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Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Zahnversicherung.

Ob eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst sollte man sich die Leistungen die die gesetzliche Krankenversicherung im Bereich Zahnversicherung beinhaltet anschauen. Sind diese Leistungen ausreichend für Ihre Bedürfnisse, dann ist eine Zahnzusatzversicherung auch nicht sinnvoll für Sie.

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Bereich der Zahnversicherung nur eine sehr geringe Versorgung.
Sofern Zahnersatz benötigt wird, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung lediglich im Rahmen der sogenannten Regelversorgung. UnterRegelversorgung werden hierbei Zahnersatzversorgungen verstanden, die medizinisch notwendig sind und nach einer Methode erfolgen, die nach § 135 Abs. 1 SGB V anerkannt sind.
Die Versorgung mit Zahnersatz stellt in der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich eine Grundversorgung dar.
In der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) sind prozentuale Entschädigungen bei Zahnersatz vorgeshen. Die Höhe der entsprechenden Erstattung richtet sich hierbei nach mehreren Faktoren.
Es gibt also bei der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich Festzuschüsse zum Zahnersatz.
Jedoch hat der Patient die Möglichkeit sich auch für einen anderen höherwertigen Zahnersatz zu entscheiden. Die Höhe des von der GKV gezahlten Festzuschusses bleibt hiervon unberührt.
Mehrkosten die durch die Entscheidung für einen hochwertigen Zahnersatz entstehen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
Es soll mit den Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz eine ausreichende Funktionstüchtigkeit des Kauorgans wieder hergestellt werden oder die Beeinträchtigung des Kauorgans zu verhindert werden.
Neuer Zahnersatz wird als nicht notwendig angesehen, wenn der noch vorhandende Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit des alten Zahnersatzes wieder hergestellt werden kann.

Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz bei der GKV?

Grundsätzlich wird von der gesetzlichen Krankenversicherung ein Zuschuss für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung in Höhe von 50 Prozent gezahlt. Wie bereits oben erwähnt zahlt die GKV allerdings nur für einfachen und nicht für höherwertigen Zahnersatz. Dieser Zuschuss kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auf bis zu 65 Prozent steigen. Hierzu ist es notwendig, dass der Versicherte einmal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung zu seinem Zahnarzt geht und das Bonusheft geführt wird. Nach fünf Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge und dem Nachweis dieser durch das Bonusheft steigt der Zuschuss der GKV bei Zahnersatz auf 60 Prozent. Werden die Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen und das Bonusheft elf Jahre geführt, steigt der Zuschuss für Zahnersatz auf 65 Prozent. Zu beachten ist auch hier, dass immer nur der einfache Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung versichert ist. Die restlichen Kosten sowie die Kosten für aufwändigeren und höherwertigen Zahnersatz muss der Versicherte selbst tragen. Es bleiben also immer mindestens 35 Prozent Eigenanteil übrig für die der Versicherte selbst aufkommen muss.

 

Warum eine Zahnzusatzversicherung wichtig ist

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt bei Zahnersatz und teueren Zahnbehandlungen nur noch Festzuschüsse. Diese Festzuschüsse richten nach der sogenannten Regelversorgung. Die Regelversorgung ist die kostengünstigste und einfachste zahnmedizinische Versorgung. Bessere und hochwertigere Versorgungen, hierunter fallen beispielsweise Keramikverblendungen, Implantate und Keramikkronen, kosten sehr viel mehr als die gesetzliche Krankenkasse zahlt. Möchte man also eine solche hochwertige Versorgung für seine Zähne, kommen schnell Kosten zustande die mehrere Tausend Euro betragen können. Da die gesetzliche Krankenkasse lediglich die Kosten einer Regelversorgung übernimmt, sind die übersteigenden Rechnungsbeträge selbst zu zahlen. Kostet ein Implantat 2500 Euro werden nur ca. 440 Euro hiervon von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Dass der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, zeigt sich allein schon an diesem Rechenexempel.

Weshalb ein Vergleich Zahnversicherung sinnvoll ist

Die verschiedenen Anbieter privater Zahnzusatzversicherungen biten unterschiedliche Leistungen in ihren Tarifen an. Ebenso variieren die Preise für die privaten Zahnversicherungen sehr. Mit einem Zahnversicherung Vergleich kann ein Tarif gefunden werden, der sowohl den eigenen Bedürfnissen entspricht, als auch einen günstigen Beitrag hat. Hier können Sie online einen Vergleich für die Zahnzusatzversicherung berechnen und auch gleich ein Angebot anfordern.

Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung beinhalten

In der Zahnzusatzversicherung können verschiedene Leistungen versichert werden. Hierzu gehören Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, sowie Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung). In einem Zahnversicherungsvergleich können Sie die Leistungen ausgewählen die Ihnen besonders wichtig sind. Im Vergleichsergebnis werden Ihnen dann die Tarife angezeigt, die Ihren Eingaben und Leistungsvorgaben entsprechen. Während für Kinder oft die Kieferorthopädie wichtig ist, sind für Erwachsene eher Leistungen für Zahnersatz wichtig. Gerade Kieferorthopädie und Zahnersatz verursachen hohe Kosten. Eine Zahnversicherung mit guten Leistungen zahlt zwischen 70 und 90 Prozent des Rechnungsbetrages einschließlich des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass hochwertige Implantate, Brücken und Kronen in der privaten Zahnzusatzversicherung abgedeckt sind. Einige private Zahnversicherungen bieten nicht nur bei Zahnersatz, sondern auch bei Zahnbehandlungen Versicherungsschutz an.
Im Zahnversicherungsvergleich können Sie auswählen, welche Deckung Sie für Ihre Zahnzusatzversicherung wünschen.

Kann jeder eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Die Zahnzusatzversicherung ist zugänglich für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen. Privat Versicherte können in der Regel keine Zahnzusatzversicherung abschließen. Dieser Personenkreis sollte sich an seinen privaten Krankenversicherer wenden und dort nachfragen, ob es eine Möglichkeit gibt den Zahnversicherungsschutz zu erhöhen.
Mitglieder gesetzlicher Krankenversicherungen empfiehlt sich eine private Zahnzusatzversicherung, da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse eher als sehr gering anzusehen ist.
In der Zahnzusatzversicherung können sowohl Erwachsene als auch Kinder versichert werden. Auch für Kinder macht die Zahnzusatzversicherung im Hinblick auf kieferorthopädische Maßnahmen durchaus Sinn.
Manche Versicherer versichern nur Personen bei denen nicht mehr als vier fehlende Zähne im Gebiss vorliegen. Andere bieten in diesem Fall die Versicherung gegen Zuschlag oder mit einem Ausschluss für die fehlenden Zähne an.

Beginn des Versicherungsschutzes - Wartezeit - Zahnstaffel

Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen ist eine Wartezeit einzuhalten. Wartezeit bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit nach Abschluss für Behandlungen zahlt. Die Wartezeit beträgt bei den meisten Zahnzusatzversicherern acht Monate.
Schließen Sie ein Zahnzusatzversicherung beispielsweise zum 1. Januar ab, beginnt die Leistungspflicht des Versicherers erst am 1. September, also nach Ablsuf der achtmonatigen Wartezeit.
Diese Regelung macht durchaus Sinn. Denn hiermit wird vermieden, dass Personen die bereits wissen, dass eine teuere Zahnbehandlung in Kürze ansteht schnell noch eine Zháhnversicherung abschliessen und damit die Kosten für die Versichertengemeinschaft in die Höhe treiben. Dies würde zwangsläufig bedeuten, dass dem Versicherer die Kosten davonlaufen und der Beitrag entsprechend steigen wird.

Was bedeutet Zahnstaffel?
Unter Zahnstaffel versteht man, dass in den ersten Jahren des Bestehens der Zahnzusatzversicherung nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen von der Zahnversicherung für Leistungen gezahlt wird.
Eine Zahnstaffel kann beispielsweise wie folgt aussehen:
Im ersten Versicherungsjahr 1000 Euro
Im zweiten Versicherungsjahr 2000 Euro
Im dritten Versicherungsjahr 4000 Euro
Im vierten Versicherungsjahr 5000 Euro
Nach Ablauf der in der Zahnstaffel vereinbarten Zeit wird normalerweise in unbegrenzter Höhe von der Zahnversicherung gezahlt.
Auch diese Regelung dient dazu die Kosten für die Versichertengemeinschaft zu begrenzen. Die Kosten für den Versicherer wären unverhältmäßig hoch, wenn keine Zahnstaffel vereinbart wäre. So könnte jemand eine Zahnversicherung abschliessen und dann eine Komplettsanierung seines Gebisses für mehrere tausend Euro vornehmen lassen und danach die Versicherung wieder kündigen. Die würde alle anderen Versicherten schädigen und den Beitrag für die Versicherten gemeinschaft unnötig in die Höhe treiben.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung

Was eine Zahnzusatzversicherung kostet ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Der Preis für eine Zahnversicherung kann sich von Angebot zu Angebot sehr stark unterscheiden. Zm einen hängt der Preis für eine Zahnzusatzversicherung von den gewählten Leistungen ab. Je besser der Versicherungsschutz ist, desto höher ist zwangsläufig der Beitrag. Eine billige Zahnzusatzversicherung wird in der Regel auch nur geringe Leistungen abdecken und geht damit oft am Bedarf des Kunden vorbei.
Ein weiterer Punkt der dazu beiträgt was eine Zahnzusatzversicherung kostet ist das Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Ältere Menschen haben oftmals höhere Behandlungskosten bei Zahnbehandlungen als jüngere Menschen. Je jünger man bei Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist, desto weniger kostet die Zahnversicherung.
Es gibt Tarife die mit Alterungsrückstellungen kalkuliert sind und solche die ohne Altersungsrückstellungen kalkuliert sind. Alterungsrückstellungen sind zusätzliche Beitragsteile die zur Abdeckung der Leistung bei Abschluss der Versicherung eigentlich nicht benötigt werden. Diese Beitragsteile werden später benutzt, um Beitragssteigerungen entgegen zu wirken. Dadurch steigen die Beiträge im Alter weniger als bei Tarifen der Zahnzusatzversicherung die ohne Alterungsrückstellung kalkuliert wurden. Zahnzusatzversicherungen die ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert wurden sind anfangs günstiger, aber die Beiträge steigen im Alter stärker an als die der mit Alterungsrückstellungen kalkulierten Tarife.
Der Vergleich Zahnzusatzversicherung hilft Ihnen das passende Angebot zu finden und festzustellen was eine Zahnzusatzversicherung für Sie kostet.

Was ist die Gesundheitsprüfung?

Kein Versicherer möchte Kunden haben, deren Gebiss in einem sehr sanierungswürdigem Zustand ist. Hier kämen unverhältnismäßige Kosten auf die Versicherung zu, die durch die Beiträge nicht gedeckt werden können.
Daher sind im Antrag auf Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen über den Gebisszustand zu beantworten. Diese Fragen beziehen sich auf fehlende und nicht ersetzte Zähne, bestehenden Zahnersatz und eventuelle Parodontoseerkrankungen.
Außerdem wird nach laufenden und angeratenen Zahnbehandlungen gefragt. Die Gesundheitsfragen sind immer wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei nicht wahrheitsgemäßer Beantwortung kann die Zahnzusatzversicherung Leistungen verweigern, sollte sich die falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen nachträglich herausstellen.
Zahnbehandlungen die bereits begonnen wurden oder angeraten sind, sind vom Versicherungsschutz der Zahnzusatzversicherung ausgeschlossen.
Die Ergo direkt bietet zwar auch für laufende Behandlungen Versicherungsschutz aber die Erstattungen sind hier gering und der Beitrag relativ hoch, so dass man sich einen Abschluss überlegen sollte.
Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen können keine bereits begonnenen und laufende Behandlungen mitversichern, da sonst die Kosten komplett aus dem Ruder laufen würden.
Leistungsstarke und günstige Beiträge finden Sie in unserem Vergleich Zahnzusatzversicherung.

Laufzeit und Kündigung der Zahnversicherung

Die Zahnzusatzversicherung wird in der Regel mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Es gibt sehr wenige Versicherungsgesellschaften, die ohne eine Mindestlaufzeit den Abschluss einer Zahnversicherung ermöglichen.
Die meisten Zahnversicherungen werden mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren kann die Zahnzusatzversicherung frühestens nach diesen zwei Jahren gekündigt werden.
Zu beachten sind hierbei die Kündigungsfristen. Meist sind diese drei Monate vor dem Ablauf der Zahnversicherung. Der Ablauf ist entweder das Kalenderjahr oder das Datum des Vertragsabschlusses beziehungsweise der Beginn des Vertrags. Dies können Sie in Ihrem Versicherungsschein nachsehen.
Erhöht die Zahnversicherung den Beitrag, hat der Versicherte die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Nach Kenntnis der Erhöhung hat er vier Wochen Zeit die Zahnzusatzversicherung zum Erhöhungstermin zu kündigen.

