eine hohe Deckung für Zahnersatz und Implantate enthalten. Für Kinder ist es sinnvoll darauf zu achten, dass kieferorthopädische Behandlungen mitversichert sind.
Machen Sie den Vergleich Zahnzusatzversicherung und wählen Sie die passenden Leistungen hierin aus. Auf diese Art bekommen Sie eine günstige Zahnzusatzversicherung, die Ihren persönlichen Wünschen entspricht.
Wie bereits vorstehend erwähnt, sollte man auf hohe Leistungen im Bereich Zahnersatz und Implantate achten.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wharheitsgemäß. Der Versicherer kann Leistungen verweigern oder vom Vetrag zurücktreten, wenn Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden.
Nicht allein was eine Zahnzustazversicherung kostet ist ausschlaggebend! Achten Sie auf ein gutes Preis- Leistungsverhältnis!
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie entsprechende günstige Angebote berechnen und auch gleich online anfordern.
Grundsätzlich ist ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung möglich. Der alte Vertrag muss beim Vorversicherer gekündigt werden. Dies ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigung kann im Regelfall jährlich erfolgen, bei manchen Tarifen auch täglich oder monatlich. Bei einem Wechsel sollte darauf geachtet werden, dass es eventuell neue Wartezeiten zu beachten gibt. Außerdem sollten keine Behandelungen geplant, begonnen oder angeraten sein.
Erfahrung
Bereits seit 1992 sind wir für Sie als Versicherungsmakler tätig
Kostenlos
Da wir als Versicherungsmakler von den Versicherungen Courtagen für Abschlüsse bekommen, sind die Vergleiche und Abschlüsse für die Kunden kostenlos.
unverbindlich
Die Nutzung der Online-Rechner und Vergleiche verpflichtet Sie zu Nichts. Für Sie sind die Vergleiche und Online-Rechner kostenlos und unverbindlich nutzbar.