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Eine günstige Krankenhauszusatzversicherung mit guten Leistungen erhalten Sie mit unserem Vergleich. Mit nur wenigen Angaben ermitteln Sie verschiedene Angebote für die Krankenhauszusatzversicherung und können die von Ihnen gewünschten Leistungen auswählen. Im Preis- Leistungsvergleich können Sie die Angebote gegenüberstellen und das passende Angebot für sich auswählen.
Sie sollten nur eine Krankenhauszusatzversicherung mit guten Leistungen in Betracht ziehen. Achten Sie darauf, dass freie Krankenhauswahl und Leistung mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOZ) mitversichert sind. Besser noch ist es, wenn auf eine Beschränkung der Höhe der GOZ verzichtet wird. Dann werden auch Gebühren von der Krankenhauszusatzversicherung gezahlt, die der Arzt über dem 3,5-fachen GOZ Satz abrechnet. Manche Krankenhauszusatzversicherungen zahlen auch ein Ersatzkrankenhaustagegeld, wenn auf privatärztliche Behandlung verzichtet wird oder anstatt einem Zweibettzimmer oder Einbettzimmer im Krankenhaus die Unterbringung im Mehrbettzimmer gewählt wird.

Braucht man eine Krankenhauszusatzversicherung?

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Belegarzt oder Stationsarzt. Wenn man eine bessere Unterbringung in einem Zweibettzimmer oder einem Einbettzimmer wünscht, muss man die Mehrkosten hierfür selbst zahlen.
Für die Unterbringung in einem Zweibettzimmer kommen durchschnittlich 70 Euro pro Tag für die Unterbringung in einem Einbettzimmer werden zirka 120 Euro an zusätzlichen Kosten auf einen zu. Bei einem Krankenhausaufenthalt von zehn Tagen kommen so bei einer Unterbringung in einem Zweibettzimmer leicht 700 Euro, bei einer Unterbringung in einem Einbettzimmer sogar 1200 Euro an Mehrkosten zusammen. Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt diese Kosten. Ohne eine solche Absicherung muss man die Kosten selbst tragen, wenn man diese bessere Unterbringung im Krankenhaus wünscht.
Außerdem zahlt die Krankenhauszusatzversicherung auch die Mehrkosten durch die Behandlung durch den Chefarzt, sofern dies im Tarif vereinbart ist. Achten Sie bei der Wahl Ihres Angebots darauf, dass der Tarif mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte leistet, besser noch ist es wenn auf eine Begrenzung auf Höchstsätze der Gebührenordnung verzichtet wird. in unserem Vergleich Krankenhauszusatzversicherung finden Sie leistungsstarke und günstige Angebote für die Krankenzusatzversicherung.

Krankenhauszusatzversicherung vergleichen vor Abschluss

Die Krankenhauszusatzversicherung gehört zu den eher günstigen Versicherungen. Einen Vergleich sollten Sie vor Abschluss dennoch durchführen, denn die Angebote unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch teilweise erheblich in den Leistungen. Es gibt Angebote bei denen lediglich die Unterbringung im Zweibettzimmer abgesichert ist und solche bei denen eine Unterbringung im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer abgedeckt ist. Viele Tarife zahlen auch die Mehrkosten für eine Behandlung durch den Chefarzt oder Privatarzt. Hierbei sollten Sie darauf achten, dass Ihr Angebot für die Krankenhauszusatzversicherung mindestens bis zum Höchstsatz der GOZ leistet. Angebote die auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung leisten sind natürlich noch besser, denn einige Spezialisten rechnen über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte ab. Ein weiterer Punkt den Sie nicht außer Acht lassen sollten, ist ob Ihr Angebot die freie Krankenhauswahl beinhaltet. Ist die freie Krankenhauswahl mitversichert, werden auch die Mehrkosten für die Unterbringung in einem anderen als dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus übernommen.
Ein Krankenhauszusatzversicherung Vergleich ist aus den oben genannten Gründen also durchaus sinnvoll.