Die beste Zahnzusatzversicherung

Bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung sollte in erster Linie auf die eigenen Wünsche und den eigenen Bedarf abgestellt werden.
Es sollte besonders darauf geachtet werden, dass ein Tarif gewählt wirde der möglichst umfangreiche Leistungen für teuere Behandlungen abdeckt. Teuer sind insbesondere Zahnersatz, Implantate und Inlys. Professionielle Zahnreinigung fällt zwar regelmäßig an, ist aber im Vergleich zu den vorgenannten Behandlungen eher preiswert.
Die beste Zahnzusatzversicherung für Sie ist diejenige, die hohe Leistungen mit einem günstigem Beitrag verbindet.
Nutzen Sie hierzu unseren Vergleich Zahnzusatzversicherung.

Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist das Preis- Leistungsverzeichnis nach dem Zahnärzte privatärztliche Leistungen abrechnen. Der Zahnarzt kann die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) genannten Preise mit dem Faktor 2,3 multiplizieren ohne dies besonders begründen zu müssen. Ein Faktor zwischen 2,3 und 3,5 kann ebenfalls auf die GOZ angewendet werden, wenn der Zahnarzt dies auf der Rechnung begründet. Möchte der Zahnarzt einen höheren Faktor als den 3,5fachen Satz abrechnen, muss eine individuelle Vereinbarung mit dem Patienten hierüber getroffen werden.
Wird keine Regelleistung im Sinne der gesetzlichen Krankenkasse durchgeführt, finden sich auf der Zahnarztrechnung meist nach der GOZ abzurechnende Posten.
Wie hoch eine private Zahnversicherung nach der GOZ abgerechnete Behandlungen ersetzt, kommt auf den gewählten Tarif an. Die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen ersetzen Rechnungen, die mit bis zum 2,3fachen GOZ Satz erstellt werden. Einige Zahnzusatzversicherungen ersetzen auch Rechnungen die mit dem 3,5fachen Gebührenordnungssatz abgerechnet werden. Einige Zahnzusatzversicherungen bieten auch Versicherungsschutz für über den 3,5fachen GOZ-Satz abgerechnete Behandlungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass diese Leistungen nur dann von der Zahnversicherung bezahlt werden, wenn eine wirksame individuelle Vereinbarung vorliegt, aus der die Gründe für die höhere Abrechnung objektiv und nachvollziehbar hervorgehen und für die Erstattung in diesem Fall vor der Behandlung unbedingt die Zustimmung der Zahnzusatzversicherung eingeholt werden muss.
In dem Zahnzusatzversicherung Vergleich können Sie ersehen, welche Tarife bis zu welchem Faktor der GOZ die Behandlungen bezahlen. Weiterhin können Sie in dem Vergleich sehen, welche Behandlungen versichert sind.

Zahnzusatzversicherung - die wichstigsten Begriffe

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Zahnzusatzversicherung vergleichen - warum?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur sehr geringe Zuschüsse für Zahnersatz. Möchte man höherwertigen oder hochwertigen Zahnersatz kann dies schnell hohe Kosten veruraschen, die man dann selbst tragen muss. Je nach Behandlung kommen schnell mehrere Tausend Euro an Kosten auf den Patienten zu.
Die gesetzliche Kranknversicherung zahlt lediglich Zuschüsse zum Zahnersatz. Diese Zuschüsse werden auch nur im Rahmen der so genannten Regelversorgung gezahlt. Unter Regelversorgung wird die kostengünstigste Variante zur medizinisch notwendigen Versorgung verstanden. Diese kostengünstigste Versorgung wird von der Krankenkasse mit 50 Prozent bezuschusst. Bei Nachweis einer regelmäßigen Zahnvorsorge wird dieser Festzuschuss auf 60 bzw. 65 Prozent erhöht. Der Festzuschuss wird bei einem Nachweis von fünf Jahren regelmäßiger Zahnvorsorge um 10 Prozent auf 60 Prozent erhöht, bei einem Nachweis regelmäßiger Zahnvorsorge von zehn Jahren wird er auf 65 Prozent erhöht.

Beispiele für Eigenleistung die der Patient zahlt, wenn nur die gesetzliche Krankenversicherung besteht:

Implantat Keramikkrone
Kosten 2000 Euro 1000 Euro
Leistung gesetzliche Krankenkasse 367 Euro 153 Euro
selbst zu zahlen 1633 Euro 847 Euro


Hieraus wird ersichtlich, dass nur ein sehr geringer Teil bei Zahnersatzmaßnahmen von der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt wird. Wären in einem Gebiss 2 Implantate und drei Keramikkronen benötigt, kommt der gesetzlich Versicherte auf eine selbst zu zahlende Eigenleistung von rund 6000 Euro!

Wie sähe diese Rechnung aber mit einer privaten Zahnzusatzversicherung mit einer 90%igen Leistung aus?

Implantat Keramikkrone
Kosten 2000 Euro 1000 Euro
Leistung gesetzliche Krankenkasse 367 Euro 153 Euro
selbst zu zahlen 1633 Euro 847 Euro
selbst zu zahlen mit Zahnzusatzversicherung 200 Euro 100 Euro


Bei obigen Beispielen wurde ein Festzuschuss von 50% zugrunde gelegt.

Hätte der Patient eine Zahnzusatzversicherung mit einer 90%igen Leistung, müsste er anstatt der rund 6000 Euro Eigenbeteiligung ohne Zahnzusatzversicherung nur 600 Euro selbst zu zahlen, wenn er 2 Implantate und drei Keramikkronen als Zahnersatz bekommt.

Dass eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, wenn man sich die obigen Beispiele ansieht steht wohl außer Frage.

Was bringt ein Zahnzusatzversicherung Vergleich? Mit einem Vergleich für die Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungen auswählen, die für Sie wichtig sind. Die Tarife, die Ihre Leistungsvorgaben erfüllen werden im Vergleichsergebnis ausgeworfen. So finden Sie eine leistungsstarke und günstige Zahnzusatzversicherung.



Was in der privaten Zahnzusatzversicherung versichert werden kann

In der privaten Zahnzusatzversicherung unterscheiden sich je nach Angebot die versicherten Leistungen. Grundsätzlich können in der privaten Zahnversicherung die Bereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie und Zahnvorsorge versichert werden. Unter Zahnersatz fallen Kronen, Implantate und Brücken. Zahnbehandlungen sind Füllungen und Wurzelbehandlungen. Zahnvorsorge ist beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung. Kieferorthopädie umfasst unter Anderem die Korrektur von Zahnfehlstellungen durch Zahnspangen.
Die Zahnzusatzversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur geringe Zuschüsse für viele Behandlungen zahlt und somit ein großer Eigenanteil der Kosten beim Patienten verbleibt, ist eine Zahnzusatzversicherung durchaus sinnvoll.
Welche Bereiche in der Zahnversicherung enthalten sein sollen, sollten Sie sich vor Abschluss einer Zahnversicherung überlegen. In einem Zahnzusatzversicherung Vergleich können Sie die Bereiche auswählen, die für Sie persönlich wichtig sind. Ihre Prioritäten werden dann im Vergleich berücksichtigt und es werden Ihnen die Tarife angezeigt, die Ihren Vorgaben und Wünschen entsprechen.
Die Zahnzusatzversicherung erstattet in der Regel einen Prozentsatz der Zahnarztrechnung, also der tatsächlich entstandenen Zahnarztkosten. Es gibt allerdings auch hierbei von Angebot zu Angebot unterschiedliche Erstattungspraktiken. Meist wird der Festzuschuss der von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird in die Erstattung mit einbezogen.
Es gibt allerdings auch Angebote die die Erstattung am Rechnungsbetrag der Zahnarztpraxis festmachen. Der Versicherte bekommt somit den Festzuschuss zusätzlich und hat dadurch eine geringere Eigenleistung.
Wiederum andere Angebote beinhalten lediglich eine Verdopplung des Festzuschusses der gestzlichen Krankenversicherung. Diese Tarife sind recht günstig, da eine sehr hohe Eigenbeteiligung beim Patienten verbleibt, wenn eine höherwertige Versorgung vom Patienten gewählt wird.
Je höher die versicherte Leistung in der Zahnversicherung ist, desto höher ist auch auch der Versicherungsbeitrag.
Sie sollten bei der Wahl Ihrer Zahnzusatzversicherung darauf achten, dass eine möglichst hohe Erstattung gezahlt wird und auch teuere Behandlungen wie Keramikkronen und Implantante versichert sind.
Einige Tarife erstatten auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Die Erstattung für professionelle Zahnreinigung in der Zahnzusatzversicherung ist meist auf eine bestimmte Summe begrenzt, die von Angebot zu Angebot variiert. Auch dies können Sie im Vergleich für die Zahnzusatzversicherung ersehen.
Mit einer Zahnzusatzversicherung schützen Sie sich also nicht nur vor dem Risiko einen hohen Eigenanteil selbst zahlen zu müssen, sondern haben gleichzeitig die Option einen besseren und hochwertigen Zahnersatz sowie bessere Behandlungsalternativen zu erhalten, als die gesetzliche Krankenkasse sie Ihnen zahlt.
Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für die Zahnzusatzversicherung und finden Sie so das Angebot Ihren Bedürfnissen und Ansprüchen genügt und einen günstigen Beitrag bietet.