Was in der Krankenhauszusatzversicherung versichert werden kann

Es können in der Krankenhauszusatzversicherung nahezu alle Mehrkosten für die die gesetzliche Krankenversicherung bei einem Krankenhausaufenthalt nicht aufkommt abgedeckt werden.
Hierzu gehören in erster Linie die bessere Unterbringung bei einem Krankenhausaufenthalt. Die Zusatzversicherung zahlt in diesem Fall die Mehrkosten für die Unterbringingung im Zwei- oder Einbettzimmer. Weiterhin können die Mehrkosten für eine priavtärztliche oder eine Chefarztbehandlung versichert werden. Auch die freie Krankenhauswahl kann mit abgesichert werden. Ist dies der Fall werden die Mehrkosten für die Unterbringung in einem anderen als dem geeigneten nächstgelegenen Krankenhaus ebenfalls von der Krankenhauszusatzversicherung übernommen. Ebenso können Wahlleistungen, wie die Bereitstellung eines Telefons, Internet oder Fernsehens abgesichert werden. Vergleichen Sie die Angebote für die Krankenhauszusatzversicherung und finden Sie schnell Ihren passenden individuellen Tarif mit einem günstigen Beitrag.

Welche Personen eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen können

Nur Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Wer privat krankenkenversichert ist, hat die Möglichkeit seine private Krankenversicherung mit den entsprechenden Tarifen aufzustocken. Deshalb ist diesem Personenkreis der Zugang zur Krankenhauszusatzversicherung verwehrt.

Wie viel kostet eine Krankenzusatzversicherung

Was eine stationäre Zusatzversicherung kostet hängt von mehreren Faktoren ab. Zum Einen spielen die versicherten Leistung beim Beitrag eine Rolle, zum Anderen auch das Eintrittsalter. Unter dem Eintrittsalter versteht man das Alter in dem der Vertrag abgeschlossen wird. Je älter man bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ist, desto höher sind ist der Beitrag. Dies hängt damit zusammen, dass die Wahrscheinlichkeit ins Krankenhaus zu kommen im Alter höher ist, als in jungen Jahren.
Weiterhin spielt eine Rolle wie viel eine Krankenhauszusatzversicherung kostet welche Leistungen in der stationären Zusatzversicherung enthalten sind. Je mehr Leistungen sie enthält, desto mehr kostst die Krankenhauszusatzversicherung.
Mit einem Vergleich Krankenhauszusatzversicherung können Sie die Leistungen, die Ihnen wichtig sind auswählen und die entsprechenen Angebote für die Krankenzusatzversicherung auswählen.

Gesundheitsprüfung in der stationären Zusatzversicherung

Auch bei der Krankenhauszusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese Gesundheitsprüfung besteht im allgemeinen aus Fragen zur aktuellen Gesundheit im Versicherungsantrag und aus Fragen zur Gesundheit und Arztbesuchen der letzten fünf Jahre sowie Fragen zu Krankenhausaufenthalten und psychischen Behandlungen der letzten zehn Jahre. Anhand dieser Angaben wird geprüft, ob eine Annahme des Antrags auf Krankenhauszusatzversicherung zu normalen Bedingungen angenommen werden kann. Ergibt die Gesundheitsprüfung, dass eine Annahme zu normalen Bedingungen nicht möglich ist kann ein Risikozuschlag, ein Ausschluss oder eine Ablehnung des Antrags auf Krankenhauszusatzversicherung erfolgen.
Wird ein Risikozuschlag erforderlich, wird ein höherer Beitrag erhoben aber alle Vorerkrankungen sind mit versichert. Bei einem Ausschluss wird eine bestimmte Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für diese wird dann keine Leistung gezahlt. Eine Ablehnung des Antrags bedeutet, dass die beantragte Krankenhauszusatzversicherung nicht zustande kommt.

stationäre Zusatzversicherung - Laufzeit

Eine Krankenhauszusatzversicherung hat keine bestimmte Laufzeit. Sie wird also mit unbestimmter Laufzeit abgeschlossen. Es gibt allerdings bei vielen Angeboten für die Krankenhauszusatzversicherung eine so genannte Mindestlaufzeit. Diese Mindestlaufzeit stellt den Zeitraum dar in der die Versicherung nicht gekündigt werden kann. Meist beträgt die Mindestlaufzeit zwei oder drei Jahre. Einige Angebote beinhalten aber auch keine Mindestlaufzeit. Diese Krankenhauszusatzversicherungen können dann entweder zur nächsten Huptfälligkeit oder jederzeit gekündigt werden.

Krankenhauszusatzversicherung - Wartezeit

In der privaten Krankenversicherung und der privaten Krankenhauszusatzversicherung wird in der Regel eine Wartezeit vereinbart. Die Wartezeit ist die Zeit zwischen dem Beginn der Versicherung und dem Zeitpunkt ab dem die Versicherung zu leisten beginnt. Man unterscheidet hierbei die allgemeine Wartezeit und die besondere Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, die besondere Wartezeit beträgt acht Monate.
Während der allgemeinen Wartezeit werden keinerlei Leistungen von der Versicherung erbracht. Allerdings entfällt die Wartezeit bei einem Unfall. Die besondere Wartezeit gilt für Behandlungen wegen Schwangerschaft, Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie und Psychotherapie.
Die Wartezeit dient dazu die Versichertengemeinschaft zu schützen. Würde die Krankenhauszusatzversicherung keine Wartezeit beinhalten könnte man schnell noch eine Versicherung abschließen, wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht. Hierdurch würden natürlich immense Kosten für die Versicherung entstehen. Diese Kosten würden sich auf die Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung auswirken und die Versichertengemeinschaft belasten.
Die Wartezeit ist also in der Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll.

Die Versicherungsbedingungen der stationären Zusatzversicherung

Versicherungsbedingungen oder Allegmeine Versicherungsbedingungen gibt es für jede Art von Versicherung. In den Versicherungsbedingungen werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner, also dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer geregelt.
Insbesondere werden in den Versicherungsbedingungen Fragen zur Leistung, Beitragszahlung, versicherte und nicht versicherte Ereignisse, Fälligkeit des Beitrags, Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Beitrags und der Umfang der Versicherungsleistungen geregelt.
Die Versicherungsbedingungen können sich je nach Angebot für die Krankenhauszusatzversicherung unterscheiden. Vergleichen Sie Angebote für die Krankenhauszusatzversicherung schnell und einfach mit unserem Vergleichsrechner.

Welche Leistungen eine gute Krankenhauszusatzversicherung enthalten sollte

Eine Krankenhauszusatzversicherung enthält immer Leistungen für die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt. Weitere Leistungen können ebenfalls enthalten sein. Hier ist zuerst die Behandlung durch den Chefarzt oder Privatarzt zu nennen. Durch die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung wird bessere Versorgung erreicht, als sie die gestzliche Krankenversicherung bietet. Von der gesetzlichen Krankenkasse wird lediglich die Behandlung durch den Belegarzt und die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer gezahlt.
Weitere Leistungen die in der Krankenhauszusatzversicherung enthalten sein können sind die sogenannten Wahlleistungen. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Telefon, Internet, Fernseher und ähnlichem.
Ein weiterer interessanter Punkt ist die Möglichkeit die Mehrkosten für die Unterbringung in einem anderen als dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu versichern. Man spricht in diesem Fall von der freien Krankenhauswahl. Ist dieser Punkt in Ihrer Krankenhauszusatzversicherung enthalten, können Sie sich das Krankenhaus in dem Sie behandelt werden möchten selbst aussuchen und die stationäre Zusatzversicherung übernimmt die Mehrkosten die hierdurch entstehen.
Auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) spielt eine Rolle die nicht zu vernachlässigen ist. Achten Sie bei Krankenhauszusatzversicherung Angeboten darauf, dass die Leistung bei der Gebührenordnung für Ärzte mindestens bis zum Höchstsatz der GOÄ erfolgt. Besser ist es noch, wenn die Versicherung keine Begrenzung auf die Gebührenordnung für Ärzte enthält.

Krankenhauszusatzversicherung vergleichen ist sinnvoll

Warum ein Vergleich für die Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll ist wird nachstehend erläutert.
Mit einem Vergleich können Sie zunächst einmal in Erfahrung bringen was eine Krankenhauszusatzversicherung kostet. Der Beitrag der Angebote für die Krankenhauszusatzversicherung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer oft erheblich. Somit kann mit einem Vergleich erst einmal eine günstige Krankenhauszusatzversicherung gefunden werden.
Aber auch die versicherten Leistungen können sich von von Angebot zu Angebot deutlich unterscheiden. Auch hier hilft ein Vergleich der Krankenhauszusatzversicherung bei der Findung eines passenden und günstigen Angebotes.

Wer eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen kann

Zugang zur Krankenhauszuszusatzversicherung haben nur Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Privat Krankenversicherte können keine stationäre Zusatzversicherung abschließen. Dies gilt übrigens nicht nur für die Krankenhauszusatzversicherung, sondern für für alle Arten der Krankenzusatzversicherung, zum Beispiel auch für die Zahnzusatzversicherung.
Dies hat seinen Grund darin, dass privat krankenversicherte Personen ihre private Krankenversicherung aufstocken können und die Leistungen die eine private Krankenzusatzversicherung beinhaltet in ihren bestehenden Vertrag einschließen können. Private Krankenzusatzversicherungen wie die Krankenhauszusatzversicherung und die Zahnzusatzversicherung können also nur gesetzlich krankenversicherte Personen abschließen.

Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung

Grundsätzlich ist ein Wechsel einer privaten Krankenhauszusatzversicherung nicht sinnvoll. Zum einen wird bei einem Wechsel ein neues Eintrittsalter zugrunde gelegt, zum Anderen kann es passieren dass während der Laufzeit des alten Vertrages aufgetretene Krankheiten ausgeschlossen werden oder ein Risikozuschlag hierauf erhoben wird. Auch eine Ablehnung des neuen Antrags auf Krankenzusatzversicherung kann erfolgen.
Wenn man überhaupt einen Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung in Betracht zieht, sollte man vorher prüfen lassen zu welchen Konditionen der neue Vertrag zustande kommen kann.

Was eine gute Krankenhauszusatzversicherung ausmacht

Zunächst sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine Unterbringung in einem Einbettzimmer oder einem Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt wünschen. Dies können Sie in unserem Krankenhauszusatzversicherung Vergleich auswählen.
Chefarztbehandlung: Die Chefarztbehandlung oder privatärztliche Behandlung kann in Ihrer Krankenhauszusatzversicherung mit eingeschlossen werden. Achten Sie darauf, dass bei Ihrer Krankenhauszusatzversicherung keine Beschränkung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte vereinbart ist. Somit haben Sie die Gewissheit sich auch von Spezialisten behandeln lassen zu können, die über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte abrechnen.
Ärzte rechnen nach dieser Gebührenordnung für Ärzte ab. Für normale Behandlungen wird der 2,3-fache Satz der Gebührenordnung berechnet. Dies ist der Regelsatz der GOÄ. Schwierigere Behandlungen werden oftmals mit dem 3,5-fachen GOÄ Satz abgerechnet. Den 3,5-fachen Satz der GOÄ bezeichnet man als Höchstsatz der Gebührenordnung. Spezialisten rechnen jedoch auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte ab. Hierzu ist allerdings eine gesonderte Honorarvereinbarung erforderlich. Ist in Ihrer Krankenhauszusatzversicherung keine Beschränkung auf die Höchssätze der GOÄ vereinbart, übernimmt Ihre Krankenhauszusatzversicherung auch die Kosten für die Behandlungen durch Spezialisten die über dem Höchstsatz der GOÄ abrechnen. In unserem Vergleich für die Krankenhauszusatzversicherung können Sie diesen Punkt als Leistungskriterium auswählen und sich so die Angebote herausfiltern, die diesem Kriterium entsprechen.

Wahlleistungen: Unter Wahlleistungen im Krankenhaus versteht man Angebote die man zusätzlich wählen kann und die selbst bezahlt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise Internetzugang, Telefon, Fernseher und ähnliches.

Freie Krankhauswahl: ist diese Leistung in Ihrer Krankenhauszusatzversicherung vereinbart, werden die Mehrkosten durch die Wahl eines anderen als dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhauses von der Zusatzversicherung übernommen. Ohne diese Vereinbarung in Ihrem Vetrag müssen Sie diese Mehrkosten aus eigener Tasche zahlen.

Vergleichen Sie die Krankenhauszusatzversicherung und finden Sie die Angebote mit den für Sie wichtigen Leistungen zu einem günstigem Preis.

Lohnt sich ein Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung?

Ein Wechsel der Krankenhaushauszusatzversicherung ist in der Regel nicht sinnvoll. Bei einem Wechsel wird das neue Eintrittsalter zugrunde gelegt. Da dies normalerweise höher ist als das der ursprünglichen stationären Zusatzversicherung ist der Beitrag in der Regel ebenfalls höher als bei dem alten Tarifen. Weiterhin ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Während der Laufzeit der alten Versicherung aufgetretene Krankheiten können zu einem Risikoausschluss, einem Risikozusachlag oder sogar zu einer Ablehnung des neuen Antrags führen. Ein Wechsel der Krankenhauszusatzversicherung sollte also sehr gut überlegt sein.
Sie sollten auch niemals Ihre alte Krankenhauszusatzversicherung kündigen, wenn Sie nicht bereits eine Annahmeerklärung für Ihre neue Versicherung haben. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass Ihr Versicherungsschutz bei der neuen stationären Zusatzversicherung wie beantragt zustande kommt und ein Wechsel der Versicherung problemlos vonstatten gehen kann.
Vergleichen Sie Angebote für die Krankenhauszusatzversicherung schnell und einfach mit unserem Online-Vergleichsrechner.

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