Beschränkungen und Ausschlüsse der Zahnzusatzversicherung

Damit die Kosten der Zahnzusatzversicherung nicht aus dem Ruder laufen und die Tarife nicht zu Lasten aller Versicherter ständig unverhältnismäßig erhöht werden müssen, gibt es Beschränkungen in der Versicherungsleistung.
Hier ist zuerst einmal die Zahnstaffel zu nennen. Eine Zahnstaffel bedeutet, dass in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss Höchstleistungen für die Erstattung vorgesehen sind. Die meisten Zahnstaffeln der Zahnzusatzversicherung laufen über einen Zeitraum von vier Jahren. Das bedeutet, dass versicherte Zahnbehandlungen in den ersten Jahren nur bis zu den vereinbarten Höchstgrenzen der Zahnstaffel bezahlt werden. Die Zahnstaffel wird normalerweise für einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren vereinbart. Danach entfallen die Beschränkungen und es wird in der Regel in unbegrenzter Höhe vom Versicherer erstattet.
Es gibt auch Zahnversicherungen bei denen die Anzahl der maximal erstattungsfähigen Leistungen begrenzt ist. Hier wäre zum Beispiel zu nennen, wenn die Anzahl der maximalen Implantate im Vertrag begrenzt ist.
In der Zahnzusatzversicherung nicht versichert sind kosmetische Behandlungen. Außerdem sind nicht versichert bereits begonnene Behandlungen sowie bereits angeratene Behandlungen. Eine Ausnahme hiervon bietet die ERGO direkt Zahnversicherung. Allerdings sind bei dieser die versicherten Leistungen auch nicht sehr hoch.

Zahnzusatzversicherung - worauf Sie bei Angeboten achten sollten

Da die verschiedenen Angebote für Zahnzusatzversicherungen sehr unterschiedliche Leistungen beinhalten, sollten Sie darauf achten dass der von Ihnen gewählte Tarif die Abdeckung bietet, die Ihren Ansprüchen und Wünschen genügt.
Insbesondere sind auf gute Leistungen und einen günstigen Beitrag zu achten. Der Tarif sollte eine hohe Deckung für Zahnersatz und Implantate enthalten. Für Kinder ist es sinnvoll darauf zu achten, dass kieferorthopädische Behandlungen mitversichert sind.
Machen Sie den Vergleich Zahnzusatzversicherung und wählen Sie die passenden Leistungen hierin aus. Auf diese Art bekommen Sie eine günstige Zahnzusatzversicherung, die Ihren persönlichen Wünschen entspricht.

Tipps für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung

Wie bereits vorstehend erwähnt, sollte man auf hohe Leistungen im Bereich Zahnersatz und Implantate achten.
Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wharheitsgemäß. Der Versicherer kann Leistungen verweigern oder vom Vetrag zurücktreten, wenn Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden.
Nicht allein was eine Zahnzustazversicherung kostet ist ausschlaggebend! Achten Sie auf ein gutes Preis- Leistungsverhältnis!
Mit unserem Vergleichsrechner können Sie entsprechende günstige Angebote berechnen und auch gleich online anfordern.

Kann man die Zahnzusatzversicherung wechseln?

Grundsätzlich ist ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung möglich. Der alte Vertrag muss beim Vorversicherer gekündigt werden. Dies ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Kündigung kann im Regelfall jährlich erfolgen, bei manchen Tarifen auch täglich oder monatlich. Bei einem Wechsel sollte darauf geachtet werden, dass es eventuell neue Wartezeiten zu beachten gibt. Außerdem sollten keine Behandelungen geplant, begonnen oder angeraten sein.

